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Liegenschaft (Beschreibung):

EZ 1126 Grundbuch 01305 Meidling, 910/108670 Anteil, BLNr 296, Eichenstraße 4-4A Stiege V W 24, Wohnungseigentum an Top 24
Das Objekt ist straßenseitig Richtung Hanauskagasse ausgerichtet und befindet sich im 5. Stock eines in den Jahren um 1966-1976 errichteten Gebäudes. Insgesamt sind 7 Stiegen vorhanden. Es verfügt über eine Nutzfläche von 94,74 m² und besteht aus einem Vorraum, einem Gang, WC, Bad, drei Kabinetten, einem Abstellraum und einer Wohnküche. Die Beheizung erfolgt mittels einer Hauszentralheizung.
Auf der Liegenschaft gibt es einen Fahrradraum, gemauerte Kellerabteile und eine Waschküche.
Die monatliche Beitragsvorschreibung beträgt derzeit EUR 602,72. Die Reparaturrücklage weist derzeit ein Guthaben von ca EUR 800.000,00 auf. Es wurden Sanierungskonzepote für die Fassade und Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben.
Im Übrigen wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen, das zum Bewertungsstichtag 27.7.2023 erstellt wurde.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
allfällige Rückstände an Steuern und öffentlichen Abgaben.
Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG besicherte Forderungen.
CLNr 13: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG
Unter den CLNr 391 und 392 sind jeweils Klagen gemäß § 27 Abs 2 WEG 2002 angemerkt.

Grundstücksgröße: 2.985 m²

Objektgröße: 94,74 m²


Schätzwert: 354.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Vadium: 35.400,00 EUR

Geringstes Gebot: 177.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (6770 KB)

Lageplan:

Lageplan (2568 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (911 KB)

Foto(s):

           

Dienststelle:

BG Meidling (081)

Aktenzeichen:

33 E 32/23b

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

08.01.2024

Versteigerungstermin:

am 18.03.2024 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal C; Eingang Ruckergasse

Telefonkontakt:

01/815 80 20 DW 722

Besichtigungszeit:

12.02.2024, 14:00 – 16:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Montag – Freitag 8:30 – 12:00 Uhr; 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Zimmer 27

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat zu dieser Zeit für die ungehinderte Besichtigung der Liegenschaft durch Bietinteressenten zu sorgen. Wird die Besichtigung verweigert, so kann sie mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durch kostenpflichtige zwangsweise Öffnung der Wohnung erfolgen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die Verpflichtete nicht abgegeben.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die auf die Liegeschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch die Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Kurzfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 4 bzw. 18 während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Beim Bezirksgericht Hietzing sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaften selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile könne nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01305 Meidling

EZ:

1126

Grundstücksnr.:

562

BLNr:

296

Liegenschaftsadresse:

Eichenstraße 4-4A ident Hanauskagasse 2-4, Murlingengasse 9-13

PLZ/Ort:

1120 Wien


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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