76/2939- Anteile (B-LNr. 17)
untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an
W Stiege I top 6
2493 Lichtenwörth-Nadelburg, Michael Hainisch-Straße 50 / Stiege I / 16
LAGE:
Diese Grundstücke mit dem darauf befindlichen Wohnblock liegt am Ortsrand von Lichtenwörth und ist über die Michael Hainisch-Straße erreichbar, welche unmittelbar in die Ortsstraße „Leitha Straße“ mündet. Die Lage des Grundstückes ist eben, die Figuration unregelmäßig. Die umliegenden Grundstücke ostseitig sind zur Gänze unbebaut, im restlichen Bereich befinden sich diverse Betriebs- und Wohngebäude in aufgelockerter Verbauung.
INFRASTRUKTUR:
Sämtliche infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Banken, Ärzte sowie öffentliche Haltestellen sind in Lichtenwörth bzw. in näherer Umgebung vorhanden.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG – WOHNBLOCK:
Soweit augenscheinlich prüfbar, handelt es sich um ein ehemaliges Betriebsgebäude (genaue Widmung nicht bekannt), welches in ein Wohngebäude mit Eigentumswohnungen umfunktioniert wurde. Das Gebäude hat rechteckige Grundrissform, ist in Massivbauweise und fünfgeschossig ausgeführt, bestehend aus Keller-, Erd- und drei Obergeschoßen.
Die Wohnung des Verpflichteten liegt im 3. Stock und besitzt drei Zimmer, Badezimmer, Küche, Abstellraum, WC, Vorraum und Gangflächen.
Laut Mitteilung der Hausverwaltung ist der Wohnung ein Kellerabteil baurechtlich zugewiesen, nicht wohnungseigentumsrechtlich, und existiert eine Benützungsregelung für einen Parkplatz (laut Beilage).
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt von der asphaltierten Ortsstraße aus bzw. über eine befestigte Zufahrt mit Parkplatzflächen süd- und ostseitig.
Die Erreichbarkeit der Wohnung erfolgt über ein Stiegenhaus, zur Gänze verfliest (EG bis 3. OG) und befinden sich im Bereich der Eingangstüre, verglaste Alutüre mit Selbstschließer, die Postbriefkästen bzw. die Sprechanlagen. Eine Aufzugsanlage ist nicht eingebaut. Der Abgang zum Keller erfolgt ausschließlich über eine Betonstiege.
Ein Fahrradabstellraum ist im Erdgeschoß vorhanden.
Ostseitig vom Wohnblock besteht ein eingeschossiger, massiv hergestellter Müllraum mit einem Pultdach.
AUSSENANLAGEN UND EINFRIEDUNGEN:
Zufahrt, Zugang und Stellplatzflächen sind asphaltiert, ein kleiner Bereich des Grundstückes stellt eine Grünzone dar. Die vorhandene Sockelmauer-Einfriedungsmauer zur Nordseite dürfte, soweit ersichtlich, nicht grundstückszugehörig sein.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern zu erlegen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG 2002 besicherte Forderungen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen. Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird festgelegt, dass das geringste Gebot 90 % des Schätzwertes beträgt.
Langgutachten (pdf) (8386 KB)
Mappenblatt (38 KB)
Grundriss (42 KB)
BG Wiener Neustadt (234)
30 E 442/23z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
22.01.2024
am 7.3.2024 um 13:30 Uhr
Bezirksgericht Wiener Neustadt, Maria Theresienring, Zimmer 9, (Erdgeschoß)
In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird festgelegt, dass das geringste Gebot 90 % des Schätzwertes beträgt.
23419 Lichtenwörth
1340
192/1, 192/3
17
Michael Hainisch-Straße 50/Stg.I/16
2493 Lichtenwörth