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Geschäftshaus Markstraße

Grundstücksgröße: 1.398 m²
Objektgröße: 122,61 m²

Schätzwert: 247.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zu den Liegenschaftsanteilen gehört kein Zubehör:

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 24.700,00 EUR
Geringstes Gebot: 123.500,00 EUR

 

 

 

Sonstige Hinweise:

*) Nach den Erhebungen des Sachverständigen ist die gegenständliche Geschäftsräumlichkeit derzeit vermietet (Bewertungsgutachten Seite 2). Ein schriftlicher Mietvertrag wurde trotz entsprechender Aufforderung weder von der verpflichteten Partei noch vom Mieter vorgelegt. Nach den Ausführungen des Sachverständigen befindet sich in den Geschäftsräumlichkeit ein Friseurbetrieb mit dem Namen „xxxxx“. Nach Auskunft der Wirtschaftskammer wird am genannten Standort eine Betriebsstätte der Firma
xxxxx“, 6900 Bregenz, Inselstraße 9, betrieben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wirksam begründete Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen, vom Ersteher zu übernehmen sind. Dies gilt, auch dann, wenn das Bestandrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist (§ 2 Abs 1 Satz 4 MRG). Die Zwangsversteigerung bildet für Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, keinen Kündigungsgrund. Im gegenständlichen Fall wird mangels weiterer Anhaltspunkte der vom Sachverständigen anlässlich des Gutachtens ermittelte bestandsfreie Verkehrswert als Schätzwert herangezogen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Klärung damit allenfalls zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist (Angst in Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung³, Rz 4 zu § 144 EO, und Angst/Jakusch/Mohr, MGA14, E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt.
**) Nach den Erhebungen des Sachverständigen ergibt sich aus Pkt X. des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages (TZl 3937/1974) für die Geschäftsräumlichkeit GR 1 das – vom Sachverständige mit EUR 32,252,45 bewertete und im Verkehrswert berücksichtigte – Nutzungsrecht während der Geschäftszeiten an den auf der Nordseite des Gebäudes befindlichen Parkplätzen Nr. 1 bis 3. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass seitens der Mietpartei derzeit anstelle der Parkplätze Nr. 1 bis 3 die im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag der Wohnung GR 2 zugewiesenen Parkplätzen Nr. 4 bis 6 genutzt werden. Ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung über die Änderung der Nutzungsvereinbarung liegt nicht vor. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Klärung damit allenfalls zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung im Exekutionsverfahren nicht möglich ist,sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: •die unter CLNr. 1a (TZl 1041/1975) einverleibte und vom Sachverständigen bei der Bewertung der Liegenschaft bereits berücksichtigten Dienstbarkeit des Fensterrechtes auf GStNr. .477 für GStNr. .473 in EZ 190 •die unter CLNr. 45a (TZl 3935/1974) einverleibte Dienstbarkeit der Hochspannungsleitung auf GstNr. .477 für GStNr. .437 in EZ 450 GB Rieden •die vom Sachverständigen im Bewertungsgutachten (Seite 10/11) weiters erhobenen außerbücherlichen Lasten, und zwar •das Gehrecht zum Eingang an der Nordostecke des auf Gp. 470 errichteten Gebäudes über den westseitigen Vorplatz des auf der Bp. 477 errichteten Wohn- und Geschäftshauses, •das Geh- und Fahrrecht über den Zufahrtsweg, die Abfahrtsrampe und durch die Tiefgarage der Bp. 477 zur Einfahrt der Tiefgarage des auf der Bp. 470 errichteten Gebäudes •das Dienstbarkeitsrecht des unentgeltlichen, im Rahmen der technischen Möglichkeiten unbeschränkten und unwiderruflichen Geh- und Fahrrechtes über den Zufahtsweg, die Abfahrtsrampe und durch die Tiefgarage auf Bp. 477 in das auf der Bp. 476 errichtete Gebäude •das Dienstbarkeitsrecht, über einen 3 m breiten Grundstreifen der Bp. 477 entlang der Ostseite des Gebäudes auf Bp. 476 zum Zwecke der Wartung und Versorgung dieser Liegenschaft zu gehen und zu fahren •die Dienstbarkeit des unentgeltlichen, unbeschränkten und unwiderruflichen Gehrechtes über die Bp. 477 von dem im Bereich des Vermessungspunktes 10 befindlichen Mauerdurchlasses zu dem über die Bp. 477 führenden Gehweg von der Marktstraße zur Schillerstraße zugunsten der Bp. 472/2 und der Gp. 6949 •das Dienstbarkeitsrecht zu dulden, dass auf der herrschenden Liegenschaft ein Gebäude mit Erdgeschoss unmittelbar an der Grundgrenze der Bp. 477 errichtet wird •die Dienstbarkeit des öffentlichen Gehrechtes am Hofraum der Bp. 476 und der Bp. 477 von der Marktstraße zur Schillerstraße, welchem durch die Anlegung einer Passage durch das auf der Bp. 477 errichtete Gebäude Rechnung getragen wird •allfällige wirksam begründete Bestandverhältnisse.Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Die verpflichteten Parteien haben dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichten. Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und – sofern für eine andere Person ersteigert wird – eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht sind mitzubringen. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. Das Vadium (gemäß § 147 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer Sparurkunde – KEIN BARGELD!


Langgutachten:

Langgutachten mit Beilagen (13721 KB)
Gutachtensergänzung Mietvertr. (200 KB)

Lageplan:

Lageplan (171 KB)
Luftbild mit Dienstbarkeiten (230 KB)
Übersicht mit Dienstbarkeiten (245 KB)

Grundriss(e):

Grundriss GR1 (187 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

13 E 141/20y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

30.09.2021

Versteigerungstermin:

am 17.11.2021 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Dornbirn, Kapuzinergasse 12, 6850 Dornbirn, Verhandlungssaal 28, II. Stock

Telefonkontakt:

05 76 014 37 86 – 31, -08

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 10.11.2021, um 10.00 Uhr , statt. Der Verpflichtete sowie allfällige Mieter haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zum oben genannten Termin zu ermöglichen, widrigenfalls dies zwangsweise geschehen wird.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen. Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können bei diesem Gericht während der Amtszeiten von Montag bis Freitag in der ZEit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.


Grundbuch:

92001 Dornbirn

EZ:

11013

Grundstücksnr.:

GStNr. .477 Baufläche (Gebäude), Sonstige (Straßenverkehrsanlagen),

BLNr:

246/2498 Anteile BLNr. 1

Liegenschaftsadresse:

Marktstraße 37

PLZ/Ort:

6850 Dornbirn


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Gewerbliche Liegenschaft, Österreich, Vorarlberg

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