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Vorarlberg Lustenau

Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

13 E 1263/20y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

20.10.2022


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

92005 Lustenau EZ 1904
Grundstücksnr. GStNr. 2077/3 landwirtschaftlich genutzte Fläche, Sonstige (Betriebsflächen); BLNr. 1/1 Anteile an BLNr. 9

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 33.000,00 EUR zugeschlagen.

Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.

 

 

 

Das im östlichen Bereich des Gemeindegebietes Lustenau, im Lustenauer Ried in der Parzelle Am Landgraben, befindliche – in der Marktgemeinde Lustenau als Freifläche Freihaltegebiet FF – eingetragene Liegenschaft mit einer Fläche von insgesamt ca. 1484 m² *).

Grundstücksgröße: 1.484 m²

Schätzwert: 17.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zu den Liegenschaftsanteilen gehört kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 1.700,00 EUR
Geringstes Gebot: 17.000,00 EUR

[mappress mapid=“752″]

Sonstige Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Versteigerung davon abhängig ist, dass zum Zeitpunkt des Termins allenfalls anwendbare COVID-19-Vorschriften eingehalten werden können. Im Gerichtsgebäude und während der Versteigerung besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie Ihre Schutzmaske selbst mitzubringen haben, *) Nach den Erhebungen der Sachverständigen ist die Liegenschaft laut Angaben der Marktgemeinde Lustenau unbebaut und liegen keine Baubewilligungen vor (Seite 8 des Bewertungsgutachtens). Tatsächlich befindet sich auf der Liegenschaft ein Holzschopf auf einem Holzboden. Ob der auf der Liegenschaft errichtete Holzschopf einer Baubewilligung bedarf, kann im Zwangsversteigerungsverfahren nicht geklärt werden, sondern bleibt einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten. **) Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 31.12.2020 wurde über Antrag der betreibenden Partei festgelegt, dass der höhere Betrag von EUR 17.000,– (Schätzwert) als geringstes Gebot zu Grunde gelegt wird.Ohne A nrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Zur Versteigerung werden als Bieter nur Personen zugelassen, die dem Exekutionsgericht
•die rechtskräftige Genehmigung oder
•einen rechtskräftigen Bescheid oder eine Bestätigung (Negativbescheinigung) der Behörde, woraus sich ergibt, dass der Rechtserwerb keiner Genehmigung der Behörde bedarf (§ 20 Abs 3 Vlbg GVG)
vorweisen.
Nach § 20 Abs 4 Vlbg GVG ist der Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung oder auf Entscheidung gemäß § 16 GVG innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermines einzubringen.
Gemäß § 176 Abs 1 EO hat der Verpflichtete in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte, insbesondere allfällige Mieter bzw Pächter, haben die Besichtigung zu dulden. Die verpflichteten Parteien haben dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichten. Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und – sofern für eine andere Person ersteigert wird – eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht sind mitzubringen. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. Das Vadium ist gemäß § 147 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer Sparurkunde vorzulegen – KEIN BARGELD!!!!!


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (2237 KB)

Lageplan:

Lageplan (134 KB)
Auszug Flächenwidmungsplan (141 KB)
Luftbild VoGIS (143 KB)
Auszug Ortsplan Lustenau (134 KB)

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

13 E 1263/20y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

23.02.2022

Versteigerungstermin:

am 14.09.2022 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Dornbirn, Kapuzinergasse 12, 6850 Dornbirn, Verhandlungssaal 28, II. Stock

Telefonkontakt:

05 76 014 37 86 – 31, -08

Besichtigungszeit:

Eine Besichtigung seitens des Gerichtes findet nicht statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen. Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können bei diesem Gericht während der Amtszeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.


Grundbuch:

92005 Lustenau

EZ:

1904

Grundstücksnr.:

GStNr. 2077/3 landwirtschaftlich genutzte Fläche, Sonstige (Betriebsflächen)

BLNr:

1/1 Anteile an BLNr. 9

Liegenschaftsadresse:

Hofsteigstraße

PLZ/Ort:

6890 Lustenau


Veröffentlicht unter Baugrundstück, bis 50.000 Euro, Österreich, Versteigerte Immobilien, Vorarlberg

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