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Haus in Ziegelmassivbauweise

Grundstück Nr. 2792/4 mit 1403 m² (Gärten und Baufläche) mit der Adresse Ragnitz 74, bebaut mit Wohngebäude in Ziegelmassivbauweise mit Ölheizung (Baubewilligung 20.09.1974), Nutzflächen KG 103 m², EG 102 m² + Veranda 21 m² + Terrasse 24 m², Dachgeschoß 98 m², Dachgeschoß-Balkon 5 m² samt freistehendem Nebengebäude (Doppelgarage, Werkstatt), Benützungsbewilligung 27.12.2010

Grundstücksgröße: 1.403 m²
Objektgröße: 103,00 m²

Schätzwert: 300.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche mit E-Geräten (EUR 1.000,00), Badezimmerverbau mit behindertengerechter Dusche (EUR 1.000,00).
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 2.000,00 EUR
Vadium: 22.500,00 EUR
Geringstes Gebot: 225.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind folgende Lasten zu übernehmen:
2 a 368/1985
WOHNUNGSRECHT
gem Pkt 3 a) Übergabsvertrag 1984-09-25 für
G. geb 195x
c 3542/2007 VORRANG von LNR 8 vor 2
5 a 387/2004
AUSGEDINGE
gem Pkt. Drittens Übergabs- und Kaufvertrag 2003-12-01 für
G. geb 195x
c 3542/2007 VORRANG von LNR 8 vor 5
8 a 3542/2007 Pfandurkunde 2007-05-04
PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 205.400,–
für Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank
Aktiengesellschaft
b 3542/2007 Kautionsband
c 3542/2007 VORRANG von LNR 8 vor 2 5
9 a 5182/2013 Pfandurkunde 2013-09-04
PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 20.000,–
für Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank
Aktiengesellschaft (FN 145586y)
b 5182/2013 Kautionsband
10 auf Anteil B-LNR 4
a 8486/2022 Gekürzte Urteilsausfertigung 2022-09-15
PFANDRECHT vollstr EUR 10.725,12
Kosten laut Beschluss 2022-11-09 für
S, geb 197x
(16 E 8360/22k)
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist ausschließlich in Form von Sparurkunden beim Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
Die Anordnung der Schätzung der Liegenschaft ist unterblieben (§ 142 EO; § 352a Abs 4 EO). Es erliegt bei Gericht jedoch ein Verkehrswertgutachten vom 17.06.2022 aus einem früheren gerichtlichen Verfahren. Der in diesem Gutachten ermittelte Verkehrswert entspricht dem angegebenen Schätzwert. Die Parteien legten den für das Zubehör angegebenen Ausrufpreis von insgesamt EUR 2.000,00 im Einvernehmen und ohne Schätzung fest.
Gem. § 352b.EO gilt Folgendes:
Z.2. Die verpflichtete Partei ist vom Bieten nicht ausgeschlossen.
Z.3. Wird im Versteigerungstermin kein Bietanbot abgegeben, so hat das Gericht eine Frist, die mindestens vier, höchstens jedoch acht Wochen betragen soll, festzulegen, innerhalb der schriftliche Anbote an das Gericht zu richten sind. Dies ist in der Tagsatzung bekannt zu geben und öffentlich bekannt zu machen. §§ 168 und 170 Abs. 3 sind anzuwenden.
Z.4. Die schriftlichen Anbote dürfen den Schätzwert um ein Viertel unterschreiten. Das schriftliche Anbot ist in einem verschlossenen Kuvert abzugeben. Dessen Inhalt ist bis zur Öffnung durch den Richter von der Akteneinsicht ausgenommen. Unverzüglich nach Ablauf der Frist, keinesfalls jedoch vor diesem Zeitpunkt, hat der Richter in einer öffentlichen Tagsatzung eigenhändig sämtliche eingelangte Kuverts zu öffnen und den Bieter mit dem höchsten Anbot zum Erlag des Vadiums binnen 14 Tagen aufzufordern. Bei rechtzeitigem Erlag des Vadiums ist diesem Bieter mit Beschluss der Zuschlag zu erteilen.
Die Rechte dinglich Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. § 1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig (§ 352a Abs 2 EO).
Im Verkehrswertgutachten vom 17.06.2022 ist festgehalten, dass der Berechtigte hinsichtlich des Wohnungsrechtes (C-LNR 2) und des Ausgedinges (C-LNR 5) verstorben ist.
Zu den Pfandrechten der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG (C-LNR 8 und 9) haben die Parteien mitgeteilt, dass insgesamt ein Außenstand per 03.07.2023 von EUR 186.855,22 bestehe und beabsichtigt sei, diesen aus dem Meistbot abzudecken.
Sich auf die Liegenschaft beziehende Urkunden und das Gutachten können beim Bezirksgericht Leibnitz von Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr eingesehen werden. Ablichtungen des Gutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.
Die Parteien haben fristgerecht nicht erklärt, auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a) UStG 1994 zu verzichten.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (8494 KB)
Langgutachten (pdf) (8494 KB)

Dienststelle:

BG Leibnitz (660)

Aktenzeichen:

7 E 42/22h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

15.09.2023

Versteigerungstermin:

am 01.12.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Leibnitz, Saal C, Erdgeschoß

Telefonkontakt:

03452/82835-29

Sonstiges:

Schriftliche Anbote gemäß § 352b Z 3 EO
Die Frist, innerhalb der schriftliche Anbote betreffend die zu versteigernde Liegenschaft an das Gericht gerichtet werden können, wird mit 8 Wochen festgelegt.
Die schriftlichen Anbote müssen auf zumindest EUR 225.000,00 lauten und sind in einem verschlossenen Kuvert bei diesem Gericht abzugeben.
Die Tagsatzung zur Öffnung der Bietanbote wird auf den
1. Dezember 2023, 10.00 Uhr, Saal C
anberaumt.
Zur Information:
Wird im Versteigerungstermin kein Bietanbot abgegeben, so hat das Gericht gemäß § 352b Z 3 EO eine Frist, die mindestens vier, höchstens jedoch acht Wochen betragen soll, festzulegen, innerhalb der schriftliche Anbote an das Gericht zu richten sind. Dies ist in der Tagsatzung bekannt zu geben und öffentlich bekannt zu machen. §§ 168 und 170 Abs. 3 sind anzuwenden.
Die schriftlichen Anbote dürfen § 352b Z 4 EO den Schätzwert um ein Viertel unterschreiten. Das schriftliche Anbot ist in einem verschlossenen Kuvert abzugeben. Dessen Inhalt ist bis zur Öffnung durch den Richter von der Akteneinsicht ausgenommen. Unverzüglich nach Ablauf der Frist, keinesfalls jedoch vor diesem Zeitpunkt, hat der Richter in einer öffentlichen Tagsatzung eigenhändig sämtliche eingelangte Kuverts zu öffnen und den Bieter mit dem höchsten Anbot zum Erlag des Vadiums binnen 14 Tagen aufzufordern. Bei rechtzeitigem Erlag des Vadiums ist diesem Bieter mit Beschluss der Zuschlag zu erteilen.


Grundbuch:

66421 Ragnitz

EZ:

495

Grundstücksnr.:

2792/4

BLNr:

4,5

Liegenschaftsadresse:

Ragnitz 74

PLZ/Ort:

8413 St. Georgen an der Stiefing


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Österreich, Steiermark

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