Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft wird nach einem Gartentor in der straßenseitigen Einfriedung aus Metallgitterelementen auf Betonsockeln betreten. Der Zugang in das nicht unterkellerte eingeschoßige Wohngebäude erfolgt nach einem überwiegend befestigten Vorgarten an der Nordseite der Kleingarten-Parzelle. Der Eingangsbereich liegt in einem nicht bewilligten, nachträglich hergestellten Zubautrakt (3,10 m x 2 m) an der Ostseite des Altbestandes. Entlang der Südseite des Altbestandes ist ebenfalls ein konsensloser Zubautrakt (2,87 m x 9,24 m) hergestellt. An der westlichen Gebäudeseite besteht ein bewilligter Zubau aus 1982 (2,8 m x 5,56 m). Diesem ist gartenseitig eine nach Süden orientierte offene Pergolakonstruktion (Flugdach) vorgelagert (konsenslos). Östlich vom Wohngebäude besteht der Zugang zum südlich orientierten, begrünten und bestockten Garten mit einem konsenslosen Nebengebäude (Schuppen/ Abstellraum) im Bereich der südlichen Grundgrenze des Grundstückes.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Die Bewertung der Liegenschaften beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude und das darin eingebaute und fix montierte Zubehör, insbesondere auch alle Gebäudeausstattungen wie z.B. Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, samt deren Anlagen und Gerätschaften.
Im Verkehrswert sind auch alle anderen Baulichkeiten und Sonderbauwerke, wie z.B. die vorhandenen Außenanlagen, Einfriedungen, sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bzw. entsprechende Anlagen enthalten. Bei nicht gesondert ausgewiesener Bewertung des o. a. Zubehörs ist dieses im Wertansatz des Gebäudewertes berücksichtigt.
Inventar, insbesondere Möbel, sind nicht Gegenstand dieser Wertermittlung.
Sonstige Hinweise:
Mit Verweis auf die Regelung des § 143 (2) EO, wonach bei Vorliegen von Lasten, die auf den Ersteher von Rechtswegen über gehen, der Wert zu ermitteln ist, den die Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der Last hat, sind diese Lasten gegebenenfalls vom unbelasteten Verkehrswert in Abzug zu bringen, da sie den Wert der Liegenschaft mindern.
Wie unter Punkt 2.4. ausgeführt, sind per 22.05.2022 Vorschreibungen der Gemeinde in der Höhe von insgesamt € 721,38 offen.
Laut Auskunft des Abfallverbandes Bruck an der Leitha (GABL) vom 23.06.2022 sind Abgabenrückstände in der Höhe von € 96,18 offen.
Falls die Gemeinde und der Abfallverbund ihre offenen Forderungen als dingliche Last einfordern, würde auf die gegenständliche unbelastet bewertete Liegenschaft mit der eventuellen dinglichen Forderung der Gemeinde und des GABL ein belasteter
Verkehrswert der bewertungsgegenständlichen Anteile betragen: EUR 38.300,00
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (8462 KB)
Lageplan:
Lageplan (23 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (49 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Bruck an der Leitha (050)
Aktenzeichen:
3 E 374/22h
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
17.10.2022
Versteigerungstermin:
am 13.12.2022 um 13:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Bruck a.d.Leitha; Wiener Gasse 3; 1.Obergeschoss; Verhandlungssaal B
Grundbuch:
05104 Hainburg an der Donau
EZ:
2357
Grundstücksnr.:
.1099; 1123/8;
BLNr:
4
Liegenschaftsadresse:
Hollitzerallee 30
PLZ/Ort:
2410 Hainburg an der Donau