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Einfamilienhaus in 1220 Wien

 

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Dienststelle:

BG Donaustadt (027)

Aktenzeichen:

68 E 17/21t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

30.06.2022

Versteigerungstermin:

am 09.09.2022 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

1. Stock, Saal VII

Telefonkontakt:

01/201 35 307 DW 302

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs. 1 EO). Die Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw eines Besichtigungstermines durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag (§ 176 Abs 2 EO).

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Das Originalgutachten kann Mo, Mi, Do, Fr zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei diesem Gericht (Zi 525) eingesehen werden.

Sonstiges:

Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen.
Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher angenommen. Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis, einen österr. Staatsbürgerschaftsnachweis und bei Nicht-EU-Bürgern eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem Wr. Ausländergrunderwerbs G vorlegen.
VOLLMACHTEN müssen beglaubigt sein.
Das Vadium kann ausschließlich in Form eines Sparbuches (Namenssparbuch oder Losungswortsparbuch; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“ ) erlegt werden; Bargeld, Scheck odgl sind nicht zulässig. Bei einem Einlagestand von mehr als EUR 15.000,– können nur Namenssparbücher akzeptiert werden.
Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich.
Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft durch einen Reisepass oder einen Personalausweis oder einen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kann.
Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz zu beachten: Sie werden nur dann zum Bieten zugelassen, wenn sie einen Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Zuständige Behörde ist die MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.


Grundbuch:

01652 Breitenlee

EZ:

516

Grundstücksnr.:

409/2

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Hausfeldstraße 132

PLZ/Ort:

1220 Wien


Veröffentlicht unter Einfamilienhaus, mehr als 500.000 Euro, Österreich, Wien

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