Die zur Bewertung stehende Immobilie befindet sich in der Ziegelofengasse 35 im 5. Bezirk von Wien, auch bekannt als Margareten. Dieser Bezirk ist bekannt für seinen Mix aus historischen und modernen Gebäuden und eine lebendige Kultur- und Kunstszene.
Das Wohnhaus wurde um 1960 als Wiederaufbauhaus nach Kriegsschäden errichtet und besteht aus zwei Gebäuden. Die betreffende Wohnung liegt im Straßentrakt des Gebäudes und befindet sich im ersten Stock. Es ist zu beachten, dass das Gebäude über einen Aufzug verfügt, der jedoch nicht barrierefrei zugänglich ist. Insgesamt befinden sich das Gesamthaus und die allgemeinen Teile größtenteils in einem ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Bau und Erhaltung.
Die Wohnung selbst ist 77,54 m² groß und besteht aus einem Vorraum, einer Küche, einer Toilette, einem Badezimmer, drei Zimmern, einer Loggia und einem Kellerabteil. Beachten Sie jedoch, dass die Wohnung saniert werden muss. Es gibt keine Zentralheizung, Warmwasser wird über einen E-Boiler bereitgestellt. Gas ist für einen Gasherd in der Küche vorhanden. Aktuell ist die Wohnung voll mit Gegenständen geräumt. Die Fenster sind alte Holzverbundfenster mit Zweischeiben-Isolierverglasung.
Das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, hat eine Größe von 553 m². Der Schätzwert der Wohnung beträgt 288.000,00 EUR. Das Vadium für die Teilnahme an der Versteigerung beträgt 28.800,00 EUR, das Mindestgebot liegt bei 144.000,00 EUR. Es ist zu beachten, dass kein Zubehör zur Versteigerung steht.
Die Ziegelofengasse befindet sich in einer belebten und urbanen Gegend des 5. Bezirks von Wien. Die Umgebung bietet eine große Vielfalt an Dienstleistungen, Geschäften, Restaurants und kulturellen Einrichtungen. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere öffentliche Verkehrsmittel, darunter Busse und Straßenbahnen, die eine gute Anbindung an den Rest der Stadt bieten. Der Bezirk Margareten ist ein aufstrebender Bezirk mit einer wachsenden Gemeinschaft von Künstlern und Kreativen, was ihn zu einem attraktiven Standort für diejenigen macht, die das Stadtleben genießen wollen.
Grundstücksgröße: 553 m²
Objektgröße: 77,54 m²
Schätzwert: 288.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör vorhanden
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 28.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 144.000,00 EUR
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Langgutachten:
Langgutachten (pdf) Teil 1 (4623 KB)
Langgutachten (pdf) Teil 2 (5031 KB)
Langgutachten (pdf) Teil 3 (1067 KB)
Lageplan:
Lageplan (90 KB)
Grundriss(e):
Grundriss Top 4 (88 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Innere Stadt Wien (001)
Aktenzeichen:
50 E 22/22w
wegen:
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Bekannt gemacht am:
26.07.2023
Versteigerungstermin:
am 22.9.2023 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, 7.Stock, Saal Nr. 707
Telefonkontakt:
01/515 28 /DW 308 876
Besichtigungszeit:
21.9.2023, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr
1050 Wien, Ziegelofengasse 35,
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030 Wie, Marxergasse 1a, Mo, Mi – Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, Di 8 – 13 Uhr,
Sonstiges:
Gemäß 179 ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen.
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters / der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.).
Bietinteressenten können sich schon vorab das für die Versteigerung erforderliche Formular von der Homepage des Bezirksgericht Innere Stadt Wien ausdrucken und ausgefüllt mitbringen:
https://www.justiz.gv.at/bg-innere-stadt-wien/bezirksgericht-innere-stadt-wien/info-zu-zwangsversteigerungen-von-liegenschaften.8f1.de.html
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
50 E 22/22w
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Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Grundbuch:
01008 Margarethen
EZ:
1420
Grundstücksnr.:
1150
BLNr:
4
Liegenschaftsadresse:
Ziegelofengasse 35
PLZ/Ort:
1050 Wien