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Bezirk Voecklabruck Wohnhaus

Die Bewertungsliegenschaft befindet sich im Bereich der Haidermühle, zwischen Mondsee und Irrsee gelegen, rund 4 km nordwestlich vom Ortszentrum von Mondsee (politische Gemeinde Tiefgraben, Bezirk Vöcklabruck) entfernt in durchschnittlicher Wohn- und Verkehrslage.
Es handelt sich um das Grundstück Nr. 688/5 mit einem teilweise bewilligten Wohnhaus mit der Adresse Am Priel 8 in 5310 Tiefgraben und Außenanlagen und um das östlich angrenzende landwirtschaftlich gewidmete Grundstück Nr. 688/4.
EZ 349: Das Grundstück Nr. 688/5 ist im nördlichen Bereich mit dem Wohnhaus (teilweise bewilligt) bebaut, annähernd dreieckig konfiguriert und leicht bis Mittel in Richtung Südosten geneigt.
EZ 474: Das Grundstück Nr. 688/4 ist im nördlichen Bereich mit einer Gartenhütte, einem Unterstand aus Holz und einem Pool bebaut. Teilweise handelt es sich um Abbruchobjekte. Im mittleren Bereich besteht ein Teich. Die Liegenschaft wird als Garten bzw. Grünland mit teilweiser Bestockung genutzt.
Es besteht ein großer Niveauunterschied zwischen den beiden Liegenschaften.
Nähere Informationen siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße: 3.932 m²
Objektgröße: 336,00 m²

Schätzwert: 494.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Im gegenständlichen Fall befindet sich das vorgefundene, fest verbundene Inventar bzw. Zubehör größtenteils am Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und stellt daher lediglich für die Eigentümer einen ideellen Wert, jedoch für Dritte keinen Wert dar.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 49.400,00 EUR
Geringstes Gebot: 247.000,00 EUR

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Sonstige Hinweise:

Die Sachverständige macht auf folgende Punkte aufmerksam, welche vorab mit den zuständigen Behörden im Detail nicht zu klären waren und Rechtsfragen darstellen und übernimmt für folgende Punkte keine Haftung:
*Im Bereich des Wohnhauses EZ 349 wurde östlich ein Anbau errichtet, der in den Einreichplänen nicht ersichtlich, im Katasterplan jedoch bereits berücksichtig wurde. Bei der Gemeinde Tiefgraben ist daher um eine nachträgliche Bewilligung anzusuchen. Zusätzlich sind die Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken zu prüfen und gegebenenfalls zu bereinigen (Verlegung Grundstücksgrenze/Abbruch).
*Im Bereich des nicht bewilligten Anbaues im Erdgeschoss konnte ein Raum/Bereich/Zimmer von der Sachverständigen anlässlich der Befundaufnahme nicht besichtigt werden, da der Raum versperrt war. Wie bereits unter Punkt 1.3.2 „Haftung der Sachverständigen“ näher ausgeführt, übernimmt die Sachverständige keine Haftung für versteckte Mängel und Schäden und ist in jedem Fall von allen Seiten schad- und klaglos zu halten.
*Für die Gebäude auf dem Grundstück EZ 474 wurde laut Bescheid vom August 2011 keine Bewilligung erteilt. Da es sich um ein laut Flächen-widmungsplan als LN gewidmetes Grundstück handelt, sind laut Auskunft der Gemeinde Gebäude nur dann erlaubt, wenn sie einer dement-sprechenden Nutzung (Land- oder Forstwirtschaft) dienen. Es wird davon ausgegangen, dass die gegenständlichen Gebäude zu entfernen sind. Im Gutachten werden daher die Abbruchkosten in Ansatz gebracht.
*Die unter C-LNR 1a eingetragen Dienstbarkeit des Fahrtrechtes und die unter C-LNR 2a eingetragen Dienstbarkeit des Wasserbezuges und der Wasserleitung stellen Unsicherheiten für den Käufer dar.
Die Sachverständige verweist auf sämtliche Ausführungen im Langgutachten!
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
– DIENSTBARKEIT 840/2009 des Fahrtrechtes auf Gst 688/4 gem Pkt III Kaufvertrag 1964-06-12 für Gst 687/1 687/3 687/4 687/6 687/7 687/8 687/9 687/11 687/12 687/13 687/14 687/15 687/16 687/17 (C-LNr. 1 in EZ 474)
– DIENSTBARKEIT des Wasserbezuges und der Wasserleitung hins Gst 688/4 gem Pkt 1 3 4 Dienstbarkeitsvertrag 1989-11-06 für Gst 687/1 687/2 688/2 687/3 687/4 687/6 687/7 687/8 687/9 687/11 687/12 687/13 687/14 687/15 687/16 687/17 (C-LNr. 2 in EZ 474)
.
Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
– Die EZ 349 und EZ 474 stellen aufgrund des Nahverhältnisses und der bisherigen Nutzung eine wirtschaftliche Einheit dar, weshalb sie gemeinsam ausgeboten werden.
.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (6540 KB)

Lageplan:

Flächenwidmung (636 KB)
Katasterplan m. Luftbild EZ349 (1000 KB)
Katasterplan m. Luftbild EZ474 (2547 KB)

Grundriss(e):

Grundriss EG (34 KB)
Grundriss KG (32 KB)
Grundriss EG bew. Anbau (253 KB)
Grundriss OG (33 KB)
Grundriss OG bew. Anbau (19 KB)
Schnitt Anbau (278 KB)
Schnitt (16 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Vöcklabruck (503)

Aktenzeichen:

8 E 26/21z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

24.06.2022

Versteigerungstermin:

am 04.08.2022 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Vöcklabruck, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoß

Sonstiges:

Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.


Grundbuch:

50102 Hof

EZ:

349, 474

Grundstücksnr.:

688/5, 688/4

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Am Priel 8

PLZ/Ort:

5310 Tiefgraben


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Oberösterreich, Österreich

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