Diese beiden Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und liegen am Stadtrand von Neunkirchen, zwischen Vogelweiderweg und Linke Bahnzeile. Die Lage der Grundstücke ist eben, die Figuration rechteckig. Die umliegenden Grundstücke sind, soweit bekannt und recherchiert, mit Einfamilienhäusern bebaut und befindet sich im Anschluss an die Bahnzeile die ÖBB-Bahnlinie Wr. Neustadt – Bruck an der Mur.
Infrastruktur:
Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich in Neunkirchen.
Nutzung:
Das Gebäude war zum Zeitpunkt der Befundaufnahme bewohnt.
Gebäudebeschreibung:
Wohngebäude:
Das genaue Baujahr des bestehenden älteren Gebäudeteils ist nicht bekannt und konnte auch nicht angegeben werden, nachdem das Haus von den Verpflichteten angekauft wurde. Soweit von der Baubehörde mitgeteilt, liegt eine Baubewilligung mit Zl. X-2009/2 vom 18.9.1953 vor. Ein (Teil-)Benützungskonsens ist aus dem Jahr 1957 vorhanden. An diesen bestehenden älteren Gebäudeteil erfolgte lt. Baubescheid und Einreichplänen ein Zubau. Benützungsbewilligungsbescheide für das Haus liegen mir nicht vor. Das Gebäude ist dreigeschossig in Massivbauweise ausgeführt, bestehend aus Keller-, Erd- und Dachgeschoss.
Im Erdgeschoss des Hauses vorhanden sind Wohnküche, Speis, Schlafzimmer, Vorraum und Gangfläche, Zubau Badezimmer, Wohnzimmer und WC.
Im Dachgeschoss befinden sich im Zubau Zimmer und Bad im Rohzustand sowie im Alt-bau 3 Kabinett, Waschraum und Abstellraum.
Im Keller des Hauses bestehen 3 Lagerräume, Vorraum und Gangfläche, Waschküche und Keller.
Die Aufschließung und Erreichung ist zweiseitig gegeben über die Linke Bahnzeile sowie über den Vogelweiderweg, wobei festgehalten wird, dass das Gebäude im Bereich Bahnzeile liegend sich befindet. Der Zugang erfolgt daher von der Linken Bahnzeile, die Zufahrten zu den Garagen über den Vogelweiderweg. Die Geschoße untereinander im Haus sind durch Stiegen miteinander verbunden.
Fertiggarage:
Diese Garage wurde, wie dem Baubescheid und dem Plan zu entnehmen, 1987 aufgestellt. Eine Benützungsbewilligung liegt mir auch hier nicht vor. Es handelt sich um eine Garage von Weißenböck, in Stahlbetonbauweise errichtet, auf Punkfundamenten aufgestellt, mit einer Größe von 5,50 x 2,95 m, mit einer Höhe von 2,44 m. Die Zufahrt erfolgt über ein Metallkipptor und die Belichtung über ein kleinformatiges Fenster. Der Zustand erscheint gebrauchsfähig.
Garage 2:
Diese Garage wurde lt. Baubescheid und Baubewilligung 1965 erbaut. Auch hier liegt mir keine Benützungsbewilligung vor. Sie ist eingeschossig und massiv errichtet, mit einem flachen Pultdach, mit Blech gedeckt und sind Dachrinnen montiert. Die Größe misst 3,50 x 7,00 m.
Als Fußboden ist Betonboden vorhanden, die Wände und Decke sind verputzt, die Zufahrt erfolgt über eine doppelflügeliges Metalltor, die Belichtung über Holzfenster. Weiters besteht eine Metalltür als Ausgang zum Garten. Die Fassade ist gleichfalls verputzt. Der Bau- und Erhaltungszustand erscheint auch hier gebrauchsfähig. Abnützungs- und Zeitschäden bestehen.
Außenanlagen und Einfriedungen:
Vom Keller des Hauses besteht eine Betonstiege, welche sich im Rohzustand befindet, zum anschließenden Garten. Diese Stiege besitzt Flügelmauern, welche verputzt sind.
Zur Bahnzeile hergestellt ist eine Einfriedung aus Sichtbetonsockel mit Metallzaun und besteht die Zufahrt über ein Metalltor. Der Zugang zum Haus ist in Verbundsteinen ausgelegt mit einem Rigol beim Tor. Zum Verbundsteinbelag wird festgehalten, dass dieser tw. noch unfertig ist.
Die Vorgartenfläche ist begrünt und mit Nadelbäumen bepflanzt. An der rechten Seite des Hauses gleichfalls eine Gartenfläche mit einem unfertigen Traufenpflaster. Im Garten aufgestellt ist eine Gartenhütte in Riegelbauweise mit Satteldach und harter Eindeckung. Der Zugang erfolgt über eine Holztüre und die Belichtung über ein Holzfenster.
Von diesem Bereich der Holzhütte und dem Wohnhaus besteht ein Ausgang zum Vogelweiderweg, gleichfalls in Verbundsteinen ausgelegt bzw. ist im Bereich der Garage eine Verfliesung vorhanden. Der Abschluss des Grundstückes zum Vogelweiderweg erfolgt über einen Maschenzaun mit Sockelmauerwerk und einer eingebauten Metalltür sowie ein doppelflügeliges Tor. Die Vorplatzfläche bei der Fertiggarage ist asphaltiert, die Zufahrt zur Garage 2 in Betonplatten ausgelegt.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (1375 KB)
Lageplan:
Lageplan (36 KB)
Mappenblatt (25 KB)
Grundriss(e):
Grundriss EG, DG (98 KB)
Grundriss KG (69 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Neunkirchen (233)
Aktenzeichen:
9 E 24/22w
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
04.12.2023
Versteigerungstermin:
am 22.02.2024 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, Verhandlungssaal 1
Telefonkontakt:
+43 2635 62031 DW 141
Besichtigungszeit:
2620 Neunkirchen, Linke Bahnzeile 19/ Vogelweiderweg 11
16.02.2024, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonstiges:
Für 16.2.2024, 15:00 – 17:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft
festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen
werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben
von € 620,61 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers
in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten
können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden
beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens
sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des
Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden
in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist
oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist
als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des
Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung
berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der
Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert,
in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich
sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird
die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die
noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der
Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
Grundbuch:
23321 Neunkirchen
EZ:
1927
Grundstücksnr.:
622/7,.1466
BLNr:
6,7
Liegenschaftsadresse:
Linke Bahnzeile 19/Vogelweiderweg 11
PLZ/Ort:
2620 Neunkirchen