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Liegenschaft in der Steiermark

Die Liegenschaft Oberpurkla 66 befindet sich etwa drei Kilometer nordwestlich des Ortszentrums von Halbenrain. Das L-förmige Grundstück ist mit einem Wohn-, Wirtschaftsgebäude und mit einem Nebengebäude bebaut. Das vor 1969 errichtete und Südwest-Nordost ausgerichtete Wohn- und Wirtschaftsgebäude ist nicht unterkellert; das Dachgeschoß nicht ausbaufähig. Der westliche Gebäudeteil bildet den Wohnbereich, der westliche Teil des anschließenden Wirtschaftstraktes wurde zur Wohnnutzung umgebaut. Wohn- und Wirtschaftstrakt sind mit einer Feuermauer getrennt. Die Nutzfläche im Wohnbereich im Ausmaß von knapp 92 m² ist aufgeteilt auf Veranda und Vorraum, Küche, Badezimmer, 3 Zimmer und Arbeitsraum. Die Ausstattung entspricht einem einfachen bis durchschnittlichen Standard. Es sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Im Wirtschaftstrakt sind zwei offene Lagerräume (25,05 m² mit Kiesboden und 28,74 m² mit Betonboden) untergebracht. Im überwiegend in Ziegelmassivbauweise errichteten Nebengebäude mit einer Fläche von etwa 42 m² sind Hundezwinger untergebracht. Aufgrund der Hundehaltung ist das Grundstück mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet und untergliedert. Die Zufahrt auf den grob geschotterten Vorplatz ist mit einem Metalltor abgeschlossen.

Grundstücksgröße: 1.797 m²
Objektgröße: 175,00 m²

Schätzwert: 93.400,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 9.340,00 EUR
Geringstes Gebot: 46.700,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 9.340,– .
Hinsichtlich Vadium: Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Reisepass, Führerschein oder Personalausweis sind zum Termin mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Verhandlungen mit infizierten Bediensteten und sonstigen Verfahrensbeteiligten:
a. Da Verhandlungen typischerweise länger andauern, daran mehrere Personen teilnehmen und gerade in den Pausen nicht immer sichergestellt werden kann, dass es zu keinem maskenfreien Kontakt kommt, haben infizierte Bedienstete an Verhandlungen nicht teilzunehmen, solange die sie treffenden Verkehrsbeschränkungen nicht geendet haben; das gilt selbstverständlich auch für die Richter:innen.
b. Bei sonstigen Verfahrensbeteiligten besteht – wie schon bisher – keine Möglichkeit, diese auf eine allfällige Infektion hin zu überprüfen. Selbstverständlich gilt aber die generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Mit Blick darauf, dass gerade Parteien und Zeugen während der Verhandlung insbesondere bei der Einvernahme regelmäßig die Maske herunternehmen müssen, wird empfohlen, schon in die Ladungen folgenden Satz aufzunehmen: „Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.“


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Langgutachten:

Anhang (pdf) (4184 KB)
Langgutachten (pdf) (3360 KB)

Lageplan:

Lageplan – Widmung (185 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (311 KB)

Foto(s):

              

Dienststelle:

BG Feldbach (620)

Aktenzeichen:

15 E 5/22h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

21.09.2022

Versteigerungstermin:

am 25.10.2022 um 9:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre

Telefonkontakt:

03152/3055-52

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 11.30 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Servicecenter-Parterre


Grundbuch:

66325 Oberpurkla

EZ:

169

Grundstücksnr.:

47/455 Gärten(10) 1411 Oberpurkla 66
.86 GST-Fläche 386
Bauf.(10) 231
Bauf.(20) 155
GESAMTFLÄCHE 1797
mit Wohnhaus und Nebengebäude Oberpurkla 66

BLNr:

5

Liegenschaftsadresse:

Oberpurkla 66

PLZ/Ort:

8484 Halbenrain


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Einfamilienhaus, Österreich, Steiermark

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