Menü Schließen

Kreditschutzverband in Österreich

Wenn Sie über eine Zwangsversteigerung nachdenken oder selbst betroffen sind, gibt es eine Sache, die Sie nicht außer Acht lassen dürfen: den Kreditschutzverband. Der Kreditschutzverband ist ein nicht-staatlicher Verband in Österreich, der zum Ziel hat, die Wirtschaftstreibenden vor finanziellen Verlusten zu schützen und somit ihre Liquidität zu stabilisieren.

 

Welche Informationen stehen im Kreditschutzverband?

Die vorwiegenden Produkte, die der Kreditschutzverband anbietet, sind Vertretung in Insolvenzverfahren, internationale wie auch nationale Wirtschaftsauskünfte sowie Inkasso-Dienstleistungen. Alle Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Wirtschaftstreibende und Kreditinstitute können so die Bonität ihrer Kunden überprüfen, um sich gerade bei höheren Rechnungsbeträgen abzusichern. Jedoch ist die Einsicht über die Finanzen von Privatpersonen nicht für Jedermann möglich. Nur Banken dürfen über die Tochtergesellschaft KKE Einsicht nehmen. Selbiges gilt auch für die sogenannte Warnliste. Für gewöhnlich werden vornehmlich Daten von anderen Gewerbetreibenden erfragt, um Wirtschaftsabschlüsse abzusichern.

Die KSV speichert Kreditabschlüsse, Insolvenzen, Ratenkäufe und ähnliche Daten.

 

Wie kann man eine Selbsteinkunft erheben?

Einmal im Jahr kann eine Selbsteinkunft kostenfrei erhoben werden. Mit der Selbsteinkunft kann überprüft werden, welche Einträge vorhanden sind. Diese geben Auskunft über die generelle Bonität bzw. über eventuelle Negativ-Einträge.

 

Warum „kommt“ man in den KSV?

Aufgrund der Vielfalt der Daten, die bei der KSV gespeichert werden, kann es vorkommen, dass es zu einem Eintrag kommt, ohne dass man davon erfährt. So werden beispielsweise Ratenkäufe ab einem bestimmten Warenwert gespeichert. Kommt es zu diversen Ratenkäufen, welche die Gesamtbonität der Person bzw. des Unternehmens mindern, wird dies entsprechend vermerkt. Dies kann zum Eintrag in die sogenannte Warnliste führen. Diese ist laut Aussage der Firmen-Website lediglich von Banken einsehbar.

 

Welche Folgen kann dies nach sich ziehen?

Ein solcher Eintrag könnte dazu führen, dass bei einer Kreditanfrage eine sofortige Absage erfolgt, da die Rückzahlung der Kreditsumme als gefährdet angesehen wird. Doch auch bei weiteren Ratenkäufen beispielsweise kann es zur Ablehnung kommen. Man wird gewissermaßen mit einem negativen Vorzeichen geführt. Mit dieser Information ist jeder Gewerbetreibende vorsichtig hinsichtlich einer Ratenvereinbarung oder einer Kreditvergabe.

Dies bedeutet für die Privatperson, dass Käufe möglicherweise nicht getätigt werden können bzw. es nicht zu einem Kreditvertrag kommen kann.

 

Kann man den Eintrag löschen?

Ein berechtigter Eintrag in der Warnliste bzw. in der KKE kann nicht von der Person gelöscht werden, die er betrifft. Denn die Löschung ist abhängig, von der vollständigen Rückzahlung, also der Erledigung des Vorganges. Doch auch wenn die Schuld vollständig abgetragen ist, sind vorgegebene Fristen einzuhalten. Bei einem Eintrag in die Warnliste gibt es zwei unterschiedliche Fristen. Bei vollständiger Tilgung der Schuld verbleibt der Eintrag für weitere 3 Jahre. Wird die Schuld etwa in Raten abgetragen, erhöht sich der Verbleib auf 7 Jahre. Der Eintrag in der KKE verbleibt nach Tilgung der Schuld für 5 Jahre, bei einem Abtrag in Raten für 7 Jahre. Grundsätzlich beginnt dieser Zeitraum mit dem Eingang der vollständigen Summe.

Kam es zu einem unberechtigten Eintrag, so kann dieser nur von dem Unternehmen wieder zurückgenommen, also gelöscht werden, das für den Eintrag gesorgt hat. Es handelt sich in diesem Fall um einen Korrektureintrag. Jedoch ist dieser schwer zu erwirken.

 

Gibt es einen Kreditschutzverband in Deutschland?

Nein, dafür gibt es in Deutschland die Schufa. Sie funktioniert ähnlich wie die KSV. Bei der Schufa werden jedoch auch Daten hinsichtlich aller bestehenden Bankkonten, sowohl Giro- als auch Spar- oder Darlehnskonten, geführt. Hinzu kommen Daten über Handyverträge und Kreditanfragen bzw. Kreditvergaben.

Es handelt sich hierbei um reine Informationen, die von Gewerbetreibenden und Banken abgerufen werden können. Deutsche Banken vergeben grundsätzlich keine Kredite, wenn der Kreditgeber eine schlechte Schufa vorweist. Wer als Deutscher einen Kredit trotz eines negativen Schufa Eintrags haben möchte, hat daher kaum Möglichkeiten.

Wer bei der Schufa erfahren möchte wie es einem ergeht, kann eine Selbstauskunft anfragen. Eine Selbstauskunft ist einmal im Jahr kostenfrei möglich. Auch ei der Schufa kann nicht jedermann Einblick in die Datenbank erhalten. Es muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, um Fremddaten einsehen zu können.

 

Österreich vs. Deutschland. Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der beiden Systeme?

Das deutsche System, also die Schufa, ist tatsächlich ein reines Informationssystem, das von Banken, Kreditinstituten und anderen Gewerbetreibenden genutzt werden kann. Es gibt Auskunft über die Bonität von privaten oder Gewerbe treibenden Personen. Die KSV in Österreich hingegen bietet noch andere Produkte an. Hierzu gehören Insolvenzverwaltung, Inkassodienstleistungen. Damit verbindet sie die Informationsebene mit der Handlungsebene, eine Verbindung, die nicht nur positiv aufgenommen wird.

Für Gewerbe treibende Personen sind beide Organisationen nicht mehr weg zu denken. Denn sie verhelfen dazu, dass Geschäftsrisiko bis zu einem bestimmten Punkt überschaubar zu halten.

 

dd0715+il

 

Veröffentlicht unter Informationen
Versteigerungs Katalog aus Österreich