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Hausanteil in  Bad Vöslau

Das Gebäude wurde Mitte des 19.Jahrhunderts bis Mitte des 20.Jahrhunderts (Zu- und Umbauten) errichtet, der Dachgeschossausbau erfolgte Ende des 20.Jahrhunderts. Das Gebäude ist L-förmig angeordnet. Der Gebäudeteil an der Schlumbergerstraße besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss, der nordseitige Gebäudeteil besteht aus einem Erdgeschoss und einem unausgebauten Dachboden. Das Gebäude ist nicht unterkellert, im Erdgeschoss befindet sich ein Kellerraum beim Vorraum zur Dachgeschosswohnung.
Im Erdgeschoss befinden sich zwei Wohnungen, im Dachgeschoss ist eine weitere Wohneinheit mit Zugang über das Erdgeschoss (Raumaufteilung siehe Beilage). Östlich ist an das Gebäude ein Lagerraum angebaut.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach mit Welleterniteindeckung ausgebildet, die Fassaden sind verputzt.
Das Gebäude wird durch Holzfenster belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung der Wohnung im Erdgeschoss im nordseitigen Gebäudeteil erfolgt durch eine Gastherme, die beiden anderen Wohnungen werden durch eine gemeinsame gasbefeuerte Hauszentralheizung (situiert im Vorraum des Zuganges zur Wohnung im Dachgeschoss).
Der gartenseitige Bereich um das Gebäude ist mit Waschbetonplatten befestigt, der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend abgenutzten und abgewohnten Zustand vorhanden, in den Wohnungen im nordseitigen Gebäudeteil und im Dachgeschoss sind Feuchteschäden und Schimmelbildung vorhanden.
Das Gebäude ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße: 808 m²
Objektgröße: 297,00 m²

Schätzwert: 356.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche, Zeitwert aufgrund des Alters NULL Euro.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 35.600,00 EUR
Geringstes Gebot: 178.000,00 EUR

Sonstige Hinweise: Schätzwert des 3/4-Anteiles: € 356.000,-.

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (4888 KB)

Lageplan:

Stadtplan (132 KB)
Widmung (92 KB)

Grundriss(e):

GrundrissEG (57 KB)
GrundrissDG (47 KB)

Foto(s):

              

Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 15/23a

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

10.01.2024

Versteigerungstermin:

am 28.03.2024 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, Conrad v.Hötzendorf Pl. 6, 2500 Baden, Saal 5, 1.Stock

Sonstiges:

An Zubehör ist eine Einbauküche vorhanden, die jedoch aufgrund des Zeitwerts vom Sachverständigen mit EUR 0,– bewertet wurde.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:

Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Die Liegenschaft unterliegt dem Niederösterreichischen Grundverkehrsgesetz.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04035 Vöslau

EZ:

248

Grundstücksnr.:

.171

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Badner Straße 15 / Schlumbergerstraße 2

PLZ/Ort:

2540 Bad Vöslau


Veröffentlicht unter Österreich, bis 500.000 Euro, Niederösterreich, Sonstige Immobilien

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