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Wohnung Grundlsee in der Steiermark

Das Mehrfamilienwohnhaus mit 10 Wohneinheiten wurde laut Gemeinde Grundlsee in den 1950er Jahren errichtet. Es besteht aus einem Keller-, Erd-, Ober- und ausgebauten Dachgeschoss. Es hat eine annähernd rechteckige Grundrissfläche und ein Satteldach mit Firstrichtung Ost-West und Gaupen. Die Außenfassade ist im Erdgeschoss als Putzfassade und im ersten Stock und im Dachgeschoss als stehende Holzverschalung ausgeführt.
Die Erschließung der Wohnung W1 im Erdgeschoss erfolgt über den südseitig gelegenen Eingangsbereich. Ein Personenaufzug ist nicht vorhanden.
Anmerkung: Baubehördliche Unterlagen konnten nicht erhoben werden. Im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes § 40 Abs. 1 ist jedoch von einem rechtmäßigen Bestand auszugehen – „Bestehende bauliche Anlagen und Feuerstätten“.

Bewertungsgegenstand:
Gegenstand der Bewertung sind die 1632/10000-Anteile (B-LNR 18) an der EZ 550 KG 67003 Grundlsee, die aus dem Grundstück Nr. 2244/5 mit der Adresse Gößl 148, 8993 Grundlsee, Wohnung W1 bestehen.
Grundstück:
Die Liegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Grundlsee als Reines Wohngebiet (WR) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,3 ausgewiesen und liegt in der Beschränkungszone für Zweitwohnsitze. Das Grundstück hat eine annähernd rechteckige Form und ist eben. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Mehrfamilienwohnhaus mit 10 Wohneinheiten. Die Wohnung W1 liegt im Erdgeschoss und ist nach Süden, Westen und Norden ausgerichtet.
Die Zufahrt erfolgt über die Wiener Straße und anschließend über das Privatgrundstück Nr. 2244/3. Das Zufahrtsrecht ist nicht grundbücherlich sichergestellt. Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Gößl, ca. 200 m vom Seeufer des Grundlsees entfernt. Der Ortskern von Grundlsee ist ca. 6 km und die Stadt Bad Aussee mit bester Infrastruktur ca. 11 km entfernt.
Laut Auskunft der Gemeinde Grundlsee sind alle öffentlichen Anschlüsse vorhanden.

Der Grundlsee ist der größte See der Steiermark und liegt im Ausseerland. Er ist von einer malerischen Berglandschaft umgeben und bietet viele Möglichkeiten für Erholung und Freizeit. Der See hat eine Fläche von 4,22 km² und eine maximale Tiefe von 103 m. Er ist ein beliebtes Ziel für Wanderer, Radfahrer, Angler und Wassersportler.

Objektgröße: 69,80 m²

Schätzwert: 81.200,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Höhe der Sicherheitsleistung: 8.120,00 EUR
Geringstes Gebot: 81.200,00 EUR

 

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Sonstige Hinweise:

1) Im Zug der Befundaufnahme wurde in der Wohnung nicht mehr verwendbares Inventar vorgefunden.
2) Dienstbarkeiten und andere Belastungen:
Im Grundbuch sind keine den Verkehrswert der Liegenschaft beeinflussenden grundbücherlichen Rechte und Lasten eingetragen.
3) Bestandverhältnisse sind nicht bekannt.
4) Versteigerungsbedingungen:
Das Vadium beträgt € 8.120,00 und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Das geringste Gebot beträgt € 81.200,00.
Unter dem geringsten Gebot (Verkehrswert der Liegenschaft) findet ein Verkauf nicht statt.
Bieter haben einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaft beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.
5) Sonstige Hinweise:
Die Parteien und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden.
Die verpflichteten Parteien haben dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A UStG 1994 verzichten.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden
Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Aufforderung an Pfandgläubiger:
Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger bedingter Forderungen) werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die Öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, eine Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, pfandrechtlich noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung an Personen, die dingliche Rechte an einem Superädifikat haben:
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Der Versteigerungstermin 27.04.2023, 09:30 Uhr wurde nicht gesetzeskonform in den Edikten veröffentlicht, sodass eine neuerliche Tagsatzung anzuberaumen war.

Dienststelle:

BG Liezen (671)

Aktenzeichen:

3 NC 32/23p

wegen:

Freiwilliger Feilbietung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

04.05.2023

Versteigerungstermin:

am 01.06.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liezen, Saal III

Telefonkontakt:

03612/22455

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung dieses Objektes findet am 30. Mai 2023 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr an Ort und Stelle in 8993 Grundlsee, Gößl 148/1 statt


Grundbuch:

67003 Grundlsee

EZ:

550

BLNr:

18

Liegenschaftsadresse:

Gößl 148

PLZ/Ort:

8993 Grundlsee


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Steiermark

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