Auf der gegenständlichen Liegenschaft sind im bestehenden Objekt 2 Wohnungseigentumseinheiten vorhanden. Gegenständlich ist Top Nr. 2.
Ursprünglich im Jahr 1977 wurde auf der Liegenschaft ein gemischt genutztes Objekt Fahrschule mit einer Wohnung errichtet.
Das Objekt ist zweigeschossig mit einer Vollunterkellerung.
Der westliche Teil des Erdgeschosses Top Nr. 1 wird als Pizzeria genützt.
Die gegenständlichen Wohn- und Geschäftsflächen Top Nr. 2 erstrecken sich über KG, EG und OG.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
– DIENSTBARKEIT des Geh- und Fahrtrechts über Gst 877/27 gem Pkt II Dienstbarkeitsvertrag 31.12.2002 für Gst 877/44 EZ 821 5 auf Anteil B-LNR 3 4 (C-LNr. 3)
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Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
Langgutachten (pdf) (2935 KB)
Lageplan (224 KB)
Grundriss KG (82 KB)
Grundriss EG (77 KB)
Grundriss OG (82 KB)
BG Vöcklabruck (503)
8 E 8/23f
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
31.01.2024
am 13.03.2024 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Vöcklabruck, Saal Nr. 1, Erdgeschoß
6. März 2024, 14.30 Uhr
Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
50326 Wagrain
688
877/27
3 und 4
Linzer Straße 9
4840 Vöcklabruck