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Wohnung mit Weinkeller

Das Gebäude wurde um 1900 errichtet. Im Laufe des 20. Jahrhunderts erfolgten diverse Umbauten und Wohnungszusammenlegungen.
Das Gebäude besteht aus einem Souterrain (Kellergeschoss), einem Hochparterre (Erdgeschoss) und drei Obergeschossen. Im Souterrain befinden sich ein Geschäftslokal, ein Weinkeller sowie eine Werkstätte und die Kellerabteile, im Hochparterre und den Obergeschossen sind Wohnungen angeordnet.
Die zu bewertenden Wohnungseigentumsobjekte befinden sich im Souterrain.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat straßenseitig eine gegliederte Fassade.
Das Dach des Gebäudes ist als Satteldach ausgebildet.
Das Gebäude ist parifiziert, an den Wohnungen, an dem Geschäftslokal, dem Weinkeller und der Werkstätte ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 1224 einverleibt. Die Kellerabteile sind den Wohnungen nicht als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend mäßigen Zustand vorhanden.
Geschäft:
Der Miteigentumsanteil – Wohnungseigentum an Geschäft u. zwei Gang-WC 1-3 liegt im Souterrain und wurde vor dem Umbau als Gastlokal mit Vereinsräumlichkeiten genutzt (Imbissraum, Vereinslokal, diverse Nebenräume und eine WC-Anlage).
Die Räumlichkeiten sind im Rohbauzustand vorhanden (ohne Fußbodenoberflächenbeläge, unfertige haustechnische Installationen, fehlende Türkonstruktionen,…). Die Räumlichkeiten werden durch Kunststofffenster belichtet.
Die in den Räumlichkeiten vorhandene Lüftungsanlage (Lüftungsleitungen sowie Abluftleitung im Lichtschacht) wurde ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer errichtet (Abluftleitung über Dach!!! – Bewilligung gem. WEG fehlt). Laut Auskunft der Hausverwaltung ziehen einige Miteigentümer eine Klage zum Rückbau bzw. Ersatzvornahme in Erwägung.
Die baulich vorhandene Einheit weicht gemäß vorliegendem Plan (Beilage 2) von der gemäß Wohnungseigentumsbegründung gemäß Beschluss der MA 50 vom 02.10.1992 ab. Gemäß Wohnungseigentumsbegründung umfasst das Wohnungseigentumsobjekt Geschäft u. zwei Gang-WC 1-3 rund 166,91m² (Geschäft) und jeweils rund 1,90m² (je Gang-WC). Die baulich vorhandenen Räumlichkeiten der im Umbau befindlichen Einheit umfasst eine Grundrissfläche gemäß Vermessungsskizze (von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt) von rund 193m² NF (inkl. beider Gang-WC und des hofseitigen Gangbereiches).
Im Gangbereich zur hofseitigen Außenwand ist Schimmelbildung sichtbar.
Weinkeller:
Der Miteigentumsanteil – Wohnungseigentum an Weinkeller 4 liegt im Souterrain und besteht aus einem Kellerraum (ehemalig vier ursprünglichen Kellerabteilen samt davor liegendem Kellergangbereich – Beilage 2) und ist mit einer einfachen Holzverschlagstüre vom Gangbereich des Kellers verschlossen.

Grundstücksgröße: 712 m²
Objektgröße: 190,05 m²

Schätzwert: 166.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 16.600,00 EUR
Geringstes Gebot: 83.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

WE an Geschäft u. zwei Gang-WC 1-3:
Nutzfläche Geschäft: 166,61m²
Nutzfläche Gang-WC: 1,90m²
Nutzfläche Gang-WC: 1,90m²
WE an Weinkeller 4:
Nutzfläche Weinkeller: 19,64m²


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (2138 KB)
Beilagen (pdf) (3481 KB)

Lageplan:

Stadtplan (80 KB)
Widmung (67 KB)

Grundriss(e):

GrundrissGeschäft_NW-GA (56 KB)
GrundrissWeinkeller (75 KB)
GrundrissGeschäft_Bestand (58 KB)

Foto(s):

         

Dienststelle:

BG Fünfhaus (013)

Aktenzeichen:

39 E 21/22b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.02.2023

Versteigerungstermin:

am 05.04.2023 um 13:30 Uhr

Versteigerungsort:

BEZIRKSGERICHT Fünfhaus, Gasgasse 1-7, 1150 Wien, Verhandlungssaal X (römisch zehn)

Telefonkontakt:

01/89143-308020, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Vgl davor bitte FELD „SONSTIGE HINWEISE“

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei bzw allfälligen Mietern zu dulden (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über schriftlichen Antrag (einlangend bei Gericht mindestens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin) ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden. Vorläufig wird von Amts wegen ein Besichtigungstermin ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) festgesetzt für:
29.03.2023, 16:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Eine Kopie des Gutachten kann täglich von 08:30 bis 12:00 auf Zimmer A-213 des Bezirksgerichts Fünfhaus eingesehen werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Volltext des Gutachtens ist auch in der Ediktsdatei abrufbar.

Sonstiges:

Im Feld „SONSTIGE HINWEISE“ findet sich ein Art Merkblatt für Ersteher und Interessenten, in welchem ALLE WESENTLICHEN Fragen auch für Personen, die noch nie bei einer Versteigerung waren, beantwortet werden. Bitte lesen sie diese Angaben vollständig durch. Wenn Sie dann noch Fragen haben sollten, steht Ihnen das Gericht gerne unter der oben angeführten Telefonnummer für Auskünfte zur Verfügung. Zu Frage der Beschaffenheit (Beschreibung, Fotos, Pläne, Bewertung) der Liegenschaft wird darauf hingewiesen, dass die Befundaufnahme durch den Sachverständigen ohne Beisein des Richters erfolgte. Fragen dazu können daher am besten durch Einsichtnahme in das ausführlich schriftliche Gutachten abgeklärt werden, welches auch im Volltext in der Ediktsdatei abrufbar.
H E R V O R Z U H E B E N ist:
O Das VADIUM kann AUSSCHLIESSLICH (!) in Form eines Sparbuches (Namenssparbuch oder Losungswortsparbuch; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“ odgl) erlegt werden; Bargeld, Scheck odgl sind nicht zulässig (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Auf dem Sparbuch darf auch ein Mehrbetrag erliegen.
O Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, so ist die Vorlage einer BEGLAUBIGTEN SPEZIALVOLLMACHT erforderlich. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Als Interessent (Ersteher) wird AUSSCHLIESSLICH (!) zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweisen kann durch entweder (a) Reisepass oder (b) Personalausweis oder (c) Lichtbildausweis in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis
O Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz anzuwenden: Sie werden AUSSCHLIESSLICH (!) dann zum Bieten zugelassen, wenn sie den Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb (§ 4 jenes Gesetzes) oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist (§ 5 Abs 4 jenes Gesetzes). Zuständige Behörde dafür ist: MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
O Bitte beachten Sie auch den oben in der Mitte anzuklickenden ANHANG ZUM EDIKT!
O Eine Erklärung betreffend Verzicht auf die Befreiung der Umsatzsteuer wurde im konkreten Fall NICHT abgegeben.
Die beiden Objekte werden NUR GEMEINSAM ausgerufen.


Grundbuch:

01306 Rudolfsheim

EZ:

1224

Grundstücksnr.:

.876

BLNr:

20 und 21

Liegenschaftsadresse:

[mappress mapid=“1066″]/ Kröllgasse 25

PLZ/Ort:

1150 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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