getrennte Versteigerung von zwei Eigentumswohnungen in 1070 Wien, Kaiserstr. 30, Zinshaus mit Baujahr um 1900 mit Kellergeschoß, Erdgeschoß und 4 Obergeschoßen; guter bis sehr guter Erhaltungszustand des Hauses;
zentrale Lage, gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
1. Wohnung:
BLNR 34, 95/1685 Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W12;
Wohnung im 1. Stock mit insg. ca. 98 m² Nutzfläche; Gang, Bad, WC, Küche, Empfang und zwei Zimmer; Kellerabteil;
Wohnung an einen Augenarzt unbefristet vermietet, Erhaltungszustand mittelgut bis schlecht;
2. Wohnung unter „sonstige Hinweise“ angeführt
Sonstige Hinweise:
2. Wohnung:
BLNR 38, 45/1686 Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 20;
Wohnung im 2. Stock mit ca. 46 m² Nutzfläche; Gang, Bad, Küche, zwei Zimmer, Kellerabteil;
Wohnung unbefristet vermietet
Erhaltungszustand mittelgut
Schätzwert (in EUR) 152.000,–
Vadium für BLNR 38: 15.200,– EUR
Geringstes Gebot (in EUR) 114.000,–
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auf das ausführliche Gutachten und die darin enthaltenen Bilder wird explizit hingewiesen, Gutachten liegt im Gerichtsakt auf und kann auf Anfrage verschickt werden.
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VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
Langgutachten:
Bewertungsgutachten (2636 KB)
Lageplan:
nicht verfügbar
Grundriss(e):
nicht verfügbar
Foto(s):
nicht verfügbar
Dienststelle:
BG Josefstadt (028)
Aktenzeichen:
22 E 16/23p
wegen:
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
26.01.2024
Versteigerungstermin:
am 14.03.2024 um 13:30 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Josefstadt, 1080 Wien, Florianigasse 8, Verhandlungssaal A
Telefonkontakt:
01/40177309090
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Das Bewertungsgutachten ist in der Ediktsdatei einzusehen.
Grundbuch:
01010 Neubau
EZ:
353
Grundstücksnr.:
1195, 1196/1, 1196/2
BLNr:
34 und 38
Liegenschaftsadresse:
Kaiserstraße 30
PLZ/Ort:
1070 Wien