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Haus mit Garten und Pool

Dieses Grundstück mit den darauf befindlichen Gebäuden liegt im Ortsbereich von Gerasdorf am Steinfeld und ist das Grundstück über die Ortsstraße erreichbar, welche westseitig an der Liegenschaft vorbeiführt (Landesstraße 4117). Die Lage des Grundstückes ist eben, die Figuration etwa rechteckig. Die Erreichbarkeit der Liegenschaft erfolgt ausschließlich von der Landesstraße aus. Die umliegenden Grundstücke sind, soweit bekannt und ersichtlich, mit diversen Wohn- und Nebengebäuden bebaut. Vis-a-vis befindet sich das Feuerwehrhaus.
INFRASTRUKTUR:
Sämtliche infrastrukturelle Gegebenheiten wie Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Schulen, Banken, Ärzte etc. sowie öffentliche Haltestellen befinden sich in St. Egyden am Steinfeld und in Willendorf.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG – WOHNGEBÄUDE:
Das Alter der Grundsubstanz des Wohnhauses ist nicht bekannt und liegen mir diesbezüglich weder Pläne noch Bescheide vor.
Wie dem Baubescheid 1991 mit dazugehörigem Einreichplan zu entnehmen, wurden zu diesem Zeitpunkt Zu- und Umbauarbeiten durchgeführt und besteht eine Benützungsbewilligung aus 1993.
Dieses Wohngebäude ist zweigeschoßig (Erdgeschoß, Dachgeschoß) in Massivbauweise hergestellt und hat langgestreckte, rechteckige Grundrissform.
Im Erdgeschoß des Wohnhauses bestehen wie folgt: Wohnzimmer, Küche, Badezimmer, WC, Vorraum und Gangflächen, Schlafraum, Heizraum und Gang.
Das darüberliegende Dachgeschoß ist zur Gänze ausgebaut und bestehen Räumlichkeiten: Wohnzimmer, Kinderzimmer, Badezimmer, WC, Schlafzimmer, Schlafzimmer und Gang.
Die Aufschließung und Erreichung von Grundstück und Gebäude erfolgen von der Landesstraße aus, der Zugang vom Innenhof. Die Geschoße untereinander (Erdgeschoß – Dachgeschoß) sind über eine im Gebäude eingebaute gewendelte Stufe verbunden.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG – NEBENGEBÄUDE-GARAGE:
Auch hier ist der Errichtungszeitpunkt nicht bekannt. Soweit dem Einreichplan zu entnehmen, besteht eine Baubewilligung mit Plan aus 1991, wo Um- und Zubauarbeiten bewilligt wurden.
Diese Garage ist straßenseitig gelegen, besteht aus einem PKW-Einstellraum und einem Lagerraum. Die Grundrissform ist rechteckig und das Gebäude massiv erbaut. Die Erreichbarkeit erfolgt von der Straße aus bzw. der Zugang vom Grundstück aus.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG – HALLENGEBÄUDE MIT ALTEN, AUFGELASSENEN STALLUNGEN:
Für dieses Hallengebäude liegt mir ein Baubescheid und ein Einreichplan von 1994 vor, eine Benützungsbewilligung ist mir nicht bekannt. Festgehalten wird, dass der Plan nicht der Natur entspricht und besteht vor dem aufgelassenen Rinderstall eine Halle und nicht, wie planlich dargestellt, ein gedeckter Vorplatz.
Diese Halle besteht aus einem alten Gebäudeteil und einem Zubau. Die Grundrissform ist rechteckig und ist ein noch bestehender Keller im alten Gebäudeteil vorhanden, mit der Durchfahrt. Angebaut ist in diesem rechten Gebäudeteil der alte Rinder- und Schweinestall sowie eine Halle mit einem flachen Pultdach.
Die Erreichbarkeit dieses Hallengebäudes ist sowohl von der Hofseite als auch von der Rückseite gegeben.
POOL:
Im Garten mobil aufgestellt ist ein Pool. Es handelt sich um ein Fertigpool in einfacher Ausführung und in einem nicht guten Zustand. Dieser Pool besitzt keine fixe Verbindung mit dem Grundstück, sodass es in die Bewertung auch nicht aufgenommen wird. Die Dokumentation ist den angeschlossenen Fotos zu entnehmen.
AUSSENANLAGEN UND EINFRIEDUNGEN:
Straßenseitig besteht zwischen Wohnhaus und Garagengebäude eine Abgrenzung aus verputzten Pfeilern mit einem doppelflügeligen Einfahrtstor aus Metall und einer Eingangstüre aus Metall. Eine Sprecheinlage beim Tor ist vorhanden. Die gesamte Vorplatzfläche beim Haus ist befestigt – asphaltiert (Zufahrt – Zugang), ansonsten bestehen Grünzonen bis zum Gehsteig hin. Die linke Einfriedung (von der Straße aus) besteht aus einem Betonsockel mit einem Maschenzaun, an der Rückseite ist eine Thujenhecke vorhanden.
In etwa Mitte des Gartens besteht ein kleiner Biotop. Im Hof ersichtlich ein Brunnen. Hier handelt es sich um jenen Brunnen, wo die Pumpe sich im Nebengebäude befindet.
Der Innenhof mit Zufahrt zum Hallengebäude bzw. Zugang zur Garage ist mit Granitwürfelsteinen ausgelegt. Der Zugang zum Haus besitzt Verbundsteinplattenbelag mit einer gefliesten Stufe zum Haus, mit einer Überdachung, auf zwei Säulen gestützt, mit einem Metallgeländer. Der Zugang zum Abstellraum beim Nebengebäude erfolgt gleichfalls über ein einfaches Vordach, mit einer Metallkonstruktion und mit Kunststoffwellplatten gedeckt.
Aufgestellt im Hof ein ehemaliger alter Backofen, aus einer Metallkonstruktion, mit festen Brennstoffen befeuerbar.
Die nicht bebauten und befestigten Flächen stellen Grünzonen dar, mit einigen wenigen Bäumen (Nadel-, Laubbäumen, Birken) bepflanzt.

Grundstücksgröße: 1.683 m²
Objektgröße: 620,08 m²

Schätzwert: 476.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Küchentisch mit drei Laden und einem Schrank auf der vis á vis Seite (Doppelverbau mit Laden und Schrank) dazugehörig drei Hocker.
Bei der Kücheneinrichtung handelt es sich um einen L-förmigen Küchenblock, im Unter-teil 8-teilig mit überwiegend Laden und zwei Drehtüren, eingebaut im Unterteil ein Geschirrspüler, Type Siemens sowie ein E-Herd mit Ceranfeld, AEG. In diesem Bereich eingebaut die Abwäsche mit der Arbeitsplatte. Der Oberbau 5-teilig mit Dunstabzug, AEG, mit Wippladen, wo der Unterteil verglast ist.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 4.000,00 EUR
Vadium: 48.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 240.000,00 EUR

Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 31/23a

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

18.04.2024

Versteigerungstermin:

am 23.05.2024 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

+43 2635 62031 DW 141

Besichtigungszeit:

Neunkirchner Straße 11
2731 St. Egyden am Steinfeld
17.5.2024, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sonstiges:

Für 17.5.2024, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft
festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen
werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Zur Liegenschaft gehören als Zubehör die im Schätzgutachten beschriebenen Gegenstände im Schätzwert
von EUR 4.000,- . Objektgröße gesamt ca. 620m2, darunter ein Wohngebäude mit ca. 33m2 , ein Nebengebäude
mit ca. 58m2 , eine Halle mit ca. 321 m2 und ein aufgelassener Stall mit ca. 91m2 .
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von
€ 2.401,87 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers
in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten
können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden
beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens
sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des
Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden
in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist
oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist
als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des
Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung
berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der
Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert,
in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich
sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird
die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die
noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der
Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23305 Gerasdorf am Steinfeld

EZ:

11

Grundstücksnr.:

258

BLNr:

5, 6

Liegenschaftsadresse:

Neunkirchner Straße 11

PLZ/Ort:

2731 Gerasdorf am Steinfeld


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Niederösterreich, Österreich

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