Die ggst. Liegenschaft EZ 1330 mit dem GSt. 791/30 ist eben gelegen, rechteckig ausgestaltet und verfügt gem. Grundbuch über eine Fläche von 479 m². Auf der ggst. Liegenschaft befindet sich ein zwischen 1967-1968 errichtetes Wohnhaus, welches über ein KG, EG und 6 OGs sowie mehrere Garagen-/Stellplätze verfügt. Der Zugang erfolgt über die Inzersdorferstraße.
Die ggst. Wohnung befindet sich im 2. OG. Die Wohnung ist straßenseitig ausgerichtet und verfügt über einen Vorraum, ein Bad mit WC, einen Abstellraum, ein Schlafzimmer, eine Wohnküche und ein Kabinett. Ein Aufzug ist vorhanden.
Im Rahmen der Befundaufnahme wurde festgestellt, dass die Wohnung durch die Mieter umgebaut/saniert worden ist. Daher gibt es kleinere Abweichungen hinsichtlich der inneren Raumeinteilung bzw. der Raumwidmungen zum bestehenden Konsens. Das Bad und das WC wurden zusammengelegt, die Loggia wurde geschlossen (Fenster) und in das Kabinett integriert. Die ehem. Küche wird nun als Schlafzimmer genutzt und wurde eine Küchenzeile in das Wohnzimmer eingebaut. Auch wurde der Zugang zum Abstellraum verlegt. Diese baulichen Maßnahmen sind gemäß Wiener Bauordnung anzeigepflichtig. Im Bauakt befinden sich jedoch keine diesbezüglichen Unterlagen und ist daher davon auszugehen, dass diese Maßnahmen konsenslos erfolgt sind. Die Nutzflächenabweichungen sind nach Ansicht des gef. SV im ggst. Fall vernachlässigbar.
Insgesamt verfügt die ggst. Wohnung lt. Mietwertgutachten vom 25.09.1970 über eine Wohnnutzfläche von 48,02 m², welche sich auf einen Vorraum, ein Bad mit WC, eine Wohnküche, ein Schlafzimmer, ein Kabinett und einen Abstellraum aufteilt. Das Kellerabteil 7 steht zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung (Allgemeinteil). Keine direkte/zentrale Begehbarkeit der Räume vom Vorraum aus. Querlüften ist nicht möglich. Insgesamt marktgängige Größe. Die Konfiguration ist durchschnittlich. Die Wohnung befindet sich zum Stichtag in einem guten-sehr guten Zustand.
Sonstige Hinweise:
Immobilienverwaltung der Sozialbau AG Richtergasse 12, 1070 Wien
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (7037 KB)
Lageplan:
Lageplan (101 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (60 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Favoriten (011)
Aktenzeichen:
24 E 27/21t
wegen:
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Bekannt gemacht am:
10.10.2023
Versteigerungstermin:
am 6.12.2023 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Favoriten, 1.Stock, Saal II
Telefonkontakt:
01/60148 DW 307620
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Mo bis Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226 mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Sonstiges:
Das Vadium beträgt EUR 9.010,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
An Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot EUR 80.000,00.
Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
→ Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sowie in der Verteilungsmasse nicht Deckung findende Forderungen der Eigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers gemäß § 27 WEG
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Grundbuch:
01102 Inzersdorf Stadt
EZ:
1330
Grundstücksnr.:
791/30
BLNr:
6
Liegenschaftsadresse:
Inzersdorfer Straße 110
PLZ/Ort:
1100 Wien