Zuschlag ohne Überbot – Wohnung Top 56
BG Kufstein (830)
10 E 69/21z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01.07.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
83008 Kufstein EZ 1823
BLNr. 57
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 380.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Die Liegenschaft EZ 1823, BLNr 57 mit 108/5713tel Anteilen, Grundbuch 83008 Kufstein
wird dem Ersteher Catalkaya Necati, geboren am 10.10.1970, wohnhaft Bartl-Lechner-Straße 16, 6330 Kufstein
um das Meistbot von EUR 380.000,- zugeschlagen.
Ein Überbot ist nicht möglich.
BEGRÜNDUNG:
§ 32 Abs 1 lit c des TGVG ordnet zur Zulässigkeit der Grundbuchseintragung
bei einem Rechtserwerb an einem bebauten Baugrundstück
den Beischluss eine Bestätigung des Bürgermeisters über die Flächenwidmung des betreffenden Grundstückes und über die Tatsache, dass es bebaut im Sinn des § 2 Abs. 3 ist, oder eine rechtskräftige Feststellung nach § 24 Abs. 2, dass es bebaut im Sinn des § 2 Abs. 3 ist, an; dies gilt nicht beim Erwerb von Wohnungseigentum;
Gegenständlich ist aus dem Grundbuchsstand die Begründung von Wohnungseigentum ersichtlich, weshalb, der Ersteher ist EU-Inländer, die Erteilung des Zuschlages von einer weiteren Genehmigung/ Erklärung der Grundverkehrsbehörde nicht abhängig war.
108/5713 Anteile samt Wohnungseigentum an Top W 56
Zubehör-Wohnungseigentum:
– Gartenanteil ca. 34 m²
– Terrassen ca. 19,65 m²
– Kellerabteil Nr. 57 ca. 5,00 m²
– Tiefgaragenabstellplatz Nr. 57 ca. 16,32 m²
Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 56 mit der Adresse Defreggerstraße 16 befindet sich im Haus I und ist im südlichen Bereich des Grundstücks 536/87 gelegen. Das Wohnhaus besteht aus einem Unter-, Erd-, 1. Ober- und 2. Obergeschoß und im Untergeschoß aus einem Zugang zur Tiefgarage, die direkt anschließt und unterhalb der anderen Gebäude auf der Liegenschaft liegt. Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt von der Dekan Hintner-Straße.
Sonstige Hinweise:
1. Im Sachbeschluss des BG Kufstein wird die bewertungsgegenständliche Wohnung mit Top 56 bezeichnet. In den baubehördlich bewilligten Plänen ist die Wohnung mit Nr. 57 bezeichnet.
2. In den Betriebskostenabrechnungen der Hausverwaltung wird die bewertungsgegenständliche Wohnung ebenfalls mit Wohnung 057 bezeichnet.
3. Im Raum mit den Kellerabteilen hat das tatsächlich genutzte Kellerabteil eine andere Lage als das im Grundrissplan mit der Nr. 57 bezeichnete Kellerabteil. Im Sachbeschluss wurde die Größe des Kellerabteiles 57 mit ca. 5,00 m² ausgewiesen. Die Fläche des tatsächlich genutzten Kellerabteiles beträgt ca. 3,80 m².
4. Die als Zubehör ausgewiesene Terrassenfläche beträgt ca. 19,65 m². Diese Gesamtfläche umfasst nicht eine Terrasse, sondern verteilt sich auf drei nicht zusammenhängende Terrassen. Die jeweils im seitlichen Außenbereich liegenden Terrassen sind eigentlich jeweils als Loggia ausgebildet, weil diese fünfseitig umschlossen sind.
5. Laut Sachbeschluss des BG Kufstein ist der bewertungsgegenständlichen Wohnung der Tiefgaragenplatz Nr. 57 zugeordnet. Der laut Mitteilung vom Witwer zur Wohnung gehörige Abstellplatz liegt an einer anderen Stelle wie die Nr. 57 in dem von der Hausverwaltung übermittelten Plan eingezeichnet ist. Laut der Nummerierung im Tiefgaragenplan wird entsprechend der Mitteilung vom Witwer der Abstellplatz 87 genutzt, der nach dem Eingang von der Schleuse des Hauses I in die Tiefgarage auf der linken Seite liegt. Obwohl dieser Abstellplatz im Plan mit der Nr. 87 bezeichnet ist, ist an der seitlichen Betonwand des Abstellplatzes die Nummer 57 aufgemalt.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (8201 KB)
Lageplan:
Lageplan (1197 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (170 KB)
Grundriss (106 KB)
Foto(s):
nicht verfügbar
Dienststelle:
BG Kufstein (830)
Aktenzeichen:
10 E 69/21z
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
26.04.2022
Versteigerungstermin:
am 30.06.2022 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Kufstein, VH 2, Parterre
Telefonkontakt:
05 76014345200
Besichtigungszeit:
29.06.2022 von 12:00 bis 13:00
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Bezirksgericht Kufstein
Exekutionsabteilung, 1. Stock, Zimmer 206
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Sonstiges:
Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei zu 10E 69/21z, aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen die Versteigerung folgender Liegenschaft statt. Versteigert wird die Liegenschaft
EZ 1823, GB 83008 Kufstein, BLNr. 57, 108/5713 Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an
Wohneinheit TOP W 56 mit 97,08 m2, zzgl. 7,15m2, 5,35 m² und 7,15 m² Terrasse; zzgl Kellerabteil Nr. 57 mit 5 m², Garten mit 34,00m2, zzgl. 1 TG – Abstellplatz Nr. 57 mit 16,32m2,
Liegenschaftsadresse Defreggerstraße 16, 6330 Kufstein
Schätzwert : EUR 450.000,-
Wert des Zubehörs(Einbauküche): 0,-
Geringstes Gebot : EUR 225.000,-
Vadium (kein Bargeld) : EUR 45.000,-
Zu übernehmen sind ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr. 11,12,13 und 14 einverleibten Dienstbarkeiten und Lasten.
Nicht zu übernehmen ist durch den Ersteher das vom erblichen Witwer geltend gemachte obligatorische Vorausvermächtnis gem. 758 ABGB
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung , sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Internet: www.edikte2.justiz.gv.at
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Mittwoch, den 29.Juni 2022 von 12.00 bis 13.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Grundbuch:
83008 Kufstein
EZ:
1823
BLNr:
57
Liegenschaftsadresse:
6330 Kufstein, Defreggerstraße 16
PLZ/Ort:
6330 Kufstein