Grundstücks- und Gebäudedetails: Die Liegenschaft umfasst ein Grundstück von 698 Quadratmetern, auf dem ein dreigeschossiges Wohnhaus mit Kellerräumen, vier Garagen und Gartenflächen steht. Die bautechnische Untersuchung ergab, dass keine weiteren technischen Prüfungen wie Baustofftests oder Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden.
Rechtliche Verhältnisse: Es gibt bestimmte Rechte und Lasten, die mit dem Grundstück verbunden sind, darunter Wohnungsgebrauchsrechte und Vorkaufsrechte. Diese rechtlichen Gegebenheiten sind im Bewertungsprozess entsprechend berücksichtigt worden.
Beschreibung und Bewertung der Wohnungen: Die einzelnen Wohnungen sind unterschiedlich groß und weisen verschiedene Anteile am Gesamteigentum auf. Jede Wohnung wurde separat bewertet, basierend auf ihrem Zustand, ihrer Lage und ihrer Nutzung. Die Ausstattung umfasst in der Regel moderne Elemente wie Vinylböden, geweißte Decken und Wände sowie eine voll ausgestattete Küche. Die Bewertung der Wohnungen berücksichtigt sowohl den Sachwert der Gebäude als auch den Bodenwert, wobei letzterer aufgrund von Markterhebungen festgelegt wurde.
Garagenplätze: Auch die Garagenplätze wurden individuell bewertet. Der Wert eines jeden Stellplatzes basiert auf seiner Größe und dem Alter der Bausubstanz sowie der Nutzungsdauer. Die Bewertung berücksichtigt zusätzlich die Lage und die Zugänglichkeit der Garagen.
Verkehrswerte: Die ermittelten Verkehrswerte basieren auf einer Kombination aus Boden- und Gebäudewert, wobei auch der Ertragswert in Betracht gezogen wird. Der Ertragswert berechnet sich aus einer fiktiven Miete, den Bewirtschaftungskosten und den Erhaltungskosten, abgezinst über die verbleibende Nutzungsdauer der Immobilie. Für jede Einheit der Liegenschaft wurde der Verkehrswert einzeln ermittelt und aufgelistet.
Abschließende Feststellungen: Das Gutachten schließt mit einer detaillierten Aufstellung der gesamten Verkehrswerte der bewerteten Liegenschaftsteile, einschließlich der Wohnungen und Garagenplätze. Diese Werte wurden im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Exekutionsverfahrens festgelegt und sind ausschließlich für diesen Zweck gültig.
Das nachrangige Wohnungsgebrauchsrecht – belastet sind die Einheiten W 1 und AP 4 – ist vom Ersteher unter Anrechnung auf das Meistbot nur dann zu übernehmen, wenn der Wert des Wohnungsgebrauchsrechts (W 1 Eur 257.399,75 und AP 4 Eur 13.501,93) im Meistbot volle Deckung findet.
Das Versteigerungsverfahren wird eingestellt, sobald die betriebenen Forderungen im Meistbot Deckung finden.
Reihenfolge des Aufrufs:
W2, W3, AP6, AP7, AP5, W1 und AP 4
Dienststelle:
BG Schwaz (870)
4 E 2535/23y
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
08.04.2024
am 13.5.2024 um 8:30 Uhr
Bezirksgericht Schwaz, VHS I
87002 Buch
157
1507
8
St. Margarethen 169
6220 Buch in Tirol