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Wohnungen sowie die Garage

Im ggst. Fall handelt es sich um Baurechts-Wohnungseigentum;
Die ggst. Liegenschaft besteht aus dem GST 1066/364, ist annähernd einem unregelmäßigen Viereck konfiguriert und eben gelegen. das ggst. Grundstück verfügt über Straßenfrontlängen von rd. 25 m an der Arminenstraße und von rd. 22 m an der Erzherzog-Karl-Straße. Die Grundstücksfläche beträgt lt. Grundbuch 594 m². Auf der Liegenschaft befindet sich ein Ende 2017/2018 errichtetes Wohnhaus mit 13 Wohnungen und einer Tiefgarage für 10 PKW.
Das ggst. Wohnhaus verfügt über ein Kellergeschoß, Erdgeschoß, 1. Obergeschoß und 2. Dachgeschoße. Der Zugang zum Haus (Wohnungen) erfolgt über die Arminenstraße. Die Zu-/ Ausfahrt zur Tiefgarage befindet sich in der Erzherzog-Karl-Straße. Die Wohnungen sowie die Garage sind über das Stiegenhaus erschlossen. Ein Aufzug ist vorhanden.
Die Wohnung T Top 6 befindet sich im 1. Stock. Die Fenster sind ausschließlich auf die Erzherzog-Karl-Straße ausgerichtet. Das Kellerabteil bzw. der Einlagerungsraum befindet sich im Kellergeschoß. Der Zugang erfolgt über die Arminenstraße bzw. das Stiegenhaus. Ein Aufzug ist vorhanden.
Die ggst. Wohnung befindet sich insgesamt in einem ansprechenden-guten Zustand. Es gibt einen nicht optimal sanierten Wasserschaden an der Decke im straßenseitigen Erkerbereich. Dort ist aktuell auch eine leichte Schimmelbildung erkennbar. Der Sicherungskasten im Vor-raum (Trennwand zur Kochnische) wurde lt. Auskunft nach Anmietung repariert, an der Rückseite der Trennwand ist im Bereich der Kochnische nun ein kleinerer Schaden (Mauerdurchbruch) ersichtlich.
Die Wohnung hat eine Größe von 59,36m². zudem gibt es einen Balkon mit 5,05m² und einen Einlagerungsraum im KG mit 2,18m².

Grundstücksgröße: 594 m²
Objektgröße: 59,36 m²

Schätzwert: 244.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kücheneinbaueckzeile mit Ober- und Unterschränken, Geschirrspüler, Backrohr, E-Herd (4 Kochfelder), Dunstabzug, Kühlschrank (alle Geräte Whirlpool)
Die 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im ersten Liftstock eines Mehrparteienwohnhauses in einer ansprechenden Wohnlage im 22. Bezirks (durchschnittlich gute Infrastruktur, überdurchschnittliche Verkehrslärmbelästigung). Die Wohnung Top 6 hat eine Gesamtnutzfläche von 59,36 m² und besteht aus 2 Zimmern, einem Zimmer als Wohn-, Essbereich mit einer Einbauküchenzeile, einem Schlafzimmer, einem Balkon (5,05 m²), einem Bad, einem WC sowie einem Garderobenbereich. Ein Kellerabteil ist im Kellergeschoß (2,18 m²) vorhanden.
Die Wohnung wurde im Jahr 2021 vermietet. Der Mietvertrag ist bis 14.04.2026 befristet, dieser muss gemäß § 2 Abs. 1 MRG übernommen werden. Der aktuelle Nettomietzins beläuft sich auf monatlich EUR 683,68. Der derzeitige Vermieter verrechnet jedoch keine USt, da er Kleinunternehmer ist, ein allfälliger Nettomietzins belaufe sich auf EUR 615,31, der Jahresrohertrag auf EUR 7.384,00.
Gemäß C-LNR 1 muss die Reallast eines Bauzinses von jährlich EUR 14.345,10 gemäß dem Baurechtsvertrag vom 20.01.2015 für das Chorherrenstift Klosterneuburg übernommen werden. Die Reallast wurde beim Schätzwert berücksichtigt.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 3.000,00 EUR
Vadium: 24.400,00 EUR
Geringstes Gebot: 122.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

teamneunzehn.at Hausverwaltung, Handelskai 94-96, 1220 Wien, Tel. 01 8102230, Email hausverwaltung@teamneunzehn.at
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme von Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich
der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke, oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (5915 KB)

Lageplan:

Lageplan (235 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (205 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Donaustadt (027)

Aktenzeichen:

20 E 5/23b

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

08.11.2023

Versteigerungstermin:

am 19.01.2024 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

1. Stock, Saal VII

Telefonkontakt:

01/201 35 307 344

Besichtigungszeit:

09.01.2024, 14:30 bis 16:00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat den Zutritt zum Besichtigungstermin zu gewähren. Die verpflichtete Partei wird darauf hingewiesen, dass es in ihrem Interesse ist, die Besichtigung zu ermöglichen, da erfahrungsgemäß Interessenten, die die Liegenschaft besichtigen konnten, eher bereit sind Gebote bzw. höhere Gebote abzugeben.

Sonstiges:

Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (Namenssparbuch oder Sparbuch mit Losungswort; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“) erlegt werden; Bargeld, Scheck und dergleichen sind nicht zulässig. Bei einem Einlagestand von mehr als EUR 15.000,– können nur Namenssparbücher akzeptiert werden.
Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich.
Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft durch einen Reisepass oder einen Personalausweis oder einen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kann.
Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz zu beachten: Sie werden nur dann zum Bieten zugelassen, wenn sie einen Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Zuständige Behörde ist die MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.


Grundbuch:

01660 Kagran

EZ:

4337

Grundstücksnr.:

1066/364

BLNr:

29

Liegenschaftsadresse:

Arminenstraße 31/Erzherzog-Karl-Straße 31

PLZ/Ort:

1220 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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