In Österreich ist das Grundbuch ein öffentliches Register, das Informationen über Grundstücke und Immobilien enthält. Bei Zwangsversteigerungen kommt häufig ein Gerichtsgutachten ins Spiel, um den Wert der betroffenen Immobilie festzustellen. Ein Grundbuchauszug ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, da er wichtige Informationen über die Immobilie liefert, die für das Gutachten relevant sind.
Ein Gerichtsgutachten dient als Grundlage für die Festsetzung des Schätzwerts einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Es wird von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt und berücksichtigt Faktoren wie Größe, Zustand, Lage und Nutzung der Immobilie. Für die Erstellung des Gerichtsgutachtens benötigt der Sachverständige Informationen aus dem Grundbuchauszug, um ein vollständiges und genaues Bild der Immobilie zu erhalten.
Erklärungen zum Grundbuch Auszug:
Was ist ein Auszug aus dem Grundbuch?
Ein Auszug aus dem Grundbuch enthält Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie. Dort sind die Größe und Nutzung des Grundstücks sowie die Daten des Eigentümers wie Name, Adresse und Geburtsdatum verzeichnet. Zudem werden Informationen über bestehende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Immobilie im Auszug aufgeführt.
Wer kann einen Grundbuchauszug beantragen?
Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich und kann von jedem eingesehen werden. Jeder ist berechtigt, einen Grundbuchauszug online zu beantragen. Mit der Eingabe der Adresse, der Katastralgemeinde und der Grundstücksnummer oder Einlagezahl kann sofort ein Grundbuchauszug als PDF heruntergeladen werden.
Welche Kosten fallen für einen Grundbuchauszug an?
Das Gerichtsgebührengesetz (GGG) legt fest, dass für Grundbuchauszüge und andere Abfragen aus dem Grundbuch Gebühren anfallen. Eine kostenlose Einsichtnahme ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Struktur des Grundbuchs Das österreichische Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Informationen über Grundstücke erfasst werden. Es wird von den österreichischen Bezirksgerichten verwaltet. Jeder kann gegen Zahlung einer Gerichtsgebühr online Einsicht nehmen. Diese Einsichtnahme wird als „Grundbuchauszug“ bezeichnet.
Das Grundbuch setzt sich aus einem Hauptbuch und einer Urkundensammlung zusammen. Das Hauptbuch ist im sogenannten Grundbuchauszug abgebildet. Jeder Liegenschaft wird eine Einlagezahl (EZ) und jeder Grundstücksteil eine Grundstücksnummer (GST-NR) zugewiesen.
In der Urkundensammlung können vertragsbezogene Dokumente wie Kauf- oder Schenkungsverträge und Urkunden wie Pfand- oder Einantwortungsurkunden eingesehen werden.
A-Blatt Bestandsblatt Das A-Blatt besteht aus den Abteilungen A-1 und A-2.
Abteilung A-1 Hier sind alle Grundstücke des Grundbuchkörpers mit zugehöriger Adresse, Grundstücksnummer und Nutzungstyp verzeichnet.
Abteilung A-2 In dieser Abteilung sind die mit der Liegenschaft verbundenen Rechte geregelt. Darüber hinaus werden hier Veränderungen am Grundbuchskörper durch Zu- und Abschreibungen sowie öffentlich-rechtliche Beschränkungen und Lasten eingetragen.
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B-Blatt Besitzblatt Das B-Blatt informiert über die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Liegenschaft. Hier ist ersichtlich, wer der Eigentümer der Liegenschaft ist. Bei mehreren Eigentümern sind die jeweiligen Eigentumsanteile verzeichnet. Zudem kann ermittelt werden, wann und durch welche Urkunde das Eigentumsrecht erworben wurde.
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C-Blatt Belastungsblatt Das C-Blatt enthält die mit der Liegenschaft verbundenen Belastungen, wie z.B. Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vor- und Wiederverkaufsrechte sowie Miet- und Pachtverträge. Bei mehreren Eigentümern sind