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Wohnung Innere Stadt Wien

Die Wohnung befindet sich im 5. Obergeschoss im Gebäudeteil
Apostelgasse und weist eine Nutzfläche von gesamt rd. 62,41 m² auf. Die Einheit setzt sich aus Vorraum, Wohnzimmer mit Loggia, WC, Bad, Zimmer mit Abstellraum. Alle Räume sind vom Vorraum aus zentral begehbar. Die Zimmer sind mit Laminat und die Sanitärräume mit Fliesen ausgelegt. Die Wände sind gemalt, Bäder und WC im Nassbereich teilweise gefliest.
Die Warmwasseraufbereitung und Beheizung erfolgen mittels Fernwärme.
Die Wohnräume sind nach Osten ausgerichtet. Die Wohnung ist vollkommen vermüllt und befindet sich insgesamt in sehr schlechtem Zustand.

Objektgröße: 62,41 m²

Schätzwert: 166.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 16.600,00 EUR
Geringstes Gebot: 83.000,00 EUR

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (2264 KB)

Dienststelle:

BG Innere Stadt Wien (001)

Aktenzeichen:

50 E 12/23a

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

25.10.2023

Versteigerungstermin:

am 15.12.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Marxergasse 1A, 1030 Wien, 7. OG, Saal 707

Telefonkontakt:

01 51528 – 308987

Besichtigungszeit:

14.12.2023, 15:00 bis 16:00 Uhr
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 111 / Apostelgasse 32-34

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Marxergasse 1A, 1030 Wien
Mo, Mi-Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 13:00 Uhr

Sonstiges:

Gemäß 179 ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen.
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters / der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.).
Bietinteressenten können sich schon vorab das für die Versteigerung erforderliche Formular von der Homepage des Bezirksgericht Innere Stadt Wien ausdrucken und ausgefüllt mitbringen:
https://www.justiz.gv.at/bg-innere-stadt-wien/bezirksgericht-innere-stadt-wien/info-zu-zwangsversteigerungen-von-liegenschaften.8f1.de.html
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01006 Landstraße

EZ:

943

BLNr:

153

Liegenschaftsadresse:

Landstraßer Hauptstraße 111 / Apostelgasse 32-34

PLZ/Ort:

1030 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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