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Hauptstraße 8920 Hieflau

Dienststelle:

BG Liezen (671)

Aktenzeichen:

14 E 57/19v

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

21.09.2021


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

60102 Hieflau EZ 55, 87, 99
Grundstücksnr. 12/1; 14/1; 14/2; .264; 487/2 und EZ 55 GstNr. 13/2 der EZ55, weiters getrennt davon Gst.Nr. 290/4 der EZ 99; BLNr. 3; 5-12

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 101.000,00 EUR zugeschlagen.

Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.


Sonstiges:

Meistbot für EZ 99 – EUR 1.000,00;
Meistbot für EZ 55 und EZ 87 – EUR 100.000,00

 

 

 

Gegenstand der Bewertung sind die im B-Blatt der EZ 55 und 87 angeführten sämtlichen Anteile, GB 60102 Hieflau, da diese eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Bewertungsstichtag:
Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 17.11.2020
Lage und Erschließung:
Die Grundstücke der EZ 55 und EZ 87 befinden sich im Zentrum des Ortsteils Hieflau, der Gemeinde Landl, zwischen der Hauptstraße und dem Erzbach. Die Erschließung erfolgt von der direkt vorbeiführenden Hauptstraße (Landesstraße B115 Eisenstraße). Im Norden und Süden grenzen Wohnhausobjekte an, zum Areal des ehemaligen Gemeindeamtes von Hieflau sind es ca. 70m. Das mit Turbinen ausgestattete Krafthaus der Verbund Hydro Power GmbH liegt schräg gegenüber in einer Entfernung von ca. 50 m.
Grundstücksbeschaffenheit und Grundstücks- nutzung:
Das in der EZ 55 einzig einkommende Grundstück 13/2 wird von den angrenzenden Grundstücken der EZ 87 beinahe 3-seitig umschlossen. In der Natur sind daher alle Grundstücke zusammenhängend und stellen eine annähernd ebene Grundstücksfläche dar, die sich im westlichen Bereich zum Gerinne des Erzbaches hin deutlich abböscht. Auf der Grundstücksbaufläche .264 der EZ 87 ist ein überwiegend im Erdreich versetztes, kellerartiges Gebäude (lt. Angabe ehemaliger Kleintierstall) vorhanden.
Die am Grundstück vorhandene Doppelgarage sowie die Einzäunung, der Schotterplatz und die Lagerungen von div. Baumaterialien sind lt. Schreiben des Herrn T. sein Eigentum und werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt (Fremdeigentum).
Kleinbauwerk

 

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Das nordwestlich dieser Doppelgarage befindliche ehemalige kleinflächige eingeschossige ehemalige Stallgebäude ragt aufgrund des dort geböschten Geländes im Westen teilweise über das Gelände hervor, ansonsten ist es vollständig eingeschüttet. Das in Massivbauweise ausgeführte Kellerbauwerk ist derzeit funktionslos und baulich in einem abbruchreifen Zustand.
Flächenwidmung:
Allg. Wohngebiet mit zul. Dichte von 0,2 – 1,4, mit den Zusatzausweisungen: NG: Naturgefahren : Gelbe Gefahrenzone des Randelseggbaches IM: Immissionsgebiet: Betriebliche Immissionen des gegenüber liegenden Kraftwerkes Hieflau
Grundbuch
Im Grundbuch der EZ 55 sind keine bewertungsrelevanten Eintragungen vorhanden. Im A-2-Blatt des Grundbuches der EZ 87 sind eingetragen: LfNr. 1a: das hier intabulierte Mitbenützungsrecht ist durch zwischenzeitliche Grundstücksteilungen gegenstandslos
LfNr. 2a:
es handelt sich dabei um ein Mitbenützungsrecht einer schmalen Wegtrasse entlang des Bachgerinnes auf dem Fremdgrundstück Nr. 11/1 (Eigentümer Verbund Hydro Power GmbH) LfNr.
6a:
Reallast der Holzabgabe. Lt. E mail der Agrarbehörde Stainach unter Abzug von vorgebenen Bringungskosten. Nähere Angaben dazu siehe im eigenen Abschnitt des Gutachtens.
Im C-Blatt des Grundbuches der EZ 87 Lf.Nr. 1a sind diverse Leitungsrechte eingetragen. Lt. Abfrage bei den Energienetzen Steiermark ist nur das Grundstück Nr. 13/2 randlich im Nordosten von einer erdverlegten Kabelleitung betroffen und wird dazu angenommen, dass die intabulierten altbestehenden Dienstbarkeiten seinerzeitiger elektrischer Leitungen nicht mehr als Belastung für das Grundstück anzusehen sind. Sollte dies nicht zutreffen, bedarf es einer allfälligen Wertkorrektur meines Gutachtens. Das in der Lf.Nr. 2a intabulierte Fruchtgenussrecht für S. ist gegenstandslos, da der Berechtigte bereits verstorben ist.
Bodenkontaminierung und Bodenzustand: Sämtliche Grundstücke der EZ 55 und 87 in Hieflau (60102) sind derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.
Es wird jedoch hingewiesen, dass dem SV mitgeteilt wurde, dass sich allenfalls auf den Grundstücken der EZ 87 die Abbruchreste eines hier ehemals bestehenden Gasthauses unter dem Erdreich befinden sollten. Augenscheinlich sind eine leichte Wölbung der vorhandenen, derzeit unbebauten Grünfläche und eine wellige Grasnarbe erkennbar. Da keine Bodenerkundung durchgeführt wurde, kann dieser Umstand nicht ausgeschlossen werden. Für diese Bewertung gibt daher der SV hinsichtlich einer allfälligen Kontamination mit Bauresten bzw. einer schlechten Baugrundqualität einen Haftungsausschluss für sein Gutachten bekannt.
Gegenstand der Bewertung sind die 1/1 Anteile an der EZ 99, GB 67102 Hieflau im Ausmaß von 659 m².
Bewertungsstichtag:
Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 17.11.2020.
Lage und Erschließung:
Das Grundstück Nr. 290/4 befindet sich im nördlichen Randbereich des Ortszentrums von Hieflau, direkt neben der Auffahrt zum Mandlboden. Die Erschließung erfolgt abzweigend von der Hauptstraße über die dort direkt vorbeiführende im Gemeindeeigentum befindliche Mandlbodenstraße, Grstk. Nr. 283/2. Grundstücksbeschaffenheit und Grundstück-
nutzung:
Das Bewertungsgrundstück hat einen längsgestreckten und leicht geschwungenen Zuschnitt. Das Gelände fällt in einer durchschnittlichen Neigung von ca. 25 % von Osten nach Westen hin ab. Aufgrund dieser Geländeneigung besteht nur eine eingeschränkte Maschinengängigkeit. Die Bewertungsfläche ist bis auf einen solitär stehenden Obstbaum unbestockt und im westlichen Randbereich zur Straße hin erkennbar versumpft. Entlang der Ost- und Nordgrenze des Grundstückes verläuft ein mit Nadelbäumen bestockter Waldschopf, mit teilweise randlichem Überwuchs auf das Bewertungsgrundstück.
Flächenwidmung:
Freiland
Grundbuch
Im Grundbuch der EZ 99 sind keine bewertungsrelevanten Eintragungen vorhanden. Das hier intabulierte Fruchtgenussrecht für S. ist gegenstandslos, da der Berechtigte bereits verstorben ist. Bodenkontaminierung und Bodenzustand:
Das Grundstück 290/4 in Hieflau (60102) ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet
Es handelt sich um zwei räumlich getrennte Grundflächen mit unterschiedlichen Einlagezahlen im Ortsteil Hieflau der Gemeinde Landl.
Die Grundstücke der EZ 55 u. EZ 87 befinden sich im Ortszentrum von Hieflau, schräg gegenüber dem Gemeindeamt. Beide Einlagezahlen stellen eine wirtschaftliche Einheit dar, sind als Bauland ausgewiesen und bis auf ein abbruchreifes Kleinbauwerk und ein Fremdobjekt (Garage) unbebaut. Diese Flächen sind randlich von erdverlegten Leitungen, allfälligen Bodenkontaminationen und möglicher schlechter Baugrundgüte behaftet. Nähere Angaben dazu im Langgutachten mit hier angeführten speziellen Hinweisen.
Ebenso besteht ein Holzabgaberecht, welches auch im Langgutachten im Detail angeführt ist.
Mit dieser Feilbeitung wird auch die Wiesenfläche der EZ 99 erfasst, die jedoch aufgrund der Struktur dieser Eingabemaske im Punkt Sonstiges getrennt beschrieben und wertmäßig dargestellt wird. Es betreffen daher die nachfolgenden Flächen und Wertangaben nur die EZ 55 und 87. Die EZ 99 ist im Pkt Sonstiges beschreiben und wertmäßig dargestellt.

 

 

Grundstücksgröße: 3.002 m²


Ausrufpreis: 92.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Vadium: 9.200,00 EUR

Geringstes Gebot: 46.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:Versteigerung der EZ 99:
Ausrufpreis: EUR 1.000,–
Vadium: EUR 100,–
geringstes Gebot EUR 500,–
4. Versteigerungsbedingungen:
Das Vadium beträgt EUR 9.200,00 und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden. Das geringste Gebot beträgt EUR 46.000,00.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bieter haben einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaften beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.


Langgutachten:

 

Gericht: BG Liezen
Aktenzeichen: 671 14 E 57/19v
wegen: Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
Letzte Änderung: 14.07.2021
Versteigerungstermin: am 10.08.2021 um 08:30 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Liezen, Verhandlungssaal III, EG. Sofern der Mindestabstand im Verhandlungssaal nicht eingehalten werden kann, findet die Versteigerung am Parkplatz vor dem Gericht statt; bei Schlechtwetter ist entsprechender Regenschutz mitzubringen; auf die im Gerichtsgebäude geltende Maskenpflicht wird hingewiesen.
Telefonkontakt: 03612/22455
Sonstiges: Zu diesem Versteigerungstermin werden zwei getrennte Liegenschaften versteigert:
1. EZ 55 und EZ 87 GB 60102 Hieflau als wirtschaftliche Einheit, Schätzwert EUR 92.000,–, geringstes Gebot EUR 46.000,–, Vadium EUR 9.200,–
2. EZ 99 GB 67102 Hieflau, Schätzwert EUR 1.000,–, geringstes Gebot EUR 500,–, Vadium EUR 100,–.

Grundbuch: 60102 Hieflau
EZ: 55, 87, 99
Grundstücksnr.: 12/1; 14/1; 14/2; .264; 487/2 und EZ 55 GstNr. 13/2 der EZ55, weiters getrennt davon Gst.Nr. 290/4 der EZ 99
BLNr: 3; 5-12
Liegenschaftsadresse: Hauptstraße
PLZ/Ort: 8920 Hieflau

Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Land und Forstwirtschaft, Österreich, Steiermark, Versteigerte Immobilien

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