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Mehrfamilienhaus in Dornbirn

GStNr. .210/1 Baufläche (Gebäude), Baufläche (Gebäudenebenflächen), Kaiser-Franz-Josef-Straße 20, GStNr. 316 Baufläche (Gebäude), Baufläche (Gebäudenebenflächen), Franz-Michael-Felder-Straße 19, und zwar die 1/1 Anteile BLNr. 3, ca 500 m südlich des Zentrums der Stadt Hohenems direkt an der Kaiser-Franz Josef-Straße [L 190] gelegene als Baufläche-Kerngebiet gewidmete Liegenschaft mit insgesamt ca 740 m² Fläche und darauf errichtetem Mehrfamilienwohnhaus bestehend aus Erdgeschoss, erstem Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit insgesamt fünf Wohnungen – Wohnung Top 1, 2, 4, 5 und Top 6* [Kaiser-Franz-Josef-Straße 20] samt eingeschossigem westseitigem Anbau [Franz-Michael-Felder-Straße 19] mit der Wohnung Top 3 und einem Lagerraum )

Grundstücksgröße: 740 m²
Objektgröße: 474,30 m²

Schätzwert: 597.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Wohnung Top 2: Einbauküche mit Elektrogeräten (Glaskeramikkochfeld, Backrohr, Dunstabzug)

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Wohnung Top 3: Einbauküche mit Elektrogeräten (Glaskeramikkochfeld, Backrohr, Mikrowelle, Geschirrspüler) Badezimmer: Handwaschbeckenunterschrank, Spiegelschrank
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Wohnung Top 4: Einbauküche mit Elektrogeräten (Glaskeramik-Kochfeld, Backrohr, Dunstabzug, Kühlschrank)
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Wohnung Top 5: Einbauküche mit Elektrogeräten(Glaskeramik-Kochfeld, Backrohr)
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Wohnung Top 6: Einbauküche mit Elektrogeräten (Glaskeramik-Kochfeld, Backrohr, Umluft, Mikrowelle, Geschirrspüler) im Wert von gesamt EUR 0,00 laut Seiten 10 bis 15, 18 und 29 im Bewertungsgutachten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 59.700,00 EUR
Geringstes Gebot: 298.500,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Die Wohnungen sind nicht parifiziert. Die Bezeichnung der Wohnungen ergibt sich lediglich aus der Türbeschriftung und der Benennung in den Mietverträgen. Wie sich aus dem Sachverständigengutachten Seite 15 ergibt, ist die Wohnung Top 6 auf Grund des vorgefundenen Bau- und Erhaltungszustandes nicht bewohnbar. Durch das schadhafte Dachfenster tritt weiterhin Niederschlag in das Haus ein.
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Nach den Erhebungen des Sachverständigen steht das Top 3 in Eigennutzung der verpflichteten Partei und deren Familie. Die Wohnung Top 6 ist derzeit ungenutzt. Die Wohnungen Top 1, Top 2, Top 4 und Top 5 sowie das westseitige Lagerhaus waren zum Zeitpunkt der Befundaufnahme durch den Sachverständigen vermietet. Wie sich aus den im Gutachten erliegenden Mietverträgen und der Auflistung des Sachverständigen im Bewertungsgutachten Seite 19 ergibt, sind der Lagerraum im Erdgeschoss und die Wohnungen Top 1, Top 2, Top 3, Top 4 , Top 5 und die Waschküche samt Abstellraum in Top 2 wie folgt vermietet:
•Der Lagerraum im Erdgeschoss ist beginnend mit 01.05.2023 bis 01.05.2025 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 370,00 für den Lagerraum, EUR 40,00 für den Kfz-Stellplatz und EUR 40,00 an Betriebskosten vermietet.
•Die Wohnung Top 1 im Erdgeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit 01.05.2023 bis 01.05.2025 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 680,00 zzgl EUR 250,00 an Betriebskosten vermietet.
•Die Wohnung Top 2 im Erdgeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit 01.02.2023 bis 01.02.2026 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 300,00 zzgl EUR 200,00 an Betriebskosten vermietet.
•Die Wohnung Top 4 im 1. Obergeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit 05.02.2021 bis 04.02.2024 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 400,00 zzgl EUR 250,00 an Betriebskosten vermietet.
•Die Wohnung Top 5 im 1. Obergeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit 02.11.2022 bis 01.11.2025 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 700,00 zzgl EUR 250,00 an Betriebskosten vermietet.
•Die Waschküche/Abstellraum ist beginnend mit 01.02.2022 bis 31.01.2025 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 350,00 vermietet.
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Auf die Ausführungen des Sachverständigen, wonach nicht festgestellt werden kann, ob die jeweils vereinbarten Kautionen hinterlegt wurden und inwieweit Ratenzahlungen vereinbart wurden, wird hingewiesen (Bewertungsgutachten Seite 19). Zudem sind einzelne der Mietverträge einerseits auf drei Jahre abgeschlossen, gleichzeitig jedoch der Endtermin nach Ablauf von zwei Jahren festgesetzt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass wirksam begründete Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen, vom Ersteher zu übernehmen sind. Die Zwangsversteigerung bildet für Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen – wovon beim gegenständlichen Objekt auszugehen ist – keinen Kündigungsgrund. Es wird weiters ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Klärung damit allenfalls zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist (Angst in Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung³, Rz 4 zu § 144 EO, und Angst/Jakusch/Mohr, MGA14, E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt.
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Nach den Erhebungen des Sachverständigen sind die in den Planunterlagen ersichtliche Überdachung von 3 Kfz Stellplätzen und der Kinderspielplatz an der Westseite, die 3 Kfz-Stellplätze an der Nordseite des Anbaus und der Müllplatz an der Nordostseite nicht errichtet. Zudem ist der Einbau der Gaszentralheizung im Bauakt der Stadt Hohenems nicht ersichtlich Bewertungsgutachten Seite 28). Allfällige damit in Zusammenhang stehende Streitigkeiten bleiben einer auf dem Rechtsweg bzw vor den jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
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Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium (gemäß § 147 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer Sparurkunde – KEIN BARGELD!) beträgt EUR 59.700,00. Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden (Sparbuch) erlegt werden.
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Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und – sofern für eine andere Person ersteigert wird – eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht sind mitzubringen. Vertreter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister, etc.) Personen, die für andere Personen bieten, haben eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht mitzubringen.
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Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichten.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (35856 KB)

