Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
Langgutachten (pdf) (6897 KB)
nicht verfügbar
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BG Vöcklabruck (503)
8 E 32/21g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
30.11.2023
am 31.1.2024 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str.12, 4840 Vöcklabruck,Saal Nr.1, Erdgeschoß
05 7601 21 – 48712
Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
50017 Hörgersteig
122
.107, 1554, 1555, 2930/9
1
Raitenberg 7
4873 Frankenburg am Hausruck