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Wohnung Kottingbrunn

Das Wohnhaus wurde im Jahr 2003 fertiggestellt und besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilweise unterkellert.
Die zu bewertende Wohnung befindet sich im Obergeschoss.
Im Kellergeschoss befinden sich die Parteienkeller und ein Trockenraum, im Erdgeschoss sind drei Wohnungen, ein Kinderwagen-/Fahrradraum, der Müllraum sowie zwei Garagenboxen situiert. Im Obergeschoss und dem Dachgeschoss sind jeweils drei Wohnungen angeordnet.
Der Eingangsbereich ist mit einer Gegensprechanlage mit Türöffner zu den einzelnen Wohnungen verbunden.
Das Wohnhaus ist mit keinem Personenaufzug ausgestattet (kein barrierefreier Zugang zu den Wohnungen gegeben).
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat eine einfach gegliederte Fassade, das Dach ist als Satteldach mit Dachgauben und mit Ziegeleindeckung ausgebildet.
Im Freibereich befinden sich 5 KFZ-Abstellplätze auf Eigengrund (Wohnungseigentumsobjekte) und weitere 3 KFZ-Abstellplätze auf dem der Liegenschaft vorgelagerten Grundstück der Marktgemeinde Kottingbrunn (Vertrag Nutzung KFZ-Stellplätze zwischen Marktgemeinde Kottingbrunn und AURA vom 20.12.2002).
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den 9 Wohnungen, den 2 Garagenboxen und den 5 KFZ-Abstellplätzen ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 3877 einverleibt. Den Wohnungen sind Kellerabteile als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Die Wohnhausanlage ist in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Die zu bewertende Wohnung 5 befindet sich im Obergeschoss und besteht aus einem Vorraum, einem Bad, einem WC, einem Abstellraum, einem Wohnzimmer mit Kochnische und einem Zimmer. Die Wohnung ist südseitig (straßenseitig zur Hügelgasse) ausgerichtet.
Die Wohnung wird durch Kunststofffenster belichtet und durch eine Gastherme im Abstellraum beheizt und mit Warmwasser versorgt, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung.
Im Vorraum befindet sich der Wohnungsapparat der Gegensprechanlage, im Abstellraum der Elektrosicherungskasten.
Der Wohnung ist gemäß Nutzwertgutachten das Kellerabteil Nr. 5 zugeordnet.
Die Wohnung ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Wohnung befindet sich in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand.

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Grundstücksgröße: 686 m²
Objektgröße: 53,23 m²

Schätzwert: 144.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche, Zeitwert NULL Euro
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 14.400,00 EUR
Geringstes Gebot: 72.000,00 EUR

Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (1930 KB)
Beilagen (pdf) (3421 KB)

Lageplan:

Ortsplan (90 KB)
Widmung (67 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (107 KB)
GrundrissKG (86 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

6 E 21/21p

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

31.05.2022

Versteigerungstermin:

am 20.07.2022 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 1. Stk., VHS 5

Sonstiges:

KG Kottingbrunn EZ 3877 = 55/679-tel Ant., B-LNr. 22
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002
Allenfalls
die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG),
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete(n) Partei(en) hat(haben) nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet(n).


Grundbuch:

04016 Kottingbrunn

EZ:

3877

Grundstücksnr.:

.240

BLNr:

22

Liegenschaftsadresse:

Felix-Stika-Gasse 1

PLZ/Ort:

2542 Kottingbrunn


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Niederösterreich, Österreich

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