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Bewertungsgegenständliche Wohnung in Kufstein

Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top B 07 liegt im Haus B, das die Adresse Alois-Hasenknopf-Straße 2b hat, im nordöstlichen Bereich des 1. Obergeschoßes. Der Eingang in das Haus 2 b erfolgt von der Nordseite im Erdgeschoß durch eine mit einem Glasdach überdachte Hauseingangstüre, an die das Stiegenhaus mit den Gängen anschließt. Die einzelnen Geschoße werden durch das Stiegenhaus bzw. durch einen Lift erschlossen.
Nach dem Stiegenaufgang vom Erd- in das 1. Obergeschoß gelangt man im Gangbereich ostseitig zur Wohnungseingangstüre der Wohnung Top B 07. Über das Stiegenhaus bzw. den Lift gelangt man in das Kellergeschoß, in dem das zur Wohnung gehörige Kellerabteil liegt. Vor dem Lifteinstieg gelangt man im Kellergeschoß nordseitig in einen Raum, in dem einige der den Wohnungen zugeordneten Kellerabteile liegen. Das zur bewertungsgegenständlichen Wohnung zugeordnete Kellerabteil liegt unmittelbar nach dem Eingang in den Kellerraum links angrenzend.
Die Wohnung Top B 07 besteht laut Nutzwertgutachten 12.12.2005 (siehe Beilage 4) aus Diele, zwei Zimmer, Kochen, Dusche/WC, Abstellraum und Abstellraum B-05 mit einer Fläche von insgesamt 61,82 m². In diese Gesamtfläche ist auch die Fläche des als Zubehör zugeordneten Kellerabteiles von 6,23 m² eingerechnet. Zieht man die Fläche des Kellerabteils von der Gesamtfläche ab, verbleibt eine Nutzfläche von 55,59 m². Diese Fläche wurde im Nutzwertgutachten auch für die Berechnung des Nutzwertes zu Grunde gelegt.
Hinweise:
1. Bei der Nutzflächenaufstellung der Wohnung Top B 07 ist im Nutzwertgutachten der nordseitig anschließende Balkon nicht aufgezählt. Laut Parifizierungsplan hat der Balkon eine Nutzfläche von 9,67 m². Im Nutzwertgutachten wurde für die Berechnung eines Zuschlages der Balkon mit einer Fläche von 9,87 m² zu Grunde gelegt.
2. Auf dem Parifizierungsplan ist die Nutzfläche der Wohnung Top B 07 mit 55,58 m² ausgewiesen.
3. Bei der Befundaufnahme wurden die Räumlichkeiten der Wohnung vom SV händisch ausgemessen. Aus den ermittelten Maßen ergibt sich eine Gesamtfläche für die Wohnung von 54,47 m². Somit besteht eine Differenz zu der im Nutzwertgutachten ausgewiesenen Fläche von 1,12 m².
4. In der Nutzwertberechnung ist der Balkon nicht ausgewiesen, sondern wurde durch einen Zuschlag bei der Festsetzung des Nutzwertes der Wohnung berücksichtigt. In § 8 Abs 2 WEG ist festgelegt, dass der Zuschlag für offene Balkone und Terrassen in einer ganzen Zahl auszudrücken und der Zuschlag mindestens mit der Zahl 1 anzusetzen ist.
5. In der Begründung der Zuschläge und Abstriche wurde im Nutzwertgutachten auf Seite 51 unter Pkt. 3. folgendes angeführt:
„Bei Terrassen und Balkonen wurde als Ausgangsbasis ein Regelnutzwert von 30 % der Fläche angesetzt und im Einzelfall entsprechend gewichtet.“
Weil der Balkon laut Parifizierungsplan eine Nutzfläche von 9,67 m² hat, würde sich auf Basis der vorigen Ausführungen für den Balkon ein Zuschlag von 2,901, gerundet also ein Zuschlag von 3 Nutzwerten ergeben.
Auf Grund des Nutzwertänderungsgutachten vom 18.07.2017 (siehe Beilage 4) beträgt der Gesamtnutzwert für alle Wohnungseigentumsobjekte 3566 Anteile (doppelter Wert: 7132 Anteile). Daher hat die bewertungsgegenständliche Wohnung Top B 07 einen Mindestanteil von 58/3566-tel (116/7132-tel) Anteilen.

Grundstücksgröße: 2.762 m²
Objektgröße: 55,59 m²

Schätzwert: 238.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 23.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 119.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Die Wohnung Top B 07 ist nach Nordosten ausgerichtet.


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Langgutachten:

Grundrissplan Wohnung Top B 07 (276 KB)
Langgutachten (pdf) (4457 KB)
Grundrissplan Keller, TG B 05 (370 KB)
Beilage 1 (22 KB)
Beilage 2 (1694 KB)
Beilage 3 (205 KB)
Beilage 4 (1134 KB)
Beilage 5 (270 KB)
Beilage 6 (1770 KB)
Beilage 7 (292 KB)
Beilage 8 (245 KB)
Beilage 9 (771 KB)
Beilage 10-1 (832 KB)
Beilage 10-2 (747 KB)
Beilage 10-3 (758 KB)
Beilage 10-4 (1865 KB)
Beilage 11 (295 KB)
Beilage 12 (171 KB)
Lichtbildbeilage (1697 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Dienststelle:

BG Kufstein (830)

Aktenzeichen:

10 E 52/23b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

31.01.2024

Versteigerungstermin:

am 14.03.2024 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Kufstein, Verhandlungssaal 2, Parterre

Telefonkontakt:

06 76014 3452

Besichtigungszeit:

13.03.2024 um 13:00 Uhr Alois Hasenknopf-Straße 2b, 6330 Kufstein

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Kufstein,
Exekutionsabteilung, 1 Stock , Zimmer 206,
Montag bis Freitag 08.30-12.00

Sonstiges:

Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei zu 10E 52/23b Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG, aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen statt.
Versteigert wird die Liegenschaft
EZ 1454, GB 83008 Kufstein, BLNr. 27, 116/7132tel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Wohneinheit TOP B 07 , sowie BLNr 65, mit 10/7132tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an TG-Abstellplatz Top B 05
Nutzfläche Wohnung: mit 55,59 m², (bestehend aus Diele 5,68m²; Abstellraum 2,90 m²; Zimmer 13,00m² ; Bad/WC 4,33m², Wohnzimmer 21,08 m², Küche 8,60m²) zuzüglich Balkon; zzgl Kellerabteil mit 6,23 m²,
TG – Abstellplatz mit 12,03m²,
Liegenschaftsadresse Alois Hasenknopf-Straße 2b, 6330 Kufstein
Schätzwert gesamt : EUR 238.000,-
(Wohnung EUR 220.000,- und TG-Abstellplatz EUR 18.000,-)
Wert des Zubehörs(Einbauküche): 0,-
Geringstes Gebot : EUR 119.000,-
Vadium (kein Bargeld) : EUR 23.800,-
Zu übernehmen sind ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr. 2,4,5,9,10,11 einverleibten Dienstbarkeiten und Lasten.
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung, sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Internet: www.edikte2.justiz.gv.at
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Mittwoch, den 13.3.2024 um 13.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

83008 Kufstein

EZ:

1454

Grundstücksnr.:

180/1

BLNr:

27

Liegenschaftsadresse:

Alois-Hasenknopf-Straße 2b

PLZ/Ort:

6330 Kufstein


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Tirol

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