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Kufstein Wohnung mit Einbauküche

Die Liegenschaft Oskar Pirlo-Straße 54 in 6330 Kufstein wird am 29.06.2023 um 10:00 Uhr im Bezirksgericht Kufstein zwangsversteigert. Die letzte Änderung am Versteigerungsverfahren erfolgte am 15.05.2023. Die Besichtigung der Eigentumswohnung findet am 27.06.2023 um 10:00 Uhr statt und wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt. Die verpflichtete Partei muss die Besichtigung zulassen.

Die Liegenschaft befindet sich im Grundbuch 83008 Kufstein, EZ 689, Grundstücksnr. 909/6, BLNr. 11 und 12. Es handelt sich um eine Wohnanlage mit insgesamt fünf Wohneinheiten und drei Kfz-Abstellplätzen im westlichen Teil des Grundstücks.

Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 5 ist über drei Stockwerke verteilt und nach Osten ausgerichtet. Sie verfügt über eine Terrasse mit südöstlicher Ausrichtung. Der Zugang zur Wohnung erfolgt direkt über den Hof im Erdgeschoss, ein gemeinsames Treppenhaus ist nicht vorhanden.

Die Wohnung besteht aus einem Badezimmer, einem Kinderzimmer, das als Ankleidezimmer genutzt wird, einem Wohnzimmer und einer offenen Wohnküche. Das ursprüngliche Wohnhaus im vorderen Bereich des Grundstücks wurde bereits 1933 errichtet, die Wohnung befindet sich jedoch im hinteren/östlichen Anbau, der in zwei Baustufen (1982 und 2004) entstand. Das gewichtete Baujahr der Wohnung ist 1990.

Kufstein ist eine Stadtgemeinde in Tirol an der Grenze zu Bayern und der Verwaltungssitz des Bezirks Kufstein. Die Stadt liegt im Tiroler Unterland und Unterinntal und ist mit 19.625 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2022) die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes. Die Stadt bietet eine Reihe von Sehenswürdigkeiten, wie die Festung Kufstein, den Kaiserlift, das Kultur Quartier oder das Kaisertal.

Grundstücksgröße: 792 m²
Objektgröße: 101,24 m²

Schätzwert: 334.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche mit Induktionskochfeld (Kochinsel), Spülmaschine und Kühlschrank inkl. Holzschränken und heller Arbeitsplatte. Insgesamt guter Zustand. Ofen im Wohnzimmer der Marke Wodtke in einem neuwertigen Zustand.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 5.500,00 EUR
Vadium: 33.450,00 EUR
Geringstes Gebot: 167.250,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei
zu 10 E 76/22 f, Hypo Tirol Bank AG, aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen statt :
Versteigert wird die Liegenschaft EZ 689, GB 83008 Kufstein, BLNr. 11, 103/446tel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top 5 und BLNr 12 mit 6/446tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Stellplatz Top 7
Liegenschaftsadresse Oskar-Pirlo-Straße 54, 6330 Kufstein
Schätzwert : EUR 334.500,00
darin Wert des Zubehörs laut Gutachten Seite 27(Einbauküche, Ofen): EUR 5.500,00
Geringstes Gebot : EUR 167.250,00
Vadium (kein Bargeld) : EUR 33.450,00
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung , sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Internet: www.edikte2.justiz.gv.at
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


 

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (6355 KB)

Lageplan:

Lageplan (996 KB)

Grundriss(e):

Grundriss_OG (614 KB)
Grundriss_DG (1050 KB)
Grundriss_EG (767 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Kufstein (830)

Aktenzeichen:

10 E 76/22f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

15.05.2023

Versteigerungstermin:

am 29.06.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Kufstein, Verhandlungssaal 2, Parterre

Telefonkontakt:

0576014 3452

Besichtigungszeit:

Es findet am 27.06.2023 um 10.00 Uhr an Ort und Stelle eine Besichtigung statt. Die Durchführung obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden.


Grundbuch:

83008 Kufstein

EZ:

689

Grundstücksnr.:

909/6

BLNr:

11 und 12

Liegenschaftsadresse:

Oskar Pirlo-Straße 54

PLZ/Ort:

6330 Kufstein


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Tirol

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