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Haus in Ternitz Nö

Das Grundstück .675 mit den darauf befindlichen Objekten liegt im nordwestseitigen Stadtgebiet von Ternitz. Aufgeschlossen ist die Liegenschaft nordseitig über die anschließende J. Lenzenhofer-Gasse. Die Lage des Grundstückes ist eben, die Figuration rechteckig. Die umliegenden Grundstücke sind bebaut.
Infrastruktur:
Öffentliche Haltestellen, Gaststätten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Banken und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch sind in Ternitz vorhanden.
Gebäudebeschreibung:
Wohngebäude:
Dieses Wohn- und Geschäftsgebäude wurde, wie aus dem Bauakt der Stadtgemeinde Ternitz zu entnehmen, lt. Bescheid, 1971 baubehördlich bewilligt und eine Teilbenützungsbewilligung im Jahr 1972 erteilt. Diese ist eingeschränkt auf das Erdgeschoss. Das Haus hat rechteckigen Grundriss, ist dreigeschossig (KG, EG, OG) und in Massivbauweise errichtet.
Der Keller ist teilweise unter und teilweise über Niveau liegend und besitzt an Räumlichkeiten zwei Kellerräume, Lagerraum, Lagerkeller, Heizraum und Tankraum. Im Erdge-schoss befinden sich im ehemaligen Wohnbereich zwei Zimmer, WC und Vorraum. Im ehemaligen betrieblichen Bereich vorhanden zwei WC’s, zwei Waschräume, Zwischenflur, Umkleide, Werkstätte, zwei Büros und Vorraum.
Das Obergeschoss stellt einen Rohzustand dar und sind als Räumlichkeiten geplant drei Zimmer, Badezimmer, WC, Wohnküche, Wohnzimmer und Vorraum. Das Dachgeschoss erscheint ausbaufähig hergestellt, wurde jedoch nur als Dachbodenraum genutzt und befindet sich im Rohzustand.
Die Aufschließung und Erreichung von Grund und Gebäude erfolgt über die nordseitig anschließende J. Lenzenhofer-Gasse, sodass Zugang und Zufahrt von dieser aus gegeben sind. Die Geschosse untereinander sind durch Stiegen miteinander verbunden.
Garagengebäude:
Dieses Garagengebäude im südseitigen Bereich der Liegenschaft wurde, wie den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen, 1971 bewilligt und 1972 fertiggestellt. Es ist zur Gänze eingeschossig in Massivbauweise errichtet. Es bestehen zwei Garagenbereiche mit Lagerraum. Die Grundrissform ist als rechteckig zu bezeichnen.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über die nordseitig anschließende J. Lenzenhofer-Gasse und in weiterer Folge über den davorliegenden Hof, welcher sich zwischen Wohn- und Garagengebäude befindet.
Außenanlagen:
Die Liegenschaft ist straßenseitig eingefriedet mit einer massiven Mauer und besteht die Zufahrt über ein Metallschiebetor. Die Vorplatzfläche ist asphaltiert. Die westseitige Einfriedung steht, lt. Angabe, im Eigentum des Verpflichteten, mit Verputz und Welleternit-eindeckung zwischen Wohn- und Garagengebäude. Ostseitig eine massive Einfriedung mit Welleternitabdeckung.

Grundstücksgröße: 817 m²
Objektgröße: 328,27 m²

Schätzwert: 235.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 23.500,00 EUR
Geringstes Gebot: 117.500,00 EUR

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (996 KB)

Lageplan:

Lageplan (102 KB)
Mappenblatt (42 KB)

Grundriss(e):

Kellergeschoss (116 KB)
Erdgeschoss (120 KB)
Obergeschoss (119 KB)
Garage (92 KB)

Foto(s):

                

Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 22/22a

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

02.03.2023

Versteigerungstermin:

am 27.4.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

BG Neunkirchen Triester Straße 16, Verhandlungssal 1, EG

Telefonkontakt:

+43 2635 62031 DW 120

Besichtigungszeit:

21.4.2023, J. Lenzenhofer-Gasse 10, St Johann am Steinfelde

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

in das Gutachten beim Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 2. Stock, Zimmer 2.24, von Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Für 21.4.2023, 15:00 – 17:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 2.722,82 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.  Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23335 St. Johann am Steinfelde

EZ:

944

Grundstücksnr.:

.675

BLNr:

1, 2

Liegenschaftsadresse:

J. Lenzenhofer-Gasse 10

PLZ/Ort:

2630 Ternitz


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Niederösterreich, Österreich
Versteigerungs Katalog aus Österreich