Menü Schließen

Haus Bezirk Spittal an der Drau

In der attraktiven Ortschaft Lendorf, Bezirk Spittal an der Drau, Bundesland Kärnten, steht ein Wohnhaus mit Nebengebäuden zur Zwangsversteigerung. Die Liegenschaft befindet sich in der Adresse Lendorf 25, 9811 Lendorf, eingebettet in das als „Bauland – Dorfgebiet“ ausgewiesene Areal.

Das Anwesen umfasst eine Grundstücksgröße von 375 m² und eine Gesamtobjektgröße von 204 m². Der Schätzwert der Immobilie beträgt 177.000,00 EUR, das geringste Gebot liegt bei 88.500,00 EUR und das Vadium beträgt 17.700,00 EUR. Es gibt kein mitzuversteigerndes Zubehör.

Besondere Beachtung verdient die bestehende Blechgarage, die teilweise auf das Nachbargrundstück (Überbau) reicht (Grst.Nr. 583/2). Im Zuge der Befundaufnahme am 10.01.2023 wurde festgestellt, dass der Überbau noch vorhanden war. Der angrenzende Grundstücksnachbar O. gab an, dass der überbaute Teil bis Ende Jänner 2023 entfernt werden sollte. Ein nördlich davon befindliches Nebengebäude (Holzhütte) bildet mit seiner östlichen Front die Grenze.

Abgabenrückstände betragen etwa 200,00 EUR gegenüber der Abwassergenossenschaft Lendorf und 19,50 EUR betreffend Grundsteuer.

 

Grundstücksgröße: 375 m²
Objektgröße: 204,00 m²

Schätzwert: 177.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 17.700,00 EUR
Geringstes Gebot: 88.500,00 EUR

Sonstige Hinweise:

– Rechte und Lasten:
Die Verbotsberechtigte P. ist bereits verstorben (ON 4).
Im Zuge der Befundaufnahme am 10.01.2023 hat der angrenzende Grundstücksnachbar Werner Olsacher betreffend die Blechgarage und zum diesbezüglichen Überbau angegeben: „Die Vereinbarung mit Fr. P. lautet, dass der überbaute Teil bis Ende Jänner 2023 entfernt wird.
Das nördlich davon bestandene Nebengebäude (Holzhütte) bildet mit seiner östlichen Front die Grenze.“
Am 10.01.2023 war der Überbau noch vorhanden.
– Bestandsverhältnisse: —
– Zubehör: —
– Abgabenrückstände:
Ca. EUR 200,00 gegenüber Abwassergenossenschaft Lendorf. EUR 19,50 betreffend Grundsteuer.
– Sämtliche Details siehe Kurz- und Langgutachten!

 

ALLGEMEINE HINWEISE:
– Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
– Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
– An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
– Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
– Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
– Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
– Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
– Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


[mappress mapid=“1147″]

Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (19827 KB)

Lageplan:

Lageplan (249 KB)

Grundriss(e):

Grundriss1 (1824 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Spittal an der Drau (730)

Aktenzeichen:

6 E 17/22f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

24.04.2023

Versteigerungstermin:

am 01.06.2023 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss

Telefonkontakt:

04762/4822-07

Besichtigungszeit:

Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
(Wenn erfolglos, ist über rechtzeitigen schriftlichen Antrag ein gerichtlicher Besichtigungstermin möglich.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo. bis Fr. von 08.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau bzw. siehe Kurz- und Langgutachten!

Sonstiges:

Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.


Grundbuch:

73407 Lendorf

EZ:

448

Grundstücksnr.:

583/2

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Lendorf 25

PLZ/Ort:

9811 Lendorf


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Einfamilienhaus, Kärnten, Österreich

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Versteigerungs Katalog aus Österreich