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Sportwettenlokal

Das bewertungsgegenständliche Wohnungseigentumsobjekt befindet sich in einem um 1859 fünfgeschossig errichteten Gebäude des Bautyps „Miethaus seit der Gründerzeit – Eckhaus“. Das Dachgeschoß wurde in den Jahren um 2003-2011 um-/ausgebaut.Die bewertungsgegenständlichen Flächen erstrecken sich über das Erd- und Kellergeschoß der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft. Die Erdgeschoßflächen werden über zwei eigene direkte Straßenzugänge von der Praterstraße bzw. von der Novaragasse erreicht und es ist ein interner Zugang zum Kellerbereich gegeben. Ein weiterer Zugang zu den Flächen im Kellergeschoß besteht über den allgemeinen Gang. Sowohl vom Erd- als auch vom Kellergeschoß des Lokals sind die allgemeinen Gänge der Liegenschaft zugänglich.
Im Rahmen der Befundaufnahme wies der Vertreter der Mieterin des bewertungsgegenständlichen Objektes darauf hin, dass Unklarheiten hinsichtlich der zugeordneten Flächen im Kellergeschoß bestehen, da teilweise Fahrnisse unbekannten Ursprungs abgelagert wurden und scheinbar Dritte Zugang zu diesen Flächen haben. Die Liegenschaft befand sich am Tag der Befundaufnahme in einem für das Baujahr guten Erhaltungszustand. Die allgemeinen Flächen im Eingangs- und Gangbereich sind ebenfalls in einem guten Zustand und werden augenscheinlich laufend instand gehalten. Das Gebäude ist nicht auf der vom Bundesdenkmalamt veröffentlichten Liste der unbeweglichen und archäologischen Denkmale unter Denkmalschutz per Stand vom 01.07.2021 verzeichnet.
Das bewertungsgegenständliche Objekt wird zum Betrieb eines Sportwettenlokals genutzt, erstreckt sich über das Erd- und Kellergeschoß und wird über einen Eingang von der Praterstraße bzw. über einen Eingang von der Novaragasse erschlossen.
Das Lokal besteht im Erdgeschoß aus zwei durch Glaswände abgetrennte Gasträumen, Sanitärräumen (bestehend aus einem Vorraum, Personal-WC, Herren-WC und Damen-WC), einem Abstellraum mit WC und Technikraum, einem Spülbereich, einem Haustechnikraum, einem Vorraum und zwei Lagerräumen sowie einer Garderobe mit Abstellraum. Über den Lagerraum 1 wird der interne Kellerabgang erreicht.
Im Kellergeschoß sind mehrere Kellerräume vorhanden, die von der Mieterin derzeit jedoch nicht genutzt werden.
1. Lokalraum 1-2
(Erdgeschoß)
Die beiden Lokalräume werden über zwei separate doppelflügelige Alu-Eingangstüren mit Glaseinsatz und Stufen aufwärts von der Praterstraße bzw. von der Novaragasse betreten. Die Lokalräume sind mittels einer Glastrennwand voneinander abgetrennt. Im Eingangsbereich sind geschäftsspezifische Drehkreuze vorhanden. Der Boden ist als Vinylboden ausgeführt, die Wände sind gemalt, die Decke ist mit Mineralfaserplatten abgehängt. Im Bereich der Praterstraße sind insgesamt acht raumhohe Fenster vorhanden, im Bereich der Novaragasse gibt es drei raumhohe Fenster. Im Lokalraum 1 ist der Bar-/Schankbereich situiert. Über diesen Bereich wird der Spülbereich erreicht. Weiters werden über den Lokalraum 1 die Sanitärräume und der Garderobenraum erschlossen. Der Lokalbereich 2 führt zum Abstellraum 1 mit WC bzw. zum Technikraum.
Die Beheizung erfolgt mittels Radiatoren im Bereich der Portale. Die Lüftung war zum Anmietungszeitpunkt bereits bestehend, wurde von der derzeitigen Mieterin jedoch adaptiert. Die Klimaanlage wurde durch die Mieterin geschaffen.
Der Erhaltungszustand ist als gut zu bezeichnen.
1. Abstellraum 1 mit WC und Technikraum
(Erdgeschoß)
Der Abstellraum 1 mit WC wird vom Lokalbereich 2 erschlossen und ist mit einem Fliesenboden, verfliesten bzw. gemalten Wänden und einer mit Mineralfaserplatten abgehängten Decke ausgestattet. Ein Hänge-WC, ein Handwaschbecken und ein Durchlauferhitzer sind vorhanden.
Der Technikraum wird über den Abstellraum 1 mit WC erreicht und verfügt über einen Fliesenboden, gemalte Wände und die Klimasplitgeräte. Der Zustand der Räumlichkeiten ist als gut zu bezeichnen.
1. Spülbereich, Vorraum, Lagerraum 1 und 2
(Erdgeschoß)
Der Spülbereich wird über den Lokalbereich 1 erreicht und ist mit einem Fliesenboden, teils verfliesten, teils gemalten Wänden und einer Mineralfaserdecke ausgestattet. Eine Gastrospüle mit Durchlauferhitzer und einer Lüftung sind vorhanden. Eine natürliche Belichtung/Belüftung oder Heizquelle besteht nicht.
Der Spülbereich führt einerseits zum Haustechnikraum, andererseits zum Vorraum.
Der Vorraum und die beiden Lagerräume sind ebenfalls mit einem Fliesenboden, gemalten Wänden und einer Mineralfaserdecke bzw. mit einer Gewölbedecke ausgestattet. Über den Vorraum wird der allgemeine Hausgangbereich sowie der Lagerraum 1 erreicht. Der Lagerraum 1 führt zum Kellergeschoß und zum Lagerraum 2. Eine natürliche Belichtung/Belüftung oder Heizquelle ist nicht vorhanden. Der Erhaltungszustand ist als durchschnittlich zu beschreiben.
Haustechnikraum:
(Erdgeschoß)
Der Haustechnikraum wird über den Spülraum erschlossen und ist mit einem befestigen Boden, gemalten Wänden und einer gemalten Decke ausgestattet. Die Lüftungszentrale ist im Haustechnikraum situiert. Die Wärmerückgewinnung erfolgt über die Lüftung. Der Zustand der Räumlichkeiten ist als durchschnittlich zu bezeichnen.
Garderobe mit Abstellraum 2:
(Erdgeschoß)
Die Garderobe wird über den Lokalraum 1 erschlossen und ist mit einem Vinylboden, gemalten Wänden, einer mit Mineralfaserplatten abgehängten Decke sowie einem Heizkörper ausgestattet und wird als Büro genutzt. Die Garderobe führt weiter zum Abstellraum, wo sich die Technik für den Server befindet. Ausgestattet ist der Abstellraum mit einem Fliesenboden, gemalten Wänden und einer gemalten Decke sowie einer Klimaanlage. Die Räumlichkeiten verfügen über keine natürliche Belichtung/Belüftung und der Erhaltungszustand ist als durchschnittlich zu bezeichnen.
Sanitärräume:
(Erdgeschoß)
Die Sanitärräume werden über den Lokalbereich 1 erreicht und über einen kleinen WC-Vorraum betreten. Es gibt einen Personal-WC-Raum, einen Damen- und Herren-WC-Raum.
Allesamt sind mit einem Fliesenboden, teils verfliesten, teils gemalten Wänden und einer abgehängten Decke ausgestattet. Im Herren-WC besteht neben dem Waschraum (ausgestattet mit einem Waschbecken und Durchlauferhitzer) ein Raum mit 2 Pissoirs, der weiter zur einem WC-Raum mit einem Hänge-WC führt. Eine Lüftung ist vorhanden. Im Herren-WC befindet sich die Gastherme für die Beheizung des bewertungsgegenständlichen Objektes.
Das Damen-WC und das Personal-WC sind ebenfalls mit jeweils einem Waschraum mit einem Waschbecken und Durchlauferhitzer ausgestattet. Diese führen zur einem WC-Raum mit Hänge-WC und Entlüftung. Der Zustand der Räumlichkeiten ist als gut zu bezeichnen.
Kellergeschoß:
(Kellergeschoß)
Das Kellergeschoß wird einerseits über den Lagerraum 1 des Erdgeschoßes über einen halbgewendelten historischen Steintreppenabgang erreicht. Andererseits besteht ein Zugang vom allgemeinen Kellerbereich. Im Kellergeschoß sind mehrere Kellerräume vorhanden, die jedoch nicht von der derzeitigen Mieterin genutzt werden und somit leerstehend sind. Hinsichtlich der zugeordneten Flächen gibt es Unklarheiten, da teilweise Fahrnisse unbekannten Ursprungs abgelagert sind. Die technischen Leitungen für die Flächen des Erdgeschoßes verlaufen teilweise im Kellergeschoß.
Die Böden sind überwiegend befestigt bzw. teilweise verfliest, die Wände sind als Rohziegelmauerwerk ausgeführt, teilweise wurden historische Durchgänge mit Ziegeln augenscheinlich nachträglich vermauert oder die Räume durch Betonfertigteile unterteilt. Die Wände und Decken sind nicht verputzt oder gemalt. Der Zustand der Räumlichkeiten ist als einfach und zweckdienlich zu bezeichnen.