Lageplan:

Lageplan (1057 KB)
Luftbild / Kataster (681 KB)

Grundriss(e):

Grundriss Erdgeschoss (1904 KB)
Grundriss 1. Obergeschoss (573 KB)
Grundriss Dachgeschoss (653 KB)

Foto(s):

Top 3 Eingang (100 KB) Top 3 Kochen/Essen/Wohnen (104 KB) Top 3 Kochen/Essen/Wohnen (104 KB) Top 3 Kochen/Essen/Wohnen (143 KB) Top 3 Schlafzimmer (99 KB) Top 3 Schlafzimmer (147 KB) Top 3 Schlafzimmer 2 (100 KB) Top 3 Schlafzimmer 2 (114 KB) Top 3 Schlafzimmer 2 (102 KB) Top 3 Schlafzimmer 3 (110 KB) Top 3 Gang (95 KB) Top 3 Gang (126 KB) Top 3 Gang (113 KB) Top 3 Gang (121 KB) Top 3 Abstellraum (101 KB) Top 3 Badezimmer 1 (92 KB) Top 3 Badezimmer 1 (83 KB) Top 3 Gang (91 KB) Top 3 Gang (98 KB) Top 3 Gang (113 KB) Top 3 Schlafzimmer 4 (125 KB) Badezimmer 2 (84 KB) Badezimmer 2 (97 KB) Waschraum (113 KB) Zimmer (129 KB) Eingang Ostseite (109 KB) Top 2 Kochen Essen Wohnen (134 KB) Top 2 Schlafzimmer 2 (125 KB) Stiegenaufgang EG zum 1. OG (124 KB) Top 5 Schlafzimmer 1 (112 KB) Top 5 Küche (114 KB) Top 5 Essen Wohnen (132 KB) Top 5 Badezimmer (140 KB) Top 4 Eingangstüre (94 KB) Top 4 Ba (103 KB) Top 4 Kochen Essen (124 KB) Stiegenaufgang 1.OG zum DG (124 KB) Top 6 Zi (115 KB) Top 6 Zimmer (114 KB) Top 6 Zimmer 2 (109 KB) Top 6 Zimmer 2 (133 KB) Top 6 Zimmer (136 KB) Top 6 Kochen (102 KB) Top 6 Dusche WC (115 KB) Top 6 Du (130 KB) Lagerraum (140 KB) Wasch-/Abstellraum gem. Plan (132 KB) Wasch- (115 KB) Ostansicht (133 KB) Süd (139 KB) Nordseite (131 KB)

Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

13 E 567/23z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

26.02.2024

Versteigerungstermin:

am 27.03.2024 um 10:15 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Dornbirn, Kapuzinergasse 12, 6850 Dornbirn, Verhandlungssaal 28/II. Stock

Telefonkontakt:

05 76014 3486 08, 05 76014 3486 47

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 20. März 2024, 10.00 Uhr, statt. Der/die Verpflichtete sowie allfällige Mieter/innen haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zum oben genannten Termin zu ermöglichen, widrigenfalls dies zwangsweise geschehen wird.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen. Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können bei diesem Gericht nach vorheriger Terminvereinbarung während der Amtszeiten eingesehen werden.


Grundbuch:

92004 Hohenems

EZ:

393

Grundstücksnr.:

.210/1, 316

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Kaiser-Franz-Josef-Straße 20 und Franz-Michael-Felder-Straße 19

PLZ/Ort:

6845 Hohenems


Veröffentlicht unter Österreich, Dornbirn, mehr als 500.000 Euro, Mehrfamilienhaus, Vorarlberg

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