Das betrachtete Anwesen umfasst fünf miteinander verbundene Wohngebäude, wobei sich die zu bewertende Eigentumswohnung im nordöstlichsten Gebäude befindet. Die Baustruktur setzt sich aus einem Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und einem Keller zusammen und beinhaltet insgesamt 6 Wohnungen. Die Gebäude sind oberirdisch offen gestaltet, während sich unterirdisch eine gemeinsam genutzte Tiefgarage erstreckt.
Die in Rede stehende Wohnung Top 10 liegt im zweiten Obergeschoss/Dachgeschoss und besitzt einen südwestlich ausgerichteten Balkon. Der Zugang zur Wohnung erfolgt über ein Treppenhaus, das über den Haupteingang an der Ostseite des Wohnhauses zugänglich ist. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.
Die Wohnung verfügt über vier Zimmer, Bad, WC, Küche, Flur, Abstellraum und Diele sowie ein geräumiges Kellerabteil und einen zugehörigen Tiefgaragenstellplatz. Insgesamt 100/2737 Miteigentumsanteile. Die Wohnfläche von Top 10 beträgt 87,71 m² (zusätzlich 14,26 m² Balkon und 15,17 m² Kellerabteil; siehe Langgutachten).
Die Wohnung wurde stetig instand gehalten und zeigt einen dem Alter entsprechend guten Erhaltungszustand. Seit dem Erwerb durch den jetzigen Eigentümer im Jahr 2010 wurden jedoch keine größeren Renovierungen durchgeführt. Die Gemeinschaftsflächen des Wohnhauses präsentierten sich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung in einem sauberen, funktionsfähigen Zustand, der dem Gebäudealter entspricht. Insgesamt wurden keine wesentlichen, wertbeeinflussenden Bauschäden oder Mängel festgestellt.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine zentrale Erdgasheizungsanlage, während die Wärmeverteilung innerhalb der Wohnung mittels Fußbodenheizung stattfindet.
Grundstücksgröße: 4.956 m²
Objektgröße: 87,71 m²
Schätzwert: 315.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Einfache Einbauküche in heller Holzausführung mit AEG-Geräten (Zustand dem Alter entsprechend)
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 2.500,00 EUR
Vadium: 31.750,00 EUR
Geringstes Gebot: 158.750,00 EUR
[mappress mapid=“1129″]
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (7082 KB)
Lageplan:
Lageplan (1769 KB)
Grundriss(e):
GrundrissTG (657 KB)
Grundriss (832 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Kufstein (830)
Aktenzeichen:
10 E 65/22p
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung am:
19.04.2023
Versteigerungstermin:
am 25.05.2023 um 10:30 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Kufstein, Verhandlungssaal 2, Parterre
Telefonkontakt:
06 76014 3452
Besichtigungszeit:
Es findet am 23.05.2023 um 09:00 Uhr an Ort und Stelle eine Besichtigung statt. Die Durchführung obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung, 1. Stock, Zimmer 206, Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00
Sonstiges:
Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei zu 10E 65/22 p, Bausparkasse der österr. Sparkassen AG, aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen statt.
Versteigert wird die Liegenschaft
EZ 1444, GB 83007 Kirchbichl,
BLNr. 12 mit 95/2737tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top 10 sowie
BLNr 36 mit 5/2737tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Tiefgaragenplatz TG 08, im 2. Stock gelegen,
Liegenschaftsadresse Anzensteinstraße 12, 6322 Kirchbichl, (bestehend aus Gst-Nr. 903/7 mit 4.956 m²):
Nutzflächen Wohnung laut Gutachten
sowie Tiefgaragenabstellplatz mit 13,35 m².
Schätzwert : EUR 315.000,00
Wert des Zubehörs(Einbauküche, Geräte laut Gutachten Seite 24) EUR 2.500,-
Schätzwert gesamt: EUR 317.500,00
Geringstes Gebot : EUR 158.750,00
Vadium (kein Bargeld) : EUR 31.750,00
Zu übernehmen sind ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr 1 und 2 einverleibten Dienstbarkeiten /Lasten.
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung bzw. in der Ediktsdatei veröffentlichte Gutachten wird hingewiesen.
—————————————————————————————————————————-Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung , sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Internet: www.edikte2.justiz.gv.at
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat. Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Erklärung gem § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994: Erklärung der Verpflichteten auf Verzicht der Steuerbefreiung liegt nicht vor.
Grundbuch:
83007 Kirchbichl
EZ:
1444
Grundstücksnr.:
903/7
BLNr:
12 und 36
Liegenschaftsadresse:
Anzensteinstraße 12
PLZ/Ort:
6322 Kirchbichl