Dieses Reihenhaus in Wien Donaustadt umfasst die Grundstücke Nr. 1029/1 und 250/4, ist als Fahnenliegenschaft konzipiert und hat insgesamt eine Grundstücksfläche von 2.756 m². Für das Grundstück Nr. 250/4 (341 m²) besteht aufgrund der bücherlichen Last „A3-LNr. 8“ eine Verpflichtung zur Grundabtretung und Übergabe. Die Liegenschaft ist mit einer Reihenhausanlage bebaut, die insgesamt aus 19 Reihenhäusern mit Eigengärten und 22 Freiluft-Kfz-Abstellplätzen besteht. Dem Haus Top 2 (RH 2) ist gemäß der Benutzungsregelung im Wohnungseigentumsvertrag ein ausschließliches Benutzungsrecht am Kfz-Abstellplatz 3 zugeordnet.
Das betreffende Reihenhaus verfügt über ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen (nicht ausgebauten) Dachbodenraum, sowie eine Loggia mit Abstellraum und einen Balkon. Zum Reihenhaus gehört ein Garten mit 64,10 m². Der ausschließlich zur Nutzung vorgesehene Kfz-Abstellplatz 3 ist ein Allgemeinteil der Liegenschaft. Laut Nutzwertgutachten vom 18.08.2010 und Einreichplan vom Mai 2010 hat das Reihenhaus Top 2 eine Wohnnutzfläche von 162,20 m² und eine Gesamtnutzfläche von 300,67 m². Diese verteilt sich auf ein Kellergeschoss mit 55,09 m², das Erdgeschoss mit 61,20 m², den 1. Stock mit 61,14 m², die Loggia inklusive Abstellraum mit 5,04 m² und den Dachbodenraum mit 75,20 m². Der Balkon hat eine Fläche von 4 m².
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich das betreffende Reihenhaus zum Zeitpunkt der Begutachtung insgesamt in einem durchschnittlich-ordentlichen Zustand befindet. Die Ausstattungsqualität ist nicht hochwertig. Jedoch sind (alte) Wasserschäden im Kellerbereich und im Wohnzimmer/Essbereich erkennbar, und die Oberflächen sind teilweise überdurchschnittlich abgenutzt und verschmutzt. Laut Auskunft des Verpflichteten entsprechen die Elektroinstallationen nicht den aktuellen technischen Standards, und es gibt eine Fehlfunktion. Die offenen Silikonfugen im Badezimmer und die Gesamtheit des WCs sollten überprüft und gegebenenfalls saniert werden.
Schätzwert: 309.000,00 EUR Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche, wertlos Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR Vadium: 30.900,00 EUR Geringstes Gebot: 154.500,00 EUR
Sonstige Hinweise:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 33 WEG 2002 (CLNr. 4b) und die Benützungsregelung gem § 18 WEG 2002 (CLNr. 5b) vom Ersteher zu übernehmen. ausschließliches & alleiniges Benützungsrecht für Stellplatz 2 gem. WE-Vertrag; im Verkehrswert berücksichtigt;