Grundstücksgröße: 766 m²
Objektgröße: 484,95 m²

Schätzwert: 1.630.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 163.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 815.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zunehmen!


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (5472 KB)

Lageplan:

Lageplan (559 KB)

Grundriss(e):

Grundriss Kellergeschoss (389 KB)
Grundriss Erdgeschoss2 (379 KB)
Grundriss Erdgeschoss (336 KB)

Foto(s):

         

Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

25 E 30/21z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

30.06.2022

Versteigerungstermin:

am 23.08.2022 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

1020 Wien, Taborstr. 90-92, EG, Saal D

Telefonkontakt:

01/ 245 27 – 309 248

Sonstiges:

(Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. CLNr. 27a: 5970/2006 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 gem Pkt V) 7) Wohnungseigentumsvertrag 2006-12-01
2. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG);
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 33/2013, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden Aufforderungen:
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
***
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.). Soll ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen als Bieter/in auftreten, ist ein Firmenbuchauszug mitzubringen; bei einem Verein, ein Auszug aus dem Vereinsregister. )


Grundbuch:

01657 Leopoldstadt

EZ:

1406

Grundstücksnr.:

852

BLNr:

20

Liegenschaftsadresse:

Praterstraße 65 dient Novaragasse 55

PLZ/Ort:

1020 Wien


Veröffentlicht unter Gewerbliche Liegenschaft, mehr als 500.000 Euro, Österreich, Wien

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