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Landw.-Fläche in Ziersdorf

zu EZ 1189:
Landw-Fläche 3.377 m²
landwirtschaftliches Grundstück mit Obstbäumen bewachsen, schon mehrere Jahre nicht landw. genutzt
Flächenwidmung: Grünland – Land- und Forstwirtschaft
zu EZ 1294:
WEingärten 1.483 m²
landwirtschaftliches Grundstück, mit nicht genutzten Weinreben gepflanzt und einer Obstbaumreihe
Flächenwidmung: Grünland – Land- und Forstwirtschaft


Schätzwert: 4.036,92 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 1.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 4.036,92 EUR

Sonstige Hinweise:

Da das Grundstück Nr. 1361 nur über das Grundstück Nr. 1294 befahren werden kann, werden beide Grundstücke als wirtschaftliche Einheit gemeinsam versteigert.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO idF EO-Nov 2000 insofern von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, als über Antrag der führenden Partei ein höherer Betrag (als die Hälfte des Schätzwertes) als geringstes Gebot der Versteigerung zugrunde gelegt wird und zwar ein Betrag von EUR 4.036,92.
Das Vadium beträgt EUR 1.000,– und kann nur in Form eines Sparbuches erlegt werden.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (1690 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Dienststelle:

BG Hollabrunn (090)

Aktenzeichen:

2 E 31/21a

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.09.2023

Versteigerungstermin:

am 08.03.2024 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Hollabrunn, Winiwarterstraße 2, Verhandlungssaal II, 1. Stock, Zimmer Nr. 16

Telefonkontakt:

02952/2323 36

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Hollabrunn, 08.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Aufgrund des § 31 Grundverkehrsgesetz (Vorrang für Land- und Forstwirte bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken) sind bei der erneuten Versteigerung folgende Voraussetzungen zu beachten:
(1) Für die erneute Versteigerung dürfen als Bieter oder Bieterin nur Persoenen zugelassen werden, die dem Exekutionsgericht eine rechtskräftige Entscheidung gemäß Abs. 2 oder eine Mitteilung nach Abs. 3 letzter Satz der Grundverkehrsbehörde Hollabrunn vorlegen.
(2) Ein Antrag auf Zulassung ist innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermins bei der Grundverkehrsbehörde Hollabrunn einzubringen. Beruft sich jemand auf das Vorliegen einer Genehmigungsfeiheit gemäß §§ 5 Abs. 1 oder 18 Abs. 1, hat die Behörde eine Zulassungsbestätigung auszustellen.
(4) Zwischen der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermins und der Versteigerung muss ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen


Grundbuch:

09135 Ziersdorf

EZ:

1189 und 1294

Grundstücksnr.:

1361 und 1368

BLNr:

1

PLZ/Ort:

3710 Ziersdorf


Veröffentlicht unter Österreich, bis 50.000 Euro, Land und Forstwirtschaft, Niederösterreich

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