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Wohnung in der Fernkorngasse Wien

Die betreffende Wohnung EZ 366, bestehend aus dem Grundstück 818/91, ist eine Eckliegenschaft in leichter Hanglage und rechteckiger Form. Sie hat an der Fernkorngasse und der Karmarschgasse eine Straßenfrontlänge von etwa 54 m und an der Davidgasse eine Länge von etwa 56 m, mit einer Gesamtfläche von 3.010 m² laut Grundbuch.

Auf dem Grundstück befindet sich ein unterkellertes Wohnhaus, das in den 70er Jahren errichtet wurde. Die Wohnanlage ist über 3 Stiegen erschlossen. Die betreffende Wohnung liegt an Stiege 2 (Fernkorngasse) und erstreckt sich über 7 Stockwerke (EG-6. OG). Die Garagenzufahrt ist in der Van-der-Nüll-Gasse. Jede Stiege verfügt über einen Aufzug.

Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss (tatsächlich Hochparterre) und die Fenster sowie die ehemalige Loggia/Veranda sind ausschließlich zur Fernkorngasse hin ausgerichtet.

Ausstattung und Erhaltungszustand:

  • Türen: Eingangstür – Holztür in Holzzarge; Innentüren – Holztüren, teilweise mit Glaseinsatz und Holzschiebetüren in Holz-/Metallzargen
  • Böden: Laminat, Fliesen
  • Wände: gestrichen, gefliest (Mosaikfliesen in der Dusche und in der Küche, Spiegelfliesen im WC)
  • Decke: gestrichen, WC tapeziert
  • Fenster: Kunststoffisolierglasfenster und -türen, teilweise Milchglas
  • Heizung/Technik: Ölzentralheizung, Radiatoren, Handtuchtrockner im Bad
  • Sanitär: Stand-WC mit Oberputzspülkasten, Handwaschbecken; gemauerte Dusche mit Glastür, Waschbecken, Handtuchtrockner; jeweils statische Entlüftung
  • Sonstige Ausstattung: Gegensprechanlage, Telekomanschlüsse, Thermostat, Sicherungskasten
  • Veranda: Kunststoffisolierglastür/-fenster, Teppichboden, Wände/Decke gestrichen, Heizkörper, Lichtstrom, sämtliche Leitungen auf Putz verlegt

Die Wohnung befindet sich insgesamt in einem durchschnittlichen bis ordentlichen Erhaltungszustand. Die Ausstattung ist teilweise optisch leicht veraltet, und einige Oberflächenmaterialien sind etwas abgenutzt. In der Duschkabine ist eine stärkere Schimmelbildung erkennbar. Laut Einreichplan vom 22.04.2005 hat die Wohnung W 3 St II eine Wohnnutzfläche von 60,02 m². Ein Kellerabteil ist nicht vorhanden.

Grundstücksgröße: 3.010 m²
Objektgröße: 60,02 m²

Schätzwert: 150.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 15.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 120.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (11143 KB)
Ergänzungsgutachten (11183 KB)
GutachtensergänzungMietvertrag (773 KB)

Lageplan:

Lageplan (158 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (59 KB)

Foto(s):

     

Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

24 E 13/21h

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

12.04.2023

Versteigerungstermin:

am 7.6.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 1.Stock, Saal II

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.

Sonstiges:

Zu diesen Liegenschaftsanteilen gehört kein Zubehör.
In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot EUR 120.000,00.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 15.000,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
→ Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sowie die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers gemäß § 27 WEG
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01102 Inzersdorf Stadt

EZ:

366

Grundstücksnr.:

818/91

BLNr:

90

Liegenschaftsadresse:

Fernkorngasse 49

PLZ/Ort:

1100 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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