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Laxenburger Straße 1100 Wien

Die zu bewertende Wohnung Top 4 befindet sich im 1. Obergeschoss einer Liegenschaft in der Erlachgasse 99, identisch mit der Laxenburger Straße 38, in 1100 Wien. Sie ist über einen allgemeinen Gang durch eine einflügelige Holztür zugänglich.

Die Wohnung hat eine Größe von 64,47 m² und besteht aus einem Vorraum, einer Küche, einem Badezimmer, einer separaten Toilette und zwei Zimmern. Die Fenster sind sowohl zur Straße (Erlachgasse) als auch zum Innenhof ausgerichtet, mit zusätzlichen Fenstern im Badezimmer und WC, die zum Lichthof zeigen. Aufgrund dieser Konfiguration ist Querlüftung möglich, was für angenehme Raumklimaverhältnisse sorgen kann.

Die Wohnung wird mittels einer im Badezimmer platzierten Gastherme beheizt, mit Heizkörpern in allen Räumen außer dem Vorraum und dem WC. Es sind Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschlüsse vorhanden.

Die Wohnung scheint derzeit vom Verpflichteten und seiner Familie selbst bewohnt zu sein.

Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, hat eine Größe von 393 m². Der Schätzwert der Wohnung beträgt 171.400,00 EUR. Das minimale Gebot liegt bei 85.700,00 EUR und das notwendige Vadium – die Sicherheitsleistung, um an der Versteigerung teilzunehmen – beträgt 17.140,00 EUR.

Es wird kein Zubehör mitversteigert.

Der 10. Wiener Gemeindebezirk, Favoriten, ist ein lebendiger und vielfältiger Bezirk mit einer guten Infrastruktur. Er bietet eine breite Palette von Dienstleistungen, Geschäften und Restaurants, sowie eine gute Verkehrsanbindung mit mehreren U-Bahn- und Buslinien. Die Wohnung ist in einer ruhigen Gasse gelegen, hat aber dennoch eine zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Parks und anderen städtischen Annehmlichkeiten.

 

Grundstücksgröße: 393 m²
Objektgröße: 64,47 m²

Schätzwert: 171.400,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium: 17.140,00 EUR
Geringstes Gebot: 85.700,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zunehmen.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (7184 KB)

Lageplan:

Lageplan (2439 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (345 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

13 E 1/23s

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

25.07.2023

Versteigerungstermin:

am 13.9.2023 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo bis Fr. 8:30 bis 12:00 nach vorheriger Terminvereinbarung. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG),
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG),
4. die REALLAST der Niveauherstellungsverbindlichkeit für Commune Wien (CLNR 1).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 17.140,–. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 33/2013, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit – nach vorheriger Terminvereinbarung – eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung bei Superädifikaten
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01101 Favoriten

EZ:

974

Grundstücksnr.:

1647

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Erlachgasse 99 ident Laxenburger Straße 38

PLZ/Ort:

1100 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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