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Wohnhaus in 9751

Teilweise unterkellertes, in den Hang bzw. zum Hang gebautes Wohnhaus mit Wohnungseigentumsobjekten samt Autounterstände.
Grundstücksfläche ca. 679 m². (Grst.Nr. .65, .66/2, 207, 210).
Das Grundstück 210 befindet sich in der gelben Gefahrenzone Wildbach der Drau.
Widmung: „Bauland – Dorfgebiet, Grünland“
Adresse: Markplatz 3, 9751 Sachsenburg

Grundstücksgröße: 679 m²
Objektgröße: 24,61 m²

Schätzwert: 322.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Vier Einbauküchen, eine in jeder Wohnung – Beschreibung siehe Punkt 2.3.4 – Ausstattungs- und Raumbeschreibung im Langgutachten.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 6.000,00 EUR
Vadium: 32.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 164.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

– Die Liegenschaft wird vor Erteilung des Zuschlages ZWEIMAL AUSGEBOTEN, und zwar:
a) zuerst die einzelnen unten dargelegten Einheiten (in der Reihenfolge: Einheit 1, 2, 3 und 4),
b) sodann einmal als Ganzes.
Einheit 1:
Die Wohnung Top 4, (102/327-Anteile, B-LNr 11), samt Carports Top 9 (4/327-Anteile, B-LNr 20), und Top 10 (4/327-Anteile, B-LNr 21).
Schätzwert: Euro 137.000,00
Wert des Zubehörs: Euro 2.000,00
Vadium: Euro 13.900,00
Geringstes Gebot: Euro 69.500,00
Einheit 2:
Die Wohnung Top 3, (73/327-Anteile, B-LNr 13), samt Carport Top 5 (4/327-Anteile, B-LNr 14).
Schätzwert: Euro 96.000,00
Wert des Zubehörs: Euro 2.500,00
Vadium: Euro 9.850,00
Geringstes Gebot: Euro 49.250,00
Einheit 3:
Die Wohnung Top 1a, (22/327-Anteile, B-LNr 17), samt Carport Top 8 (4/327-Anteile, B-LNr 18).
Schätzwert: Euro 32.000,00
Wert des Zubehörs: Euro 300,00
Vadium: Euro 3.230,00
Geringstes Gebot: Euro 16.150,00
Einheit 4:
Die Wohnung Top 2, (42/327-Anteile, B-LNr 19), samt Carport Top 6 (4/327-Anteile, B-LNr 12).
Schätzwert: Euro 57.000,00
Wert des Zubehörs: Euro 1.200,00
Vadium: Euro 5.820,00
Geringstes Gebot: Euro 29.100,00
Die Objektgröße von 24,61 m² stellt die Nutzfläche von Top 1a dar.
Top 2: 41,10 m², Top 3: 73,04 m², Top 4: 103,72 m²
Der Schätzwert von € 322.000,00 stellt den Verkehrswert (brutto – inkl. 20 % USt.) aller bewertungsrelevanten Wohnungseigentumsobjekte zusammen dar. Sollte die bewertete Sache mit Rechnungsstellung von 20 % Umsatzsteuer verwertet werden, ist der Nettowert vom ermittelten Verkehrswert (Bruttowert) zu berechnen in dem man den Verkehrswert durch den Faktor 1,2 (bei 20 % USt.) teilt.
Im gegenständlichen Fall liegt kein Energieausweise vor.
Eine für Wohnungseigentumsobjekte übliche Hausverwaltung gibt es nicht.
Es sind in Summe Abgabenrückstände von € 2.378,67 erhoben worden (siehe Punkt 2.2.4 – Hausverwaltung – Abgabenrückstände im Langgutachten).
– Rechte und Lasten:
Die eingetragenen Pfandrechte haben auf den Verkehrswert der Liegenschaft keinen Einfluss.
Erhebungen beim zuständigen Bauamt haben ergeben, dass mit Kaufvertrag vom 18.02.2021 das Grundstück 210 an die Marktgemeinde Sachsenburg verkauft wurde.
Grundbücherlich wurde dieser Kaufvertrag bis dato nicht durchgeführt (siehe Kaufvertrag im Langgutachten).
Es ist bei der Ermittlung des Schätzwertes vom Grundbuchsstand auszugehen.
Hinweis: Der Kaufvertrag vom 18.02.2021 berücksichtigt eine allfällige Änderung der Nutzflächen bei der Restliegenschaft nicht.
– Bestandsverhältnisse:
Die Erdgeschoßwohnung TOP 1a samt PKW-Abstellplatz, die Obergeschoßwohnung TOP 2 samt PKW-Abstellplatz und die Obergeschoßwohnung TOP 3 samt PKW-Abstellplatz sind vermietet (siehe Mietverträge im Langgutachten).
Die Obergeschoßwohnung TOP 4 ist derzeit unbewohnt.
– Zubehör:
Einbauküche TOP 1a EUR 300,00; Einbauküche TOP 2 EUR 1.200,00; Einbauküche TOP 3 EUR 2.500,00 und Einbauküche TOP 4 EUR 2.000,00 = insgesamt EUR 6.000,00.
– Abgabenrückstände:
EUR 190,20 für Grundsteuer sowie EUR 2.188,47 für Kanal- und Müllgebühren.
– Sämtliche Details siehe Kurz- und Langgutachten
ALLGEMEINE HINWEISE:
– Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
– Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
– An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
– Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
– Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
– Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
– Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
– Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Langgutachten:

Anlagen (34578 KB)
Langgutachten (pdf) (3984 KB)

Lageplan:

Lageplan (262 KB)

Grundriss(e):

Kellergeschoss (248 KB)
Erdgeschoss (292 KB)
Dachgeschoss (261 KB)
Obergeschoss (298 KB)
Schnitt (269 KB)
Carports (270 KB)
Lagerhütte (239 KB)

Foto(s):

                                 

Dienststelle:

BG Spittal an der Drau (730)

Aktenzeichen:

6 E 4/23w

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

31.01.2024

Versteigerungstermin:

am 13.03.2024 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss

Telefonkontakt:

04762/4822-07

Besichtigungszeit:

Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
(Wenn erfolglos versucht, ist über rechtzeitigen schriftlichen Antrag ein gerichtlicher Besichtigungstermin möglich.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo. bis Fr. von 08.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau bzw. siehe Kurz- und Langgutachten

Sonstiges:

Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.


Grundbuch:

73417 Sachsenburg

EZ:

615

Grundstücksnr.:

.65; .66/2; 207; 210

BLNr:

11-14 und 17-21

Liegenschaftsadresse:

Marktplatz 3

PLZ/Ort:

9751  Sachsenburg


Veröffentlicht unter Österreich, bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Kärnten

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