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Dachterrassenwohnung 1220 Wien

Terrasse (extra): 10,95 m²

Objektgröße: 75,21 m²

Schätzwert: 421.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Der Wohnung ist der Einlagerungsraum Nr. 24 mit einer Fläche von 6,51 m² zugeordnet.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche mit E-Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 42.100,00 EUR
Geringstes Gebot: 210.500,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (Namenssparbuch oder Sparbuch mit Losungswort; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“) erlegt werden; Bargeld, Scheck und dergleichen sind nicht zulässig. Bei einem Einlagestand von mehr als EUR 15.000,– können nur Namenssparbücher akzeptiert werden.
Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich.
Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft durch einen Reisepass oder einen Personalausweis oder einen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kann.
Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz zu beachten: Sie werden nur dann zum Bieten zugelassen, wenn sie einen Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Zuständige Behörde ist die MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme von Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich
der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke, oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (4002 KB)

Lageplan:

Lageplan (170 KB)

Grundriss(e):

Grundriss W 24 Stg. 1 (176 KB)

Foto(s):

    

Dienststelle:

BG Donaustadt (027)

Aktenzeichen:

68 E 10/23s

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

28.12.2023

Versteigerungstermin:

am 16.02.2024 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

1. Stock, Saal VIII

Telefonkontakt:

01/201 35 307 302

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO).
BESICHTIGUNGSTERMIN: 25.01.2024, 09:00 – 11:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Das Originalgutachten kann Mo, Mi, Do, Fr zwischen 08:00 und 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 bis 13:00 Uhr bei diesem Gericht (3. Stock, Zimmer 334) eingesehen werden.

Sonstiges:

Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen.
Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher angenommen. Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis, einen österr. Staatsbürgerschaftsnachweis und bei Nicht-EU-Bürgern eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem Wr. Ausländergrunderwerbs G vorlegen.
VOLLMACHTEN müssen beglaubigt sein.


Grundbuch:

01651 Aspern

EZ:

2148

Grundstücksnr.:

318

BLNr:

202

Liegenschaftsadresse:

Siegesplatz 17

PLZ/Ort:

1220 Wien


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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