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Ferienwohnung Bad Mitterndorf

Gegenstand der Bewertung sind die 75/4372 Anteile an der Liegenschaft EZ 713, bestehend aus den GrundstĂĽcken Nr. .1243; 1957/3 und 1957/4, verbunden mit dem Wohnungseigentum an W 30A und der Liegenschaftsadresse: 8983 Bad Mitterndorf, Sonnenalm 1.
Bewertungsstichtag:
Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 1.12.2021.
Lage und Erschließung: Die Bewertungsliegenschaft befindet sich in erhöhter Aussichtslage im Bereich der Sonnenalm, einem überwiegend mit Ferienwohnobjekten bebauten Ortsteil nordwestlich des Ortszentrums von Bad Mitterndorf. Das Wohnhaus mit der zu bewertenden Wohnung W 30A ist ein Appartementhaus mit insgesamt 55 Eigentumswohnungen und 10 Garagen. Die Erschließung erfolgt abzweigend von der Landesstraße B145 Salzkammergutstraße über die öffentliche Sonnenalmstraße. Die Versorgung mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfs ist im ca. 3 km entfernten Ortszentrum von Bad Mitterndorf in ausreichendem Maß gegeben. Eine öffentliche Bushaltestelle liegt in fußläufiger Entfernung im Siedlungsgebiet.
GrundstĂĽcksbeschaffenheit u. GrundstĂĽcksnutzung:
Die Grundstücke Nr. 1957/3 und .1243 haben zusammen einen vieleckigen Zuschnitt, sind gut besonnt und fallen erkennbar nach Süden hin ab, wobei im Bereich vor dem Wohnhaus der dort befindliche allgemeine PKW-Abstellplatz aufgrund der Geländeneigung angeschüttet ist. Auf diesen Bodenflächen befinden sich das Wohnhaus mit einem kleinen ebenerdigen Zubau im Norden sowie dem im Süden davorliegenden hauseigenen Parkplatz. Die verbleibenden Flächen sind einfach begrünt und vereinzelten Sträuchern und einigen solitär stehenden Laubbäumen bestockt. Das gegenüber der Sonnenalmstraße liegende Grundstück Nr. 1957/4 ist eine straßenbegleitende, schmale, teilweise mit Strauchwerk bestockte unbebaute Wiesenfläche, die sich zur Straße hin abböscht.
Flächenwidmung:
Die Grundstücke Nr. 1957/3 und .1243 sind im gültigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Bad Mitterndorf als „Ferienwohngebiet“ mit einer zul. Dichte von 0,2-0,5 ausgewiesen. Die ebenfalls zur Liegenschaft gehörige Parzelle Nr. 1957/4 liegt im Freiland.
Baubehörde:
Baubewilligung: 15.6.1964 Benützungsbewilligung: 25.10.1966. Ein Energieausweis vom 25.2.2013 mit einem HWB SK spez. von 106,6 kWh/m²a liegt vor.
Grundbuch:
Im Grundbuch der EZ 713 sind keine bewertungsrelevanten Eintragungen vorhanden.
Bodenkontaminierung:
Alle Grundstücke sind derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.
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Gebäude:
Das Appartementhaus Sonnenalm 1 ist ein rechteckiger siebengeschossiger Baublock in prägender dreiecksförmiger Bauweise mit einem, die oberen fünf Geschoße einfassenden, mächtigen Satteldach. Die Erschließung erfolgt über ein mittig gelegenes Stiegenhaus
samt Personenliftanlage. Im Basisgeschoß, welches im Süden aufgrund der Hangneigung als weiteres Vollgeschoß hervortritt, befinden sich die den Wohnungen zugeteilten Kellerabteile, ein Trockenraum der Heiz- und Tankraum, 10 PKW-Garagen und die Wohneinheit der Hausbesorgerin. Die Bewertungseinheit W 30A hat keine zugeordnete Garage. Das Gebäude ist an das kommunale Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen, die Stromversorgung erfolgt durch die Energie AG. Die Liegenschaft wird durch die Haus- und Liegenschaftsverwaltung Gerhard Grill aus 8983 Bad Mitterndorf, Thörl 91 verwaltet.
BauausfĂĽhrung:
Tragende Bauteile: Ziegelmauerwerk und Stahlbeton
Zwischenwände: Ziegelmauerwerk
Balkone: Stahlbetonplatten mit Metallgeländerung und Holzfüllungen Betonboden
Stiegenhaus: Stahlbetontreppenläufe mit Kunststein belegt, Metallgeländerung, Personenliftanlage mit jeweils halbstockversetztem Ausstieg
Dach: mächtiges Satteldach, Faserzementdeckung
Fassade: Putzfassade
Hauseingang: LeichtmetalltĂĽrkonstruktion mit umrandenden Steinverkleidungen, Gegensprechanlage
WohnungseingangstĂĽren: einfache lackierte HolztĂĽren
Haustechnik: zentrale Ölheizung, Raumheizung mit Radiatoren Bäder und WCs mit mechanischer Entlüftung zentrale Warmwasserbereitung mit Speicher im Keller Satanlage
MĂĽllraum: ebenerdiger Anbau in Holzkonstruktion mit Pultdach und Bodenfliesen
Bewertungswohnung W 30A:
Lage: im 3. ObergeschoĂź
Orientierung: SĂĽd
Innentüren: Holztüren mit lackierten Türstöcken
Fenster Kunststofffenster mit ALU-AuĂźenschale, Isolierverglasungen, Innenjalousien
Böden: Fliesenboden im Bad, Klebeparkett
Wände: verputzt und tapeziert, Fliesenspiegel in der Kochnische
Decken: verputzt und bemalen
Sanitäreinrichtungen: der Errichtungszeit entsprechende Einrichtung mit Badewanne, Stand-WC, Einhebel- und Zweigriffarmaturen, Waschtisch mit Spiegel und Etagere PVC-Bodenbelag und mittelhohe Wandverfliesung
AuĂźenanlage:
Einfaches Gestaltungsgrün mit vereinzelten solitär stehenden Bäumen, asphaltierter Hauzugang und PKW-Stellplätze.
Raumaufteilung:
Die Wohnung besteht aus: Zimmer, Kabinett, Kochnische, Bad mit WC, Vorraum, halber Windfangflächenanteil Die gesamte Wohnnutzfläche beträgt lt. Vorhandener Parifizierungsunterlagen: 36,26 m² Loggia 5,94 m² lt. Plan . Zur Wohneinheit gehört noch ein Kellerabteil
Baumängel/ Bauschäden:
ď‚· Kondenswasserschaden am Holzboden vor der BalkontĂĽre
 keine zeitgemäße Wärmedämmung der Außenbauteile, ausgenommen Fenster
Zustand der Wohnung am Befundtag:
Die Wohnung war am Befundtag in einem gepflegten und bis auf die ältere Badezimmerausstattung zeitgemäß adaptierten Zustand.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine augenscheinliche Besichtigung des Objektes erfolgte.
Ob augenscheinlich nicht erkennbare Ausführungsmängel oder Bauschäden vorhanden sind, kann nicht
ausgeschlossen werden. Das gegenständliche Gutachten ist kein Bauzustandsgutachten.
In diesem Gutachten werden eventuelle offene Forderungen seitens der Hausgemeinschaft oder der
Hausverwaltung gegenĂĽber dem Wohnungsbesitzer nicht berĂĽcksichtigt.
Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm ĂĽbergebenen Unterlagen und die eingeholten Informationen,
welche die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind und erklärt, dass er für diese
Information keine Haftung ĂĽbernimmt.
Es handelt sich um eine im Eigentum stehende gepflegte Ferienwohnung im Appartementhaus Sonnenalm 1 in der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss und ist nach Süden hin orientiert. Es sind Holz- bzw Fliesenböden im Bad, Kunststofffenster und eine aus der Bauzeit stammende Sanitärausstattung vorhanden. Die Beheizung erfolgt mit einer Öl Zentralheizung mit Radiatoren in den Einheiten.
Zur Wohneinheit gehören noch ein Kellerabteil und ein allgemein nutzbarer PKW Abstellplatz. Nähere Angaben siehe Langgutachten.
Grundstücksgröße: 3.442 m²
Objektgröße: 36,26 m²

Schätzwert: 85.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Küchenzeile mit Geräten
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 600,00 EUR
Vadium: 8.560,00 EUR
Geringstes Gebot: 42.800,00 EUR

Sonstige Hinweise:

1. Zubehör: Zur Liegenschaft gehört Zubehör, nämlich eine Küchenzeile im Wert von EUR 600,00.
2. Dienstbarkeiten und andere Belastungen: Keine.
3. Bestandverhältnisse: Sind nicht bekannt.
4. Versteigerungsbedingungen:
Der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft Grundbuch 67006 Mitterndorf, EZ 713, BLNR 11, 75/4372-Anteile beträgt samt Zubehör EUR 85.600,00; das geringste Gebot beträgt EUR 42.800,00. Das Vadium beträgt EUR 8.560,00 und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bieter haben einen gĂĽltigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaften beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.
Sonstige Hinweise:
Die Parteien und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird ein Schlosser beigezogen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden
Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Aufforderung an Pfandgläubiger:
Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger bedingter Forderungen) werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die Ă–ffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, eine Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtig. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, pfandrechtlich noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung an Personen, die dingliche Rechte an einem Superädifikat haben:
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
UngĂĽltige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (2225 KB)

Lageplan:

Lageplan (96 KB)

Grundriss(e):

Wohnungsgrundriss (43 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Liezen (671)

Aktenzeichen:

14 E 24/21v

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

23.03.2022

Versteigerungstermin:

am 10.05.2022 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liezen, Saal III E.14

Telefonkontakt:

03612/22455

Sonstiges:

Sofern der Mindestabstand im Verhandlungssaal nicht eingehalten werden kann, findet die Versteigerung am Parkplatz vor dem Gericht statt; bei Schlechtwetter ist entsprechender Regenschutz mitzubringen; auf die im Gerichtsgebäude geltende Maskenpflicht wird hingewiesen


Grundbuch:

67006 Mitterndorf

EZ:

713

GrundstĂĽcksnr.:

.1243; 1957/3, 1957/4

BLNr:

11

Liegenschaftsadresse:

Sonnenalm 1

PLZ/Ort:

8983 Bad Mitterndorf


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Steiermark

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