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EZ 550 Grundbuch 01305 Meidling, 810/24300 Anteil, BLNr 23, Wilhelmstraßer 7, Wohnungseigentum an Stg I W I
Das Objekt ist straßenseitig Richtung Wilhelmgasse und hofseitig ausgerichtet und befindet sich im Erdgeschoss.
Es verfügt über eine Nutzfläche von 58,09 m² und besteht aus einem Vorraum, einem Wohnzimmer, Bad mit WC, zwei Kabinetten, und einer Küche. Die Beheizung erfolgt mittels einer Gaskombitherme in der Küche.
Die monatlichen Vorschreibungen betragen für das Objekt derzeit EUR 244,51 inkl USt.
Die Reparaturrücklage weist derzeit ein Guthaben von ca EUR 55.000,00 auf. Derzeit sind keine größeren Arbeiten im Haus geplant.
Im Jahr 2010 wurde ein Tewosan-Sanierung durchgeführt. Das dafür aufgenommene Darlehen ist nicht im Grundbuch eingetragen und läuft noch bis 30.6.2026.Die Tilgung erfolgt über monatliche Rückzahlungen aus der Rücklage. Per 31.12.2023 ist für das gesamte Haus ein Betrag von EUR 113.452,73 und für die Wohnung Stg. 1 W 1 mit EUR 3.129,36 offen.
Diese Darlehensrückzahlung wurde durch den Sachverständigen bei der Berechnung des Verkehrswerts bereits berücksichtigt.
Im Übrigen wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen, das zum Bewertungsstichtag 21.11.2023 erstellt wurde.
Lasten:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
allfällige Rückstände an Steuern und öffentlichen Abgaben.
Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG besicherte Forderungen.
CLNr 13: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG
Unter den CLNr 74 und 76 sind Klagen gemäß § 27 Abs 2 WEG 2002 angemerkt.

Grundstücksgröße: 763 m²
Objektgröße: 58,09 m²

Schätzwert: 194.500,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 19.450,00 EUR
Geringstes Gebot: 97.250,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Im Jahr 2010 wurde auf der Liegenschaft eine Tewosan-Sanierung durchgeführt. Für diese Baumaßnahmen wurde von der Eigentümergemeinschaft ein Darlehen aufgenommen, welches nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Dieses Darlehen hat eine Restlaufzeit bis 30.06.2026. Die Tilgung dieses Darlehens erfolgt durch monatliche Rückzahlungen aus der Rücklage. Eine dafür entsprechende Dotierung der Rücklage wird den Miteigentümern im Rahmen der laufenden Monatsvorschreibungen vorgeschrieben. Eine geteilte Verrechnung in Darlehensrückzahlung und Reparaturreserve wird nicht durchgeführt.
Da das Darlehen von der gesamten Eigentümergemeinschaft auf das ganze Haus aufgenommen wurde, ist eine vorzeitige Rückzahlung des außerbücherlichen Darlehens für einzelne Wohnungen nicht möglich. Das Sanierungsdarlehen haftet per 31.12.2023 laut Auskunft der Hausverwaltung für die gesamte Liegenschaft mit insgesamt mit EUR 113.452,73 und somit aliquot für die gegenständliche Wohnung W 1 / Stiege 1 mit EUR 3.129,36 aus.
Die Tatsache, der vom Ersteher der Wohnung für die Restlaufzeit zu leistenden Darlehensrückzahlung (Eintrittsverpflichtung in das Sanierungsdarlehen) wird in der Bewertung entsprechend berücksichtigt (Details siehe Langgutachten).

Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (6612 KB)

Lageplan:

Lageplan (161 KB)

Grundriss(e):

Grundriss W1, Stg.1 (149 KB)

Foto(s):

 

Dienststelle:

BG Meidling (081)

Aktenzeichen:

33 E 35/23v

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

16.01.2024

Versteigerungstermin:

am 08.04.2024 um 13:00 Uhr

Versteigerungsort:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal C; Eingang Ruckergasse

Telefonkontakt:

01/815 80 20 DW 722

Besichtigungszeit:

25.3.2024, 15:00 – 17:00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat zu dieser Zeit für die ungehinderte Besichtigung der Liegenschaft durch Bietinteressenten zu sorgen. Wird die Besichtigung verweigert, so kann sie mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durch kostenpflichtige zwangsweise Öffnung der Wohnung erfolgen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Zimmer 27, Montag – Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch die Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Kurzfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die Verpflichtete nicht abgegeben.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 4 bzw. 18 während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Beim Bezirksgericht Hietzing sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaften selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile könne nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01305 Meidling

EZ:

550

BLNr:

23

PLZ/Ort:

1120 Wilhelmstraße 7


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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