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Über die Errichtung des Gebäudes liegen im Bauakt keine Unterlagen auf. Das Einfamilienhaus ist in gekuppelter Bauweise auf dem Grundstück situiert. Es besteht aus einem Erdgeschoss, einem Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Windfang, einem Gang, einem Abstellraum, einem WC, einem Bad, einer Küche, einem Wohnzimmer und einem Zimmer.
Im Dachgeschoss befinden sich zwei Zimmer, eines davon mit Dusche.
Im Kellergeschoss befinden sich ein Vorraum, der Heizraum und zwei weitere Kellerräume, in einem Kellerraum befinden sich zwei leere Kunststofftanks.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet. Das Dach des Einfamilienhauses ist als Satteldach mit Dachgauben ausgebildet und mit Eternitrhombusplatten eingedeckt, die Fassade ist in verputzter Oberfläche vorhanden.
Das Einfamilienhaus wird durch Kunststofffenster belichtet. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine Pellets Zentralheizung, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch Plattenheizkörper. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt durch einen Boiler im Keller.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen und befindet sich in einem gärtnerisch ungepflegten Zustand.
An der straßenseitigen Grundgrenze ist ein Carport errichtet, die straßenseitige Einzäunung erfolgt durch einen Holzzaun.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend abgenutzten und abgewohnten Zustand vorhanden, an Außenwänden sowie im Kellergeschoss sind Feuchteschäden bzw. Schimmelbildung sichtbar.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße: 235 m²
Objektgröße: 100,00 m²

Schätzwert: 95.100,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche, Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 9.510,00 EUR
Geringstes Gebot: 95.100,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Mit Beschluss vom 2.12.2023 wurde das geringste Gebot über Antrag der betreibenden Partei mit € 95.100,00 festgesetzt.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (4132 KB)

Lageplan:

Ortsplan (138 KB)
Widmung (72 KB)

Grundriss(e):

GrundrissEG (86 KB)
GrundrissDG (34 KB)
GrundrissKG (78 KB)

Foto(s):

           

Dienststelle:

BG St. Pölten (192)

Aktenzeichen:

10 E 12/23v

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

04.12.2023

Versteigerungstermin:

am 26.01.2024 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E 53 (Erdgeschoss)

Telefonkontakt:

02742/809

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Das Originalgutachten kann bei der Servicestelle des Gerichts während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Eine Voranmeldung wird empfohlen.

Sonstiges:

Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 179 EO).
Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.


Grundbuch:

19103 Ambach

EZ:

321

Grundstücksnr.:

.57

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Ambach 48

PLZ/Ort:

3124 Oberwölbling


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Einfamilienhaus, Niederösterreich, Österreich

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