Die Wohnung Top 5 liegt im 1. Obergeschoß. Laut Nutzwertgutachten vom 18.12.2000 besteht die Wohnung Top 5 aus folgenden Räumlichkeiten: Windfang, Diele, Bad/WC, Abstellraum, Zimmer, Wohnen/Küche mit einer Wohnnutzfläche von 50,01 m²; Der Wohnung Top 5 sind laut Nutzwertgutachten folgende Zubehörobjekte zugeordnet: Balkon (5,85 m²) und Kellerabteil (3,40 m²).
Weil der Wohnung Top W 5 kein Abstellplatz zugeordnet wurde, wurde dieser in der Benützungsvereinbarung vom 02.04.2001 der Parplatz Nr. 5 auf der Nachbarliegenschaft zugewiesen. Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Langgutachten des SV auf Seite 7 ff hingewiesen.
Einbauküche
Betreffend die Besonderheiten der Wohnung Top 5 wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Langgutachten verwiesen.
Langgutachten (pdf) (4637 KB)
Grundrissplan (412 KB)
Lichtbildbeilage (4141 KB)
Lageplan (3393 KB)
BG Kufstein (830)
10 E 29/23w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
29.11.2023
am 18.01.2024 um 10:30 Uhr
Bezirksgericht Kufstein, Verhandlungssaal 2, Parterre
06 76014 3452
17.01.2024 von 12:00 bis 13:00 Uhr
Maderspergerstr. 6a, Top W 5, 6330 Kufstein
Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung, 1. Stock Zimmer 206
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei zu 10E 29/23 w, WEG EZ 2045,v.d.Haus und Objektverwaltung GmbH, aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen statt.
Versteigert wird die Liegenschaft
EZ 2045, GB 83008 Kufstein, BLNr. 7, 55/409tel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an
Wohneinheit TOP W 5 mit 50,01 m² bestehend aus Windfang (2,70m²), Diele (3,07m²), Bad/WC (4,06m²), Abstellraum(1,75m²) Zimmer (12,10m²), Wohnen /Küche (26,33m²), Zubehör: Balkon ( 5,85m²) und Kellerabteil ( 3,40² m²) ,
Liegenschaftsadresse Maderspergerstraße 6a, 6330 Kufstein
Schätzwert : EUR 243.000,-
Wert des Zubehörs(Einbauküche): 0,-
Geringstes Gebot : EUR 121.500,-
Vadium (kein Bargeld) : EUR 24.300,–
Zu übernehmen ist ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr. 1 einverleibte Dienstbarkeit und Last.
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung , sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Internet: www.edikte2.justiz.gv.at
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Mittwoch, den 17.1.2024 von 12.00 bis 13.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
83008 Kufstein
2045
142/6
7
Maderspergerstraße 6a
6330 Kufstein