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Bezirksgericht Bruck an der Leitha

ECKDATEN – WOHNHAUSANLAGE
Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise)
Baujahr: Bescheid „Baubewilligung“ vom 25.05.1956
Bescheid „Benützungsbewilligung“ vom 10.12.1972
B lfd. Nr. 6, 94/569 Anteile, Wohnungseigentum an Haus Nr. 154
Laut Mitteilung von Herrn L., Verpflichteter,
ist keine zentrale Heizung vorhanden. Die Beheizung des Hauses Nr. 155 erfolgt
mittels eines Einzelofens im Wohnzimmer. Des Weiteren ist das Wohnhaus mit
Kunststofffenstern (zum Teil mit Außenjalousien) ausgestattet.
Der Gesamtzustand des bewertungsgegenständlichen Hauses Nr. 144 ist als
unterdurchschnittlich erhalten zu bezeichnen.
Laut Nutzwertgutachten vom 03.04.2013 ist folgendes Zubehör zu dem
bewertungsgegenständlichen Haus Nr. 1474 dazugehörig.
ï‚· Abstellraum
ï‚· Abstellraum (Schuppen)
ï‚· Vorplatz
 Gartenfläche 1
 Gartenfläche 2
Laut Nutzwertgutachten vom 03.04.2003 beträgt die Wohnnutzfläche des
bewertungsgegenständlichen Hauses Nr. 154 66,30 m².
 Abstellraum: 3,39 m²
 Abstellraum (Schuppen) 5,85 m²
 Vorplatz: 6,57 m²
 Gartenflächen 1 und 2: 213,00 m²
Hinzuweisen ist, dass die Wohnnutzfläche augenscheinlich durch den
Sachverständigen kontrolliert wurde. Eine Neuvermessung wurde nicht
durchgeführt.

 

 

 

Bestandsverhältnis
Hinzuweisen ist, dass laut Auskunft von Herrn L., Verpflichteter, das
bewertungsgegenstände Haus Nr. 14 nicht vermietet ist und im Eigengebrauch
steht. Die Bewertung erfolgt daher bestandsfrei.
Hausverwaltung
Laut schriftlicher Auskunft der Hausverwaltung Vest vom 27.04.2021 beträgt die
aktuelle monatliche Vorschreibung betreffend des bewertungsgegenständlichen
Hauses Nr. 14 gesamt € 171,52.
Der Stand der Rücklage beträgt per 27.06.2020 € 29.104,-
Energieausweis
Ein Energieausweis ist laut Auskunft der Hausverwaltung Vest für die Liegenschaft
nicht vorhanden.

 

 


Sonstige Hinweise:Hinweis:
Auch bei dieser Versteigerung gilt die Hausordnung des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha, insbesondere auch die Maßnahmen welche zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Pandemie angeordnet wurden.
Insbesondere gilt:
Besondere Anordnung für den Aufenthalt im Gebäude:
Alle sich im Gebäude aufhaltenden Personen haben
a) untereinander einen Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden 1,5 bis 2 Meter) einzuhalten;
b) FFP 2 Masken zu tragen, wobei Sie ersucht werden Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die* der Richterin die der die Verhandlung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet;
c) vor dem Durchschreiten der Sicherheitsschleuse an der dafür vorgesehenen Stelle die Hände zu desinfizieren;
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Die


 

Gericht: BG Bruck an der Leitha
PLZ/Ort: 2452  Mannersdorf am Leithagebirge,

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, mit Gutachten, Niederösterreich, Österreich

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