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Wohnung Zehetnergasse Wien

Das Wohnhaus in der Zehetnergasse wurde um das Jahr 1913 errichtet, der Einbau eines Personenaufzuges und der Dachgeschossausbau wurden im Jahr 2011 fertiggestellt (Fertigstellungsanzeige aus dem Jahr 2011).
Das Wohnhaus besteht aus einem straßenseitigen und einem hofseitigen Gebäudetrakt, die durch das Stiegenhaus miteinander verbunden sind. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, drei Obergeschossen und einem Dachgeschoss.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 11 befindet sich im 1. Obergeschoss des hofseitigen Gebäudetraktes, die Wohnungen Top 12 und Top 14 befinden sich im 2. Obergeschoss des straßenseitigen Gebäudetraktes.
Im Kellergeschoss befinden sich Lagerflächen (Kellerabteile), ein Lager und eine Waschküche, im Erdgeschoss sind ein Geschäftslokal und Wohnungen untergebracht, in den Obergeschossen und dem Dachgeschoss sind Wohnungen angeordnet.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat eine gegliederte Fassade. Das Dach ist als Satteldach mit eingeschnittenen Terrassen ausgebildet.
Das Wohnhaus ist mit einem Aufzug ausgestattet, der das Erdgeschoss mit den Obergeschossen und dem Dachgeschoss verbindet.
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den Wohnungen, dem Geschäftslokal und dem Lager ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 430 einverleibt. Die vorhandenen Kellerabteile sind den Wohnungen nicht als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Das Wohnhaus ist in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Die Wohnung Top 12 befindet sich im 2. Obergeschoss des straßenseitigen Gebäudetraktes und besteht aus einem Vorraum, einem kleinen Bad, einem WC, einer Küche und zwei Zimmer. Die Wohnung ist mit den beiden Zimmer westseitig (straßenseitig) und dem Vorraum und der Küche ostseitig (in den Innenhof) ausgerichtet.
Die Raumhöhe beträgt im Zimmer rund 3,15m.
Die Wohnung wird durch eine Gastherme im Bad beheizt und mit Warmwasser versorgt.
Die Wohnung ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Wohnung befindet sich in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand.

Grundstücksgröße: 475 m²

Objektgröße: 51,23 m²


Schätzwert: 134.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche: Zeitwert Null Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR

Vadium: 13.400,00 EUR

Geringstes Gebot: 67.000,00 EUR


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Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnung Top 12

Langgutachten:

Beilagen (pdf) (4847 KB)
Langgutachten (pdf) (2856 KB)

Lageplan:

Stadtplan (67 KB)
Widmung (71 KB)

Grundriss(e):

GrundrissW12 (80 KB)

Foto(s):

    

Dienststelle:

BG Fünfhaus (013)

Aktenzeichen:

24 E 4/22t

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

08.09.2022

Versteigerungstermin:

am 19.10.2022 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

BEZIRKSGERICHT Fünfhaus, Gasgasse 1-7, 1150 Wien, Verhandlungssaal X (römisch zehn)

Telefonkontakt:

01/89143-308020, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Vgl davor bitte FELD „SONSTIGE HINWEISE“

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei zu dulden (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über schriftlichen Antrag (einlangend bei Gericht mindestens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin) ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden. Vorläufig wird von Amts wegen ein Besichtigungstermin ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) festgesetzt für:
Mittwoch, 12.10.2022, 16:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Eine Kopie des Gutachten kann täglich von 08:30 bis 12:00 auf Zimmer A-213 des Bezirksgerichts Fünfhaus eingesehen werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Volltext des Gutachtens ist auch in der Ediktsdatei abrufbar.

Sonstiges:

Im Feld „SONSTIGE HINWEISE“ findet sich ein Art Merkblatt für Ersteher und Interessenten, in welchem ALLE WESENTLICHEN Fragen auch für Personen, die noch nie bei einer Versteigerung waren, beantwortet werden. Bitte lesen sie diese Angaben vollständig durch. Wenn Sie dann noch Fragen haben sollten, steht Ihnen das Gericht gerne unter der oben angeführten Telefonnummer für Auskünfte zur Verfügung. Zu Frage der Beschaffenheit (Beschreibung, Fotos, Pläne, Bewertung) der Liegenschaft wird darauf hingewiesen, dass die Befundaufnahme durch den Sachverständigen ohne Beisein des Richters erfolgte. Fragen dazu können daher am besten durch Einsichtnahme in das ausführlich schriftliche Gutachten abgeklärt werden, welches auch im Volltext in der Ediktsdatei abrufbar.
H E R V O R Z U H E B E N ist:
O Das VADIUM kann AUSSCHLIESSLICH (!) in Form eines Sparbuches (Namenssparbuch oder Losungswortsparbuch; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“ odgl) erlegt werden; Bargeld, Scheck odgl sind nicht zulässig (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Auf dem Sparbuch darf auch ein Mehrbetrag erliegen.
O Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, so ist die Vorlage einer BEGLAUBIGTEN SPEZIALVOLLMACHT erforderlich. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Als Interessent (Ersteher) wird AUSSCHLIESSLICH (!) zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweisen kann durch entweder (a) Reisepass oder (b) Personalausweis oder (c) Lichtbildausweis in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis
O Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz anzuwenden: Sie werden AUSSCHLIESSLICH (!) dann zum Bieten zugelassen, wenn sie den Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb (§ 4 jenes Gesetzes) oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist (§ 5 Abs 4 jenes Gesetzes). Zuständige Behörde dafür ist: MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
O Bitte beachten Sie auch den oben in der Mitte anzuklickenden ANHANG ZUM EDIKT!
O Eine Erklärung betreffend Verzicht auf die Befreiung der Umsatzsteuer wurde im konkreten Fall NICHT abgegeben.


Grundbuch:

01214 Unterbaumgarten

EZ:

430

Grundstücksnr.:

226/10

BLNr:

5

Liegenschaftsadresse:

Zehetnergasse 42

PLZ/Ort:

1140 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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