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Haus mit Grundstück in NÖ

Das zur Versteigerung stehende Grundstück mit Haus in NÖ präsentiert sich in einer trapezförmigen Form und verfügt über ein leichtes Gefälle nach Süden und Osten zur Straße hin. Das freistehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück wurde in Holzriegelbauweise erbaut und verfügt über ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Der Hauseingang befindet sich an der Nordseite, und das Steildach ist mit einem Krüppelwalm und Dachflächenfenstern gestaltet. Eine Terrasse schließt sich im Erdgeschoss an der Südseite an, während sich im Dachgeschoss eine Loggia unter dem Dach befindet.

Das Grundstück erstreckt sich über 693 m², und der Schätzwert der Immobilie beträgt 333.800 EUR. Im Rahmen der Versteigerung wird auch Zubehör, wie eine Küche, im Wert von 700 EUR angeboten. Das Vadium beträgt 33.380 EUR, und das Mindestgebot liegt bei 166.900 EUR.

Das Einfamilienhaus kann am 17. Mai 2023 von 16:00 bis 19:00 Uhr besichtigt werden. Interessenten können während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen Einsicht in das Gutachten nehmen. Die Versteigerung findet am 25. Mai 2023 um 10:00 Uhr im Bezirksgericht Neunkirchen statt.

Das Grundbuch verzeichnet die Liegenschaft unter der Einlagezahl 531 im Bezirk Hettmannsdorf. Die Adresse der Immobilie ist Hettmannsdorfer Straße 168, 2732 Würflach (NÖ). Zum Zeitpunkt der Schätzung lasteten öffentliche Abgaben von 1.610,81 EUR auf der Liegenschaft.

Gläubiger, deren Forderungen durch das Grundstück gesichert sind, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekanntzugeben, ob sie der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zustimmen. Fehlt eine Erklärung, erfolgt die Berichtigung der Forderung durch Barzahlung. Eine Zustimmung zur Schuldübernahme kann auch noch in der Verteilungstagsatzung erfolgen.

Die öffentlichen Organe, die für die Vorschreibung und Eintreibung von Steuern, Zuschlägen, Gebühren und sonstigen Abgaben zuständig sind, müssen ebenfalls vor der Versteigerung ihre Zustimmung zur Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners erklären. Fehlt eine Erklärung, erfolgt die Berichtigung der Forderung durch Barzahlung. Eine Zustimmung zur Schuldübernahme kann auch noch in der Verteilungstagsatzung erfolgen.

Rückständige Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben, die noch nicht pfandrechtlich gesichert sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin angemeldet werden. Andernfalls werden diese Ansprüche erst nach vollständiger Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt.

 

Eckdaten:

Grundstücksgröße: 693 m²


Schätzwert: 333.800,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Küche

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 700,00 EUR

Vadium: 33.380,00 EUR

Geringstes Gebot: 166.900,00 EUR


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (4786 KB)

Lageplan:

Lageplan (125 KB)

Grundriss(e):

Grundriss EG (187 KB)
Grundriss DG (188 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 28/22h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

20.04.2023

Versteigerungstermin:

am 25.05.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Str. 16, 2620 Neunkirchen, Verhandlungssal 1

Telefonkontakt:

+43 2635 62031 DW 120

Besichtigungszeit:

17.05.2023, 16:00-19:00 Uhr, Hettmannsdorfer Straße 168, 2732 Würflach

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

in das Gutachten beim Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 1. Stock, Zimmer 1.22, von Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Für 17.5.2023, 16:00 – 19:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.610,81 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Zur Liegenschaft EZ Einlagezahl gehören als Zubehör die im Schätzgutachten beschriebenen Gegenstände im Schätzwert von EUR 700,- .
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23311 Hettmannsdorf

EZ:

531

Grundstücksnr.:

25/2

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Hettmannsdorfer Straße 168

PLZ/Ort:

2732 Würflach


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Niederösterreich, Österreich

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