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In 1.100 m Seehöhe gelegene Liegenschaft mit einem alten Wohnhaus sowie einem Carport bebaut. Nähere Anhaltspunkte über den Errichtungszeitpunkt sind nicht bekannt. Das Wohnhaus dürfte sicherlich mehr als 100 Jahre alt sein. Ende der 1980er Jahre wurden einige Sanierungsmaßnahmen wie Erneuerung der Dacheindeckung, der Fassade, teilweise der Böden und Einbau einer Etagenheizung durchgeführt. Insgesamt jedoch minderer Bau- und Erhaltungszustand mit starkem bis sehr starken Schimmelbefall in einigen Räumen. Gebäude massiv errichtet mit Steinmauerwerk, bestehend aus Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Kellerraum. Dach mit Ziegeldeckung. Räume innen verputzt, teilweise mit Gipskartonplatten verkleidet. Böden sind überwiegend Laminat- oder Fliesenböden. Einfache Ausstattung der Sanitärräume.
Bestehend aus den Grundstück .98, 873/2, 886/3 und 1406/2 Einfamilienhaus mit Carport, einem Kellerraum und Erd- und Dachgeschoß, Minderer Bau- und Erhaltungszustand.
Adresse: Berghaussiedlung 2, 9335 Hüttenberg, nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 20.12.2023 mit Bewertungsstichtag 21.1.2023 zu entnehmen.
Verkehrswert EUR 70.400,00.
Unter dem geringsten Gebot findet der Verkauf nicht statt.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Grundstücksgröße: 3.469 m²

Schätzwert: 70.400,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 7.040,00 EUR
Geringstes Gebot: 35.200,00 EUR

Sonstige Hinweise:

keine


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (460 KB)
Anlagen (3184 KB)

Lageplan:

Lageplan (32 KB)
Ortsplan (49 KB)

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

     

Dienststelle:

BG Sankt Veit an der Glan (740)

Aktenzeichen:

4 E 49/23b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

30.01.2024

Versteigerungstermin:

am 15.03.2024 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht St. Veit/Glan, VS 1

Telefonkontakt:

04212/4242-38


Grundbuch:

74119 Lölling

EZ:

177

Grundstücksnr.:

.98, 873/2, 886/3, 1406/2

BLNr:

2 u. 5

Liegenschaftsadresse:

Berghaussiedlung 2

PLZ/Ort:

9335 Lölling


Veröffentlicht unter Österreich, bis 100.000 Euro, Einfamilienhaus, Kärnten

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