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Haus Bad Mitterndorf Tauplitz

Bewertungsgegenstand: Gegenstand der Bewertung sind die 144/2186 Anteile an der Liegenschaft EZ 273, GB 67316 Tauplitz, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1145 verbunden mit dem Wohnungseigentum an W 8 und der Liegenschaftsadresse: 8982 Bad Mitterndorf, Tauplitz 160 Bewertungsstichtag: Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 20.4.2023.
Lage und Erschließung:
Die Bewertungsliegenschaft befindet sich in nach Süden hin freier unverbauter Lage nordöstlich des Zentrums von Tauplitz, einen Ortsteil der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. Die unmittelbare Umgebung ist mit Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern bebaut, gegen Süden grenzen großflächige unbebaute Wiesenflächen direkt an. Die Erschließung erfolgt abzweigend von der Landesstraße L732 (Tauplitzstraße) über den öffentlichen Gnanitzweg. Eine eingeschränkte Versorgung mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfs und eine öffentliche Bushaltestelle befinden sich im ca.700 m entfernten Ortszentrum von Tauplitz, zum Hauptort Bad Mitterndorf mit einer ausreichenden Infrastruktur sind es ca. 8 km.
Grundstücksbeschaffenheit u. Grundstücksnutzung:
Das trapezförmig geschnittene Grundstück Nr. 1145 ist gut besonnt und fällt erkennbar nach Süden hin ab. Auf diesen Bodenflächen befinden sich das Mehrfamilienwohnhaus mitsamt der im Norden in den ansteigenden Hang eingeschnittenen PKW-Abstellfläche, die winkelförmig aufgrund der Geländeneigung mit einer Stützmauer gegen das dort ansteigende Gelände eingefasst ist. Die verbleibenden Flächen sind einfach begrünt und mit vereinzelten Sträuchern und einem solitär stehenden Laubbaum bestockt. Im Nordosten des Grundstückes ist eine weitere asphaltierte PKW-Stellplatzfläche für die Hausbewohner errichtet worden.
Flächenwidmung:
Das Bewertungsgrundstück liegt im Allgemeinen Wohngebiet mit einer zul. Dichte von 0,2 -0,5. Der südöstliche Grundstückszwickel ist in geringfügigem Ausmaß von der Gelben Gefahrenzone des Krunglbaches betroffen
Baubehörde:
Baubewilligung: 18.11.1975
Benützungsbewilligung: 7.10.1977 Ein Energieausweis vom 25.4.2010 mit einem HWB SK spez. von 195,32 kWh/m²a liegt vor.
Grundbuch:
Die Eintragungen im C Blatt haben keinen Einfluss auf den Verkehrswert der Bewertungsliegenschaft
Bodenkontaminierung:
Das Grundstück 1145 in Tauplitz (67316) ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.
Gebäude:
Das Mehrfamilienwohnhaus ist ein rechteckiger, viergeschossiger, höhenmäßig aufgrund der Geländeneigung versetzter Baublock mit Vollunterkellerung und einem teilweise später ausgebautem Dachgeschoß. Das mittig gelegene Stiegenhaus erschließt alle vier Wohngeschoße und den Keller. Im Objekt sind insgesamt 14 Wohnungen vorhanden. Gemäß der Angabe der Hausverwaltung sind vor dem Wohnhaus nicht zugeordnete PKW-Abstellplätze vorhanden.
Das Gebäude ist an das kommunale Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen, die Stromversorgung erfolgt durch die Energie AG.
Die Liegenschaft wird durch die Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft ENNSTAL in 8940 Liezen, Siedlungsstraße 2 verwaltet.
Bauausführung:
Tragende Bauteile:
Mantelmauerwerk und Stahlbeton
Zwischenwände:
Ziegelmauerwerk
Balkone:
Stahlbetonplatten mit Metallgeländerung und Holzfüllungen Betonboden
Stiegenhaus:
Stahlbetontreppenläufe mit Kunststein belegt, Metallgeländerung,
Dach:
Satteldach, Faserzementeindeckung
Fassade:
Putzfassade
Hauseingang:
Holztüre mit Gegensprechanlage, granitbelegte Zugangstreppe
Wohnungseingangstüren:
einfach furnierte Holztüren
Haustechnik:
zentrale Ölheizung mit Zentralboiler für Warmwasser, Raumheizung mit Radiatoren,
Bewertungswohnung W 8:
Lage:
im 1. Obergeschoß
Orientierung:
Nord-West
Innentüren:
Holztüren mit lackierten Türstöcken
Wohnungseingangstüre:
einfache Holztüre
Fenster Verbundfenster mit innenliegenden Jalousien
Küche:
Kunststofffenster mit Isolierverglasungen,
Böden:
Fliesenboden im Bad, Teppich- und Wischbeläge
Wände:
verputzt und bemalen, Fliesenspiegel in der Küche
Decken:
verputzt und bemalen
Sanitäreinrichtungen:
der Errichtungszeit entsprechende Einrichtung mit Badewanne, Stand-WC mit Handwaschbecken, Waschtisch mit Spiegel und Etagere, Zweigriffarmaturen, Boden- und im Bad mittelhohe Wandverfliesung
Sonstiges:
SAT-Anlage
Außenanlage:
Einfaches Gestaltungsgrün,asphaltierter Hauzugang und PKW-Stellplätze, zweiseitig von Winkelstützmauer eingefasst. Asphaltierte Zufahrt von der Gemeindestraße
Raumaufteilung:
Die Wohnung besteht aus:
Diele, WC, Abstellraum, 2 Zimmer, Flur, Bad, Küche, Speis. Die gesamte Wohnnutzfläche beträgt lt. Vorhandener Parifizierungsunterlagen: 67,03 m² Loggia 5,85 m² lt. Plan Zur Wohneinheit gehört noch ein mit Lattentrennwänden abgeteiltes Kellerabteil.
Zustand der Wohnung am Befundtag:
Die Wohnung war am Befundtag deutlich abgewohnt und in einigen Räumen an deren Wänden schimmelbefallen. Soweit ersichtlich waren z.B. die Bodenbeläge verschlissen, Wandanstriche, Holztüren und Sanitärgegenstände beschädigt und die Fenster, bis auf das Küchenfenster desolat. Seit der Errichtung vor ca. 45 Jahren wurden in der Wohnung bis auf wenige Ausnahmen (z.B. neues Küchenfenster) keine Sanierungen bzw. Modernisierungen durchgeführt. Weiters wird angeführt, dass die gesamte Wohnung übermäßig mit Gerümpel vollgeräumt war und daher nur sehr eingeschränkt die Wohnungsoberflächen befundet werden konnten. Es werden daher Räumungskosten in diesem Gutachten angesetzt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine sehr eingeschränkte augenscheinliche Besichtigung des Wohnungsobjekts erfolgte. Ob weitere Mängel oder Bauschäden vorhanden sind, kann nicht ausgeschlossen werden Der Sv gibt deshalb für dieses Gutachten einen Haftungsausschluss bekannt. Das gegenständliche Gutachten ist kein Bauzustandsgutachten.
In diesem Gutachten werden eventuelle offene Forderungen seitens der Hausgemeinschaft oder der Hausverwaltung gegenüber dem Wohnungsbesitzer nicht berücksichtigt.
Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm übergebenen Unterlagen und die eingeholten Informationen, welche die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind und erklärt, dass er für diese Information keine Haftung übernimmt.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung nordöstlich des Zentrums des Ortsteils Tauplitz der Marktgemeinde Bad Mitterndorf in teilweise unverbauter Aussichtslage. Die Wohnung W 8 befindet sich im 1. Obergeschoß des Mehrfamilienwohnhauses Tauplitz Nr. 160 mit insgesamt 14 Wohneinheiten. Die Wohnung wurde seit der Errichtung vor ca.45 Jahren kaum modernisiert und war am Befundtag zur Gänze mit altem Mobilar und Hausrat, sowie mit Müll vollgeräumt. Außerdem war sie verschmutzt und ist an den Innenseiten der Außenwände teilweise mit einem Schimmelrasen bedeckt. Die Beheizung erfolgt mit einer Ölzentralheizung und Radiatoren, die Warmwasserbereitung erfolgt mit einem Zentralboiler im Heizkeller. Zur Wohnung gehören noch ein Kellerabteil und eine nicht zugeordnete PKW Abstellfläche vor dem Wohnhaus. Nähere Angaben, insbesondere zum vollgeräumten Zustand siehe Langgutachten.

Grundstücksgröße: 1.589 m²
Objektgröße: 67,03 m²

Schätzwert: 92.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 9.200,00 EUR
Geringstes Gebot: 46.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

1) Zubehör zur Liegenschaft:
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
2) Dienstbarkeiten und andere Belastungen:
Räumungs- und Entsorgungskosten von EUR 2.000,00
3) Bestandsverhältnisse:
Sind nicht bekannt.
4) Versteigerungsbedingungen:
Der Verkehrswert beträgt EUR 92.00,00. Das geringste Gebot beträgt EUR 46.000,00. Das Vadium beträgt EUR 9.200,00 und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bieter haben einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaften beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.
Sonstige Hinweise:
Die Parteien und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird ein Schlosser beigezogen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden
Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Aufforderung an Pfandgläubiger:
Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger bedingter Forderungen) werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die Öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, eine Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, pfandrechtlich noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung an Personen, die dingliche Rechte an einem Superädifikat haben:
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder
übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Auf den vollgeräumten und teilweise schimmelbefallenen Zustand der Räumlichkeiten wird nochmals hingewiesen.
Siehe auch Angabe der Räumungskosten im Langgutachten.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (1220 KB)

Lageplan:

Lageplan (220 KB)

Grundriss(e):

Grundriss W 8 (361 KB)

Foto(s):

     

Dienststelle:

BG Liezen (671)

Aktenzeichen:

14 E 27/22m

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

31.08.2023

Versteigerungstermin:

am 7.11.2023 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liezen, Saal III

Telefonkontakt:

03612/22455


Grundbuch:

67316 Tauplitz

EZ:

273

Grundstücksnr.:

1145

BLNr:

13

Liegenschaftsadresse:

Tauplitz 160

PLZ/Ort:

8982 Bad Mitterndorf


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Steiermark

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