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8983 Bad Mitterndorf

Gebäudebeschreibung
Das eingeschossige Haus in Bad Mitterndorf ist in Massivbauweise errichtet, hat ein Erdgeschoß, ein ausgebautes Dachgeschoß und ein Kellergeschoß. Im Westen wurde vor ca. 14 Jahren ein ebenerdiger, nicht unterkellerter Zubau zur Vergrößerung der Wohnfläche des Erdgeschosses angebaut.
Lt. Angabe wurden zusammen mit der Zubauerrichtung vor vier Jahren auch sämtliche Fenster getauscht, die Nassräume zeitgemäß adaptiert und die Elektro- und Sanitärinstallation im Wohnbereich neu hergestellt
Am Befundtag war nur die Fassade dieses Zubaus noch nicht aufgebracht.
Das Wohnhaus ist an das kommunale Kanalnetz und an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Strom wird aus dem Netz der Energie AG bezogen.
Nettogrundflächen:
lt. Einreichplanung
Raumaufteilung:
Wohnhaus:
Erdgeschoß:
Windfang mit Vorraum und Stiegenhaus, 3 Zimmer, 1 Arbeitszimmer, Küche,
Bad, WC
Dachgeschoß:
Flur mit Stiegenabgang, Stauraum, 5 Zimmer mit Balkonzugang, Bad, WC
Kellergeschoß:
Vorraum mit Stiegenaufgang, Wirtschaftsraum, Heizraum, Öllagerraum, Lagerräume
Bauausführung:
Tragende Außen- und Innenwände: Ziegelmauerwerk, Stampfbeton im Keller
Fassade: Putzfassade, Giebelflächen teilw. holzverschalt, Zubau unverputzt
Decken: Massivdecke über EG und KG
Balkon: Massivbalkonplatte fliesenbelegt, mit Holzgeländerung
DG Ausbau: Trockenausbau mit Gipskartonplatten
Stiege: Massivtreppen fliesenbelegt mit Metallgeländer in den Keller,
Holztreppe mit Holzgeländerung in das Dachgeschoß
Dachstuhl/Dachdeckung: Satteldach mit Faserzementplatten,
Flachdach gedämmt mit Folienlage beim Zubau
Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung,
Innentüren: zeitgemäße lackierte Holztüren mit Umfassungszargen,
Metalltüren im Kellerbereich
Haustüre: zeitgemäße einbruchhemmende Leichtmetalltüre mit Edelstahlgriffstange,
natursteinbelegter Hauszugang
Wände: verputzt und bemalen,
Ziersteinverkleidung und Teiltapezierung im Wohnzimmer
Fußböden: Laminat-, Naturstein-,Holz- und Fliesenböden, Beton im Keller
Heizung / Warmwasser:
Zentralheizung und Warmwasserbereitung mit Öl, Fußbodenheizung, Warmwasserspeicher
Nassgruppenausstattung:
im EG und DG zeitgemäße Ausstattungen mit Waschtischen, Kunststoffwanne im DG, Duschnische mit Glastrennwand im EG, Einhebelarmaturen, Hänge-WC-Anlagen mit Handwaschbecken, zeitgemäße Bodenverfliesung und Wandverfliesung
Terrasse mit Pergola::
Massivterrasse auf Sockelmauer, natursteinbelegt,
glasgedeckte Pergola in Holzbauweise
Carport für1 PKW:
Holzkonstruktion mit blechgedecktem Pultdach,
Standplatz mit Betonsteinpflaster

 

 

 

Außenanlagen:
Einige niederstämmige Obstbäume, ein Nadelbaum, einige Sträucher, kleine Gartenhütte, gepflasterter Haus- und Garagenzugang, Zufahrtsstraße einfach geschottert.
Fehlende Fertigstellungsarbeiten:
 Fassadenputz bei Zubau fehlt
 Feinputz bei zugemauerten Fensteröffnungen fehlt

An Grobkosten können für diese fehlenden Fertigstellungsarbeiten angesetzt werden:
Fassadenputz bei Zubau: ca. 19.000,00 €
Außenputzergänzungen bei Fensterleibungen Altbau: ca. 7.000,00 €
In der nachfolgenden Bewertung werden daher die angesetzten Herstellungskosten um ger. € 21.000,00 entsprechend abgemindert.

 

Mängel / Instandhaltungsrückstau:
 abgewitterte Holzflächen bei Giebelfassade und Balkongeländerung
 Erfordernis einer mittelfristigen Neudeckung des Steildaches
 Putzabplatzungen bei Altbausockel
 Frostschäden am Terrassenbelag
 keine zeitgemäße Wärmdämmung der Außenbauteile, ausgen. Fenster
Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine augenscheinliche Besichtigung des Objekts erfolgte.
Ob augenscheinlich nicht erkennbare Ausführungsmängel oder Bauschäden vorhanden sind, kann nicht ausgeschlossen werden. Dazu wird ergänzend angemerkt, dass der möblierte Zustand keine umfassende Befundung aller Boden- und Wandflächen zugelassen hat. Der Sachverständige gibt diesbezüglich einen Haftungsausschluss bekannt.
Das gegenständliche Gutachten ist kein Bauzustandsgutachten.

 

Baulicher Zustand u. Brauchbarkeit:
Es handelt sich um ein ca. 59 Jahre altes und vor ca. 15 Jahren raumseits saniertes und modernisiertes Einfamilienwohnhaus in einem gepflegten Zustand. Der ebenfalls um 2015 hergestellte Zubau ist raumseits fertiggestellt, dessen Fassadeputz mit div. Anschlüssen fehlt noch.
Für diesen Zubau ist noch keine Benützungsbewilligung vorhanden, sodass für eine Wohnnutzung derzeit noch kein baubehördlicher Konsens besteht.
Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm übergebenen Unterlagen und die eingeholten Informationen, welche die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind und erklärt, dass er für diese Information keine Haftung übernimmt.
Eine funktionierende Haustechnik sowie ein bauphysikalisch richtiger Aufbau div. Bauteile wird angenommen. Sollte dies nicht zutreffen, ist die Wertaussage dieses Gutachtens zu überarbeiten
Es handelt sich um ein ca. 64 Jahre altes Haus mit einem um 2015 errichteten erdgeschossigen Wohnraumzubau. Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Neuhofen der Marktgemeinde Bad Mitterndorf, in Sichtweite zum Areal der Grimmingtherme. Weiters bestehen ein Doppelcarport und eine glasgedeckte Pergola. Raumseits ist das Gebäude fertiggestellt und zeitgemäß adaptiert, bei der Fassade und der Dachdeckung bestehen jedoch Mängel bzw. ein Instandhaltungsrückstau. Nähere Angaben siehe Langgutachten. Die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt mit eine ölbefeuerten Zentralheizung mit WW Boiler.

 

Gegenstand der Bewertung sind die 1/1 Anteile an der Liegenschaft EZ 727 mit dem Grundstück Nr. 3373 im Ausmaß von 1423 m² und der Liegenschaftsadresse:
Neuhofen 112, 8983 Bad Mitterndorf

 

Bewertungsstichtag:
Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 21.12.2020.
Lage und Erschließung:
Die Bewertungsliegenschaft befindet sich im Ortsteil Neuhofen der Marktgemeinde Bad Mitterndorf, ca. 180m nördlich des Areals der Grimmingtherme und inmitten einer mit mehreren Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebauten Wohnsiedlung
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Landesstraße L 729 Pass-Stein-Straße über einen ca. 150 m langen schmalen Schotterweg, der Teil des Bewertungsgrundstückes ist.
Die Versorgung mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfes ist im ca. 4,5 km entfernten Ortszentrum in ausreichendem Ausmaß gegeben. Eine öffentliche Bushaltestelle befindet sich im Bereich des nahen Thermenparkplatzes.

 

Grundstücksbeschaffenheit u. Grundstücksnutzung:
Die Grundfläche der Liegenschaft ist annähernd eben, hat einen annähernd trapezförmigen Zuschnitt und verlängert sich um den Erschließungsweg fingerartig in Richtung Westen. Auf dem Grundstück befindet sich das Wohnhaus mit einem nicht ganz fertig gestellten Anbau sowie einem Carport, umgeben von einer ortsüblich gestalteten Grünanlage.

 

Flächenwidmung:
Allgemeines Wohngebiet mit einer zul. Dichte von 0,2 – 0,6.
Baubehörde:
Wohnhaus
Baubewilligung: 10.6.1969
Benützungsbewilligung: 1.2.1979

 

Zubau:
Baubewilligung: 10.7.2017
Benützungsbewilligung: noch nicht vorhanden
Jedem präsumtiven Käufer wird angeraten, sich mit der Baubehörde am Marktgemeindeamt Bad Mitterndorf, hinsichtlich des derzeitigen baubehördlichen Standes und der weiteren Veranlassungen in Verbindung zu setzen.
Grundbuch:
Im Grundbuch der EZ 727 sind keine bewertungsrelevanten Eintragungen vorhanden.

 

Bodenkontaminierung:
Das Grundstück 33473 in Mitterndorf  ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.

 

 

 

 

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche mit Ober- und Unterschränken, E-Herd mit Ceranfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle, Backrohr und Einfach-Abwäsche

 

 


Sonstige Hinweise:1. Zubehör:
Zur Liegenschaft gehört Zubehör, nämlich eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken, E-Herd mit Ceranfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle, Backrohr und Einfach-Abwäsche im Wert von € 900,–
2. Dienstbarkeiten und andere Belastungen:
sind nicht bekannt.
3. Bestandverhältnisse:
sind nicht bekannt.
4. Verzweigungsbedingungen:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht satt.Bieter haben einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaften beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.

 

Sonstige Hinweise:
Die Parteien und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird ein Schlosser beigezogen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden

 

Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten.

 

Aufforderung an Pfandgläubiger:
Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger bedingter Forderungen) werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.

 

Aufforderung an die Öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, eine Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtig. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, pfandrechtlich noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.

 

Aufforderung an Personen, die dingliche Rechte an einem Superädifikat haben:
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


 

Gericht: BG Liezen

PLZ/Ort: 8983 Bad Mitterndorf

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, mit Gutachten, Österreich, Steiermark

